Fussraum Beleuchtung?

  • Und zwar habe ich Fussraum beleuchtung (LEDS) in Blau,
    soweit ich weiß darf ich sie anhaben wenn der Motor aus ist und ich auf nen Parkplatz stehe.. nur wie sieht es aus wenn ich fahre?Ich stand heute im Dunkel und habe mal von Außen geschaut ob es hell ist.... man sieht von Außen das da unten irgendetwas Blau leuchtet... auch wenn man vorbei fährt sollte man es sehen, aber es ist nicht so hell, das es andere behindert oder so..
    Auf der Verpackung stand --> nicht in der STVO zugelassen..
    Nun die frage, darf ich es währen der fahrt an haben (ist ja im fussraum, nicht irgendwo außerhalb.
    Muss ich sie so vorbauen, das echt nur der fussraum beleuchtet ist und nicht mehr?
    Müssen sie ganz raus?
    Was währe die Strafe wenn sie mich erwischen?


    Im inet habe ich jedesmal was andres gelesen und brauche ich mal die richtige antwort...


    Oder sollte ich mal bei der Dekra/Tüv Direkt anfragen?

  • beim tüv nachfragen ist immer eine gute idee,


    aber hier im board per suchfunktion nachzusehen bringt das gleiche ergebnis, denn es hat für dich schon jemand nachgefragt.


    siehe auch:


    LED-UmbautenUBB.html




  • heißt also wenn ich angehalten werde, sage ich dehnen das ich mich erkundigt habe und es kein gesetz gibt das es verbietet, solange es keinen andren behindert (blendet usw.) ?
    Läuft man am wagen vorbei sieht man das es blau in drin ist, fährt man hinter mir evtl. auch. aber es sieht nun nicht nach blaulicht der polizei oder so aus..

  • das problem ist aber das blenden ist eine sache die andere s darf net nach aussen leuchten und du sagst selber man sieht es von aussen. ich habs auch mal gehabt es sieht lächerlich aus beim fahren und im dunklen blendet es einen auch mehr als amaturen es nur können


    hatte schonmal deswegen ontakt mit rennleitung in ner kontrolle die wollten wissen das es nur mit offener tür geht

    Einmal editiert, zuletzt von Liriel ()

  • wie gesagt, so dezent wie möglich leuchten lassen, denn oben steht ja....


    Zitat

    Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall
    beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu
    erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht
    erforderlich.


    eine "Einzelfallbeurteilung" kann eben sehr unterschiedlich ausfallen, der eine sagt es ist zu hell
    der andere hat nichts dagegen.


    das bleibt also erstmal deiner einschätzung überlassen ,ob du denkst, das die leuchtstärke
    problematisch werden könnte oder nicht.

  • mach sie einfach rein...


    aber am besten mit nem schalter wo du sie ein und ausschalten kannst...


    sobal du dann irgendwo stehst wo vielleicht jemand darauf aufmerksam werden kann, einfach den schalter umlegen und schon sind se aus.


    kannst den schalter ja auch gut verstecken wenn du nicht wills dass man ihn siehr.

    MfG


    AdRi

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