Problem mit Fahrzeugpapieren.

  • Öhm joa, Wusst nicht wo ich das reinposten soll, also mach ich das einfach mal hier... ich hab n kleines problem, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Hab privat n Gebrauchten GT gekauft. Der Verkäufer hatte das auto nicht auf sich zugelassen, wollte nen VR6 reinhauen. Problem ist: er gab mir nur den Fahrzeugbrief (alte Ausführung) mit, weil er vom Vorbesitzer auch nichts anderes bekommen habe.Heute zur Zulassungsstelle, und erstmal der Schock. ab 2005 ohne Fahrzeugschein keine Zulassung. (wegen neuen Papieren). Jetzt brauch ich Quasi von dem Kerl, auf den das Auto Als letztes angemeldet war, ne Eidesstattliche Erklärung, Die Kopie von seinem Perso und muss 4 Wochen warten. Dieser wohnt wiederum In Stuttgart, was ca 100km von hier weg ist. Der Kerl, der mir die Karre verkauft hat, meint der guckt danach, hat seine nummer aber auch nichtmehr und bla... Vielleicht kennt ihr den Vorbesitzer, er heißt ***. Das Ehemalige Kennzeichen ist S-RB 3133. Gibt es noch ne andere Möglichkeit das Auto ohne schein zuzulassen?
    Schonmal danke im vorraus. MfG



    ***edit Ranger: Name aus Datenschutzgründen entfernt

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  • Da gibt's nur eine Möglichkeit: Mit dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle und einen neuen ausstellen lassen. Vorher ist aber meines Wissens eine Verlustmeldung bei der Polizei nötig, deren Durchschlag du vorlegen musst

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    Peter Ustinov, engl. Schauspieler und Schriftsteller, *1921

  • Hallo,
    entweder dein Verkäufer treibt den Schein auf, oder alternativ den grünen Abmeldezettel (je nach dem was es bei der letzten Abmeldung gab, Auskunft wird wohl SVA Stuttgart geben können), oder du gibst die Karre zurück.


    Edit: zum Eintrag über mir: die Verlustmeldung muß meines Wissens vom letzten eingetragenen Halter gemacht werden, die Eidesstattliche Versicherung über den Verlust dürfte trotz Verlustmeldung bei der Polizei (die meine ich nicht nötig ist außer bei Diebstahl) nötig sein.


    Grüße, Der Golf Zwei

    Einmal editiert, zuletzt von Der Golf Zwei ()

  • Ja Das mitm Zurückgeben is sone Sache, laut Gesetz muss er ja das ding net zurücknehmen oder? Wäre aber schon Praktisch, hab heut nen Jetta 16v angeboten bekommen für n huni weniger.

  • Die Frage ist als was hat er denn Golf verkauft ? Als Bastlerfahrzeug oder Teilespender dann haste pech ! Schreib mal rein als was verkauft ist !

    Wir bleiben zusammen auch wenn der Tüv uns scheidet !

  • Hatte ähnliche Malesse mit meinem PN letztes Jahr...1.Hand hat ihn wegen angeblicher Mängel die nicht vorhanden waren an meinen Nachbarn verkauft...der wollte ihn schlachten (!) für Teilegewinnung für seine Countrys (Innenausstattung/Verglasung) aber irgendwie war er ihm noch zu gut dafür...heute weiß er warum ich ihn wollte...(neidische Blicke) :D


    Der Honk...380 Schleifen...hinterher hab ich ihm eine fast neue WSS mit Blaukeil (Versicherungsfall) für 80 Tacken verkauft... :wink:


    Auf jeden Fall wollte ich ihn nach Um- und Aufbau und Abverkauf meines "C" dann mal endlich zulassen...dann bemerkte ich erst das ich nur nen KV und den alten Brief mit 1.Hand Eintrag der Vorbesitzerin hatte... :rolleyes:


    Yippieh...ZUlassungstelle angerufen..."neee...so geht nicht...Vorbesitzerin muß auffindig gemacht werden und die muß zu uns und Verlustanzeige machen..."


    Ätz!


    Dann Vorbesitzerin ausfindig gemacht...Familie sagte das sie umgezogen sei...100km weit weg...Tel-Nr. gegeben...angerufen...wie sie haben jetzt meinen Golf?
    Nach GL kommen dafür...geht mal garnicht in nächster Zeit!


    Nochmal Ätz!


    Dann mit KV von mir und KV zwischen Nachbar und Vorbesitzerin zur Zulassungsstelle und diskutiert...nach 5 Min. dann Vorgesetzter von der Uschi entschieden..."das machen wir mal ausnahmsweise so..."


    Und die Moral von der Geschicht´...Deutschland ist viel Papier und manchmal gehts auch mit weniger Papier! :]

    Ich mag die 2er Baureihe...auch deswegen,weil sie nicht rosten wollen... :wink:


    Alltag: Sommer "RP" als "GL" und Winter "PN" als "GL"


    Schönwetter: Audi 90 ´85 "KV" - Audi 80 CD5E ´84 "JS" - Audi Coupe GT ´88 "NG"

  • Also, habs mitm halter verpeilt, ist wohl einer aus Schorndorf
    KZ: WN-FL 1610
    Jedoch scheint der eingetragene Halter, der Vater des Vorbesitzers zu sein, deshalb wird mir der KV zwischen meinem Zwischenhändler und dem Vorbesitzer nich viel bringen ^^. Der Zwischenhändler meinte jetzt, dass er seine Email gefunden hat und jetzt heissts abwarten. Hab gehört, dass ich 4 Wochen warten muss wenn ich das mit der Eidesstattlichen Erklärung mach, stimmt das? Gibts keine Möglichkeit einfach neue Papiere für das Auto ausstellen zu lassen? Achja und das Auto Wurde an den Zwischenhändler als Bastlerfahrzeug verkauft...... Ist das gut oder schlecht?
    Ich Glaub das würd mir nicht viel weiterhelfen @ KompressorFürReifen. Dann hätt ich wieder das gekacke mit dem Tüv und Fahrwerk und Endschalldämpfer eintragen lassen, hab ja keine ABE, sprich Papiere für ^^

  • hallo,


    wo ist überhaupt dein problem??


    entweder, DU selbst hast die papiere verbummelt, und versicherst das bei der zulassungsstelle, dann geht das alles sienen gang, und zwar ohne die nervige leute-sucherei... (geht aber natürlich nur, solange Du der zulassungsstelle noch nix anderes erzählt hast) ;)


    oder



    Du nimmst das angebot von kompressor... ein stück weiter oben wahr, wechselst auf die fahrgestellnummer zu der er Dir brief und schein gibt, und fährst ggf. danach damit zum tüv und meldest ihn an, das ist , soweit die motorisierung und abgasanlage übereinstimmt, völlig legal. (vllt hat er ja sogar noch tüv/AU lol)


    oder Du besorgst halt die bescheiniguingen von demjenigen, der die papiere verbeutelt hat.

  • Die von der Zulassungsstelle meinten ausdrücklich, dass derjenige, auf den das Auto als letztes lief Die Eidesstattliche erklärung unterschreiben muss. Und das mit der Fahrgestellnummer is legal? Kommt mir irgendwie nicht sehr koscher vor.
    Aber da fällt mir was ein. Ich könnte ja den Vorbesitzer Fragen ob der mit mir zur Zulassungsstelle geht, den KV von ihm und dem letzten Halter vorlegt und denen dann bestätigt, dass ER den Schein verschlampt hat. Aber um die 4 Wochen Wartezeit werd ich wohl net rum kommen.... Naja mal sehn ich ruf den morgen mal an.



    OK, kann geschlossen werden, nach langer Rumtelefoniererei und Diskusionen ums nichts, hab ich mein Auto zugelassen, Danke für die Hilfe :)

    3 Mal editiert, zuletzt von YEinherierY ()

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