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Moin ich bin irgendwie in Fraglaune deshalb mal wieder ein Thread von mir!
Suche hab ich benutzt und nichts passendes gefunden.
Mein hübscher 2er ist jetzt endlich Tüv fertig. Allerdings ist er schon seit April 2006 abgemeldet. Also er steht schon über 18 Monate. Jetzt hab ich mir schon von verschiedenen Leuten Infos eingeholt wieviel Euros ich beim Tüv liegen lassen muss.
Einer sagt ich muss ne Vollabnahme machen lassen und komm nicht unter 300 euro davon, ein anderer sagt es gibt bei jedem auto nur noch tüv und asu unabhängig von stillegung usw. Was soll ich jetzt glauben?
Dieses Thema hat mir ohne scheiss schon schlaflose nächte bescherrt.
Hat jemand von euch in im letzten Jahr eine Vollabnahme gemacht?
Schon mal Danke für die Antworten und wünsch euch einen guten Start in die Woche!
Habe an meinem ne Vollabnahme in 2004 machen lassen...Golf war 4 Jahre abgemeldet insgesamt (2Jahre beim 1.Hand bzw.deren Erben->Sterbefall gewesen und weitere 2 Jahre bei mir bis Fertigstellung...)
Hat mich DAMALS inkl.AU UND Eintragung von D3-KLR,BBS Mehrteilern,Gewindefahrwerk,Auspuffanlage etc.pp.knappe 200 Euronen gekostet...
DAMALS gabs aber auch noch nicht die neue Verordnung mit den 7Jahren bis ne Vollabnahme fällig wird...da warens noch die altbekannten 18 Monate...
Grundsätzlich kannste sowas aber beim TÜV erfragen denn bei den neuen Tarifen bin ich nicht sooo aufm laufenden,ebenfalls nicht was diese NEUE Regelung mit den 7 Jahren angeht...
Habe auch letzten Mai meinen Audi 90 Bj.85 nach insgesamt 7 Jahren Standzeit und 2 Jahren Kernsanierung mit allem Zipp&Zapp wieder in Betrieb genommen...allerdings ist der nun mit meinen anderen beiden Audis zusammen auf meiner 07er...wurde im Oktober 2000 abgemeldet nach Verunfallung und hätte eigentlich nach dem NEUEN Gesetz KEINE Vollabnahme benötigt da er die 7 Jahre noch nicht voll hatte...also nur ne Normale HU...hat mich aber dann nicht weiter interessiert da für die 07er andere Richtliniengelten und es reicht eine Meisterwerkstatt zu Begutachtung aufzusuchen zwecks Abnahme...günstiger ist es eh und zu verstecken hatte ich auch nix..optisch wie auch technisch kernsaniert halt!
Kommt ja ein bissl drauf an was du sonst noch so an Einzelabnahmen/Veränderungen benötigst bzw.gemacht hast...ABE oder nur Teilegutachten etc.pp.
Ne stinknormale "Vollabnahme" nach §21StVZO (oder wie sich das schimpft?) kostet zusammen mit ner AU nicht wirklich vieeel mehr als ne Standard HU mit AU...hab da was von guten 120 Schleifen im Kopf...?
In der Hoffnung das dich deine zuständigen "Kittelmänner" aufklären können am Tel. wünsche ich dir wieder schlafreichere Nächte in Zukunft! :wink:
bis zu 7 jahren brauchst du nur eine normale HU machen, alles was länger als 7 jahre eingemottet war braucht ne vollabnahme............ normale HU koste ca80-90€, vollabnahme kann ich dir leider nicht sagen was die kostet...........=)
" Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr.Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt"
:zitat ende
wenn Dein auto länger als 18 monate vor diesem termin abgemeldet wurde, war die alte frist gültig, und das fahrzeug beim ungültig/gelöscht. da ist dann nix mit rückwirkend. wenn also die stillegung vor 7.2005 erfolgte, und ich keinen rechenfehler gemacht habe, wäre eine vollabnahme fällig.
Habe unseren TÜV ( GTÜ ) Mann letzte woche gefragt: Beispiel: opa Heinrich hat 1964 seinen alten SL Flügeltürer von Mercedes eingemottet. Paul, der Enkel findet ihn 44 Jahre später in der Scheune wieder er frägt opa Heinrich ob die Papiere noch da sind, Ja Jung hier hast du sie, Paul rennt nam Tüv macht AU und HU un fertig Fazit: Er sagte, wenn ein auto zB 30 Jahre abgemeldet ist und es schonmal Zugelassen wurde und noch Papiere existieren reicht NUR EINE NORMALE HU!!! =) Die 18 Monate wurde afgehoben und 7 Jahre draus gemacht, dass wiederum war auch gestern. Er als Tüv Mensch muss es ja wissen.
Hört sich ja noch besser an aber ich glaube das ich es auch innerhalb den 7 Jahren schaffe. Wünscht mir Glück nächste Woche ist es soweit. Poste dann hier was draus geworden ist.
Also bei meinem BMW den ich Ende 2000 eingemottet hab, hat letztes Jahr zum Wiederanmelden nur die neue gültige HU / AU gereicht. Mein Kennzeichen war zwar schon lang wieder vergeben (wieder neue Schilder + 30,- € ), aber nach einem Vollgutachten hat keiner gefragt. Anscheined gilt also die 7Jahresfrist rückwirkend, zumindest in Brandenburg. Hab ich ja dann knapp geschafft.
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