Wo geregel?...Gesetzestext??

  • Frage: Gibt es einen Paragraphen oder einen Anhang zur StVZO in der die max. Änderung des Abrollumfanges des Rades, bei der Montage einer neuen Reifengröße geregelt ist???
    Jeder der gefragt wird gibt an, dass die Änderung max. 5% betragen darf, aber wo ist das geregelt?
    Die Regelungen für die Tachoabweichung, mit dazugehörigem Gesetzestext hab ich.


    Gibt es eine festgeschriebene Regelung für die max. Änderung des Abrollumfanges????

  • ich denk mal man kann da ran bauen was man wil, in anführunsstrichen,..........


    es muß nur der tacho angeglichen werden, selbstverständlich muß die ganze geschichte dann noch eingetragen werden, aber zum thema tacho, sollten fast alle räder möglich sein............
    ich hoffe ich habe deine frage richtig verstanden.....

  • Bei solchen Dingen immer wichtig: Fragen wo das geschrieben steht!


    Ich weiß es nicht.

    Das muss das Boot abkönnen...!

  • bis zu 7% kleiner und 0% größer


    hab bei mir nen 195/40/16er reifen eingetragen ohne tachoangleichung kannst ja mal zum vergleichen in reifenrechner eingeben

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