Noch einmal Motoreintragung

  • Hallo. Habe schon so einiges über eine VR6 Motoreintragung in einen Golf 2 in Erfahrung gebracht.
    Leider habe ich immer noch folgendes Problem:



    Ich habe mir ein Golf 2 GTI EZ 23.02.1990 (Schlüsselnummer 0600, 664530) mit VR6 Motor gekauft.


    Am 08.05.08 habe ich eine Sonderabnahme beim TÜV Nord beantragt.


    In meinen Fahrzeugpapieren ist folgendes eingetragen:


    In Verb. Mit Fahrwerk, Federn H&R Kenz. VA19022120, HA19022121, Stossd. VA501V, HA507H



    Nun stehe ich allerdings vor folgendem Problem.


    Der Verkäufer des Fahrzeuges hatte leider keinerlei Gutachten mehr zum Fahrwerk da es bereits im Brief eingetragen ist
    Benötige ich eine Freigabe bzgl. des schwereren VR6 Motors (Traglast) vom Fahrwerk ?

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