abe für kaltlaufregler verschwunden

  • hallo,


    hab ja letztens meinen golf2 gt special (rp) verkauft.
    der hatte den kaltlaufregler (GAT EGS 19.967) eingebaut aber noch nicht eingetragen.


    jetzt wollt ich dem käufer die papiere dazu geben, kann die aber nichtmehr finden... :(


    kann mir da irgendwer aushelfen?



    gat selbst gibt keine abe raus.

    mfg


    sven




    Rover 620 Ti / Rover 25 iDT / Rover 216 GSi / VW Golf II GT Special

  • Haaaahaaaa :D
    schöne Geschichte das, so was änliches müsste ich irgendwann dem Käufer meines Wagens auch erzählen.
    Die Hersteller der KLR wissen schon warum sie die Papiere nicht einzeln rausgeben :wink:

  • der ist ja aber wirklich eingebaut.
    ne idee wo ich die wieder her bekommen könnte?

    mfg


    sven




    Rover 620 Ti / Rover 25 iDT / Rover 216 GSi / VW Golf II GT Special

    Einmal editiert, zuletzt von sven620ti ()

  • hmm, hier gibts auch niemanden, der mir eine kopie schicken könnte?

    mfg


    sven




    Rover 620 Ti / Rover 25 iDT / Rover 216 GSi / VW Golf II GT Special

    • Offizieller Beitrag

    Nein, denn du brauchst ja das original vom Steueränderungsantrag für die Umschreibung.


    Und wenn das weg ist, dann ist es genauso wie wenn du einen 100€-Schein verlierst - weg ist weg. :D


    Wir hatten das Problem ja in der Arbeit auch schon, deshalb bin ich mir da ganz sicher, dass es so ist.

  • den steueränderungsantrag bekomm ich auf der zulassungsstelle nochmal,
    mit denen hatte ich schon telefoniert, fehlt eben nur noch die abe.
    da konnten mir die aber leider nicht weiterhelfen...

    mfg


    sven




    Rover 620 Ti / Rover 25 iDT / Rover 216 GSi / VW Golf II GT Special

  • ABE muß eigentlich der Hersteller rausgeben. Wenn nicht frag einfach beim TÜV oder der Dekra nach die haben viele Daten im Computer.
    Wegen dem doppelbenutzen eines KLR was soll das bringen wenn er eingeragen ist und ist nicht verbaut? Spätestens beim nächsten TÜV fällt es eh auf.
    Wenn du nachweisen kannst das Du das Teil gekauft hast muß dir geholfen werden. Denn man kann ja auch mal ein Papier verlieren und wenn der Brief vom Auto weg ist gibt es auch einen neuen.


    Ich denke mal das düfte kein Thema sein das Teil eintragen zu lassen.
    Ist meine Meinung.

  • Die ABE ist ja auch nur ein Nachweis über die Funktion, Unbedenklichkeit oder Wirkungsweise des benannten Teiles in Fahrzeugen mit bestimmten Motoren bzw. anderen besoneren Merkmalen und nicht über den Einbau in einem bestimmten Fahrzeug. (Allgemeine Betriebs Erlaubnis- nicht von einem Fahrzeug abhängig)


    Desshalb muß der Hersteller dir eine neue geben wenn du deine verloren hast.


    Genau diese Argumente würde ich auch dem Hersteller an den Kopf werfen.

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