Hella Tagfahrleuchten

  • Servus,
    bin neu in der VW und Golf-Scene! ;)


    kurz vorgestellt:
    - 26 Jahre
    - Leipziger
    - Vorgänger Auto Ford Mondeo TDCI 115PS
    - nun begeisteter 1.8T-Fahrer


    Warum Ford?
    Weils einfach ein super günstiges Fahrzeug war für 45.000 km/Jahr.


    Warum Golf IV 1.8T?
    Weil die Strecke auf Arbeit nun von 400km auf 1.9km geschrumpft ist und
    ich den Golf sehr günstig bekommen habe. Der Spassfaktor des Golfs ist überragend.


    So nun zum eigentlichen Problem:


    Ich habe mir die Hella-Tagfahrleuchten eingebaut. Habe sie aber so geklemmt, dass sie immer an sind sobald die Zündung an ist. Laut Beschreibung sollen diese aber ausgehen, sobald ich das Abblendlicht einschalte.
    Nun die Frage: Sind Abblendlicht und zusätzlich eingebaute Tagfahrleuchten gleichzeitig in der STVZO erlaubt?


    mfG Martin

    -= Lieber rumbumsen und Sekt saufen, statt abwarten und Tee trinken =-

  • So ich hab jetzt eine Antwort gefunden. Schlecht für mich, da ich es umklemmen muss! :(


    Hier noch mal der Gesetzestext für alle:


    Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung. Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

    Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
    Weißes Licht
    Automatisches Einschalten mit der Zündung
    Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
    Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
    Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

    Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.



    mfG

    -= Lieber rumbumsen und Sekt saufen, statt abwarten und Tee trinken =-

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