Angaben im Fahrzeugschein

    • Offizieller Beitrag

    Hab heute mal meinen Fahrzeugschein studiert 8)


    Mir ist da so ein Eintrag aufgefallen, mit dem ich nicht so richtig was anfangen kann:



    1.)
    "ZIFF. 14: VON 1052 BIS 1151 JE NACH AUSR."


    Ziffer 14 bezieht sich auf das Leergewicht. Was soll "AUSR." bedeuten?
    Steh echt auf dem Schlach :D



    2.)
    "ZIFF. 12:WAHLW. 4,2 OD.1"


    Soll dass heissen, dass ich alle Sitze ausser dem Fahrersitz theoretisch rausreissen kann und so rumfahren dürfte?
    Nicht das ich das vorhätte.



    andy

  • Den 2. Punkt hab ich bei mir auch drinne... also im Prinzip müsste man das eigentlich dürfen...Ist ja nicht zwingend notwendig, dass man jemanden mitnehmen können muss... gibt ja auch Solo-Mopeds :)

  • Das betrifft z.b. die Situation wenn du was einlädst, dadurch die Rücksitzbank umlegst (nur noch 2 Sitzplätze) und dann vielleicht noch den Beifahrersitz klappst weil deine Ladung sonst 3,59m hinten rausstehen würde. Und schon sind wir bei einem Sitzplatz.

    Fehlende Leistung ist durch puren Wahnsinn zu ersetzen.
    ++technical courage is faster than money++

  • Zu Punkt 1)


    Ich hätte immer gedacht, das heißt: Je nach AUSRICHTUNG. hm.. aber jetzt,.. wo die Frage im Raum steht,.. bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher.

  • zu 1)


    das heißt "je nach Ausrüstung"!
    Das Leergewicht der Kiste ist doch abhängig von Extras wie z. B. SSD, Alufelgen, AC, Reifengröße usw. die ab Werk lieferbar sind/waren.
    Und da alles in ein Boot gepackt wird um die Betriebserlaubnis vom KBA zu erhalten, sind dann das minimale und das maximale Leergewicht angegeben.




    Gruß
    BUZ

  • :D :D


    zu 1. Klar : Ausrüstung/Ausstatung.
    zu 2. Betrifft die Sitze die drin sein müßen oder nicht.
    Kannst also alle rausnehmen.


    Dazu eine Story.
    Hatte mal nen Audi 80 aus 1979 (schon 15 Jahre her).
    Der hatte Rostlöcher ohne Ende im Bodenbereich.
    Mein Cousin (Schweißer) meinte also, mach alles raus , damit ich dann Montag schweißen kann.
    Hab also Samstags alles rausmontiert (Sitze, Tepich und Konsolen).
    Außer natürlich dem Fahrersitz.
    Sonntags mußte ich zur Frühschicht (4 Uhr).
    Also quer durch die Stadt (Düsseldorf).
    Natürlich Kontrolle, was da so aus der Altstadt kommt.
    Polizei: Wasn das?? Ne, so geht das nicht (trotz Erklärung warum weshalb und so).
    Sein Standpunkt: 5 eingetragene Sitzplätze müßen auch vorhanden sein.
    Nur weil er Mitleid hatte mit einem ebenfalls Sonntagsschaffenden (ohne Alkohol) durfte ich ohne Knolle weiter fahren.


    :)


    Mic

    [URL=http://home.arcor.de/vitagolf/bilder/04130006.jpg[/URL]



  • Da hat er ja auch recht! Wenn 5 Sitze eingetragen sind müssen auch 5 Sitze vorhanden sein!


  • Ich bin schon ohne Rückbank beim TÜV gewesen, der hat erst gemeint das müsste eingetragen werden. Als er unten die Zeile gelesen hatte war er aber zufrieden.

  • Der Golf II wurde anfangs noch bei der Deutschen Post als Kurrierfahrzeug ohne Rückbank benutzt. Dadurch wurden die Einträge im Fahrzeugschein großzügig formuliert. Demnach gibt es kein Streß beim TÜV.

  • Ist schon eine recht angenehme Sache mit der flexiblen Ziff. 12. Wenn ich die Rückbank wg. Vollschale & Käfig rauswerfe, muss ich wieder zum TÜV & als 2sitzer umtragen lassen (naja, Käfig muss ja auch eingetragen werden... nervige Geldmacherei) :rolleyes:


    Aber wenn wir gerade dabei sind: Gilt die alte Nummer mit den Schrothgurten noch?


    Wenn Originalgurte noch vorhanden, nur ABE Mitführungspflicht,
    wenn Originalgurte entfernt, Eintragung beim TÜV?


    ...hab's mal so in Erinnerung... ?(

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