Auffahrunfall Versicherung (Spezialfall)

  • Hi,


    mir ist am Freitag FAST ein Auffahrunfall passiert, innerorts 50km/h, Ampel war rot, ich tret auf die Bremse, es war nass, Räder blockieren und ich rutsche.
    Intervallbremsung hat nix genutzt, ich also leicht nach rechts gelenkt und den Bordstein als Bremshilfe genutzt. Fast auf einen Golf 4 draufgefahren, aber nur fast. Der Fahrer nur n Vogel gezeigt, ich hatte Herzrasen.


    Da ich danach direkt daneben auf dem Parkplatz geparkt hab und über die besagte Ampel gegangen bin, hab ich nur gesehen, dass ein bunter Film auf der Pfütze und der Straße war.


    Wie läuft das ab, Ölfilm auf der Straße, wenn es dann zum Auffahrunfall kommt? Es standen ja keine Warnschilder! Kann ja keiner von mir erwarten, dass ich schon 200m vor der Ampel im Schritttempo ranfahre.

    Das dreieckige Rad ist gegenüber dem viereckigem Rad ein Fortschritt, weil es pro Umdrehung einen Hoppser weniger gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Sowas würde ich im Falle einen Unfalls aufnehmen lassen. Aber meist ist man dann sowas durch den Wind und denk nicht dran.


    Kommt drauf an wo der Ölfilm war - nachher wird behauptet es lief erst nach dem Crash aus. Dann stehst du da.

  • Für den fall das behauptet wird das wäre das Öl aus dem eigenen Wagen nach nem Crash muss es doch irgend ne möglichkeit geben im nachhinein zu beweisen das es nicht so ist. Sei es nun durch nen Gutachten das kein Öl am Auto ausgelaufen ist, oder (komische Idee...) sone Art Vergleich vom eigenen Öl und dem auf der Straße...


    Auch wenn sowas sicher wieder Geld kostet...

  • Zitat

    Original von Sushiator
    Auch wenn sowas sicher wieder Geld kostet...


    das bekommt man dann ja wieder,wenn nachgewiesen wird,dass der unfall durch das öl auf der straße ausgelöst wurde :wink:

  • Ein weiteres Problem wird sein, den Schuldigen zu finden, der die Schäden zahlt. Das wäre dann derjenige, der das Öl verloren hat. Wahrscheinlich wird das aber nicht der sein, dem man reingefahren ist. Dann muß man vielleicht nichtmehr den vollen Schaden am Vordermann zahlen oder mit Viel Glück garnichts. Aber wiederbekommen wird man vermutlich nichts, zumindest nicht bei Haftpflicht.

  • ich gehe mal davon aus, das sich jede stadt rausreden kann.


    vor jeder kreuzung lagert sich mit der zeit reifenabrieb,bremsstaub,öltropfen,benzin usw. ab.


    wenn es dann mal regnet, kann man hier in berlin, in fast jeder straßenpfütze einen schönen ölfilm sehen.


    es ist dann besonders rutschig,wenn der regen das ganze zeug noch nicht richtig weggespült hat.


    da greift einfach die regel man hat seine geschwindigkeit und fahrweise den witterungsverhältnissen und der strassenbeschaffenheit anzupassen.


    also hättest du laut deutschen vorschriften wirklich 200m vorher schon bremsen müssen.


    die stadt ist immer fein raus, wenn da nicht eine riesige ölspur liegt die mit sicherheit, einem ungewöhnlichem ereignis zuzuordenen ist.

  • der unschuldige bekommt nie recht das is schon immer so X(


    is mir auch schon passiert.. in münchen abend gefahrn... es war dunkel hat geregtnet die ampeln waren aus.. auf einmal kam zwischen den parkenden autos nen weil raus gerannt und mir voll ins auto.. ihr is nix passiert außer schock natürlich.. ich bullen gerufen.. die kamen dan auch... naja unfallbericht aufgenommen, schaden gemeldet.. die meinten ich bin zu schnell gefahren und konnte deswegen nimma bremsen (die is mir aber in die seite gerannt!!!) und ich wat nicht zu schnell... naja dann kam es nach 1 monat zur gerichtsverhandlung.. ich war schuldig... wie es halt immer bei unfällen is... naja entweder 32 tage haft oder für 500€ "freikaufen" :rolleyes: X( ?( 8o



    ich sag immer... alles scheiße alles mist, wenne nich besoffen bist... das is wirklich so X(

  • Das alte Sprichwort "wer auffährt ist schuld" ist leider bei deratigen Fällen nie ganz von der Hand zu weisen. Der Gesetzgeber geht immer davon aus, wie sich der perfeckte Fahrzeugführer verhalten hätte (Der hätte natürlich 3 Fahrzeuglängen abstand gelassen und wäre nicht schneller als 45 gefahren- bei Regen sogar noch langsamer, da er ja mit all solchen Dingen rechnen muß). Klingt weltfremd - ist aber die gängige Argumentation vor Gericht..Ein reelles Beispiel :
    Ein PKW Fahrerr fährt auf einer 60er Strecke (Vorfahrtsstraße). Aufgrund ungünstig einstrahlender Morgensonne nimmt er an eine Ampel ist rot (die Ampel war in Wirklichkeit aus !! - es war auch nicht mal eine Kreuzung) und legt einen satten Bremsschlag hin. Der Hintermann, welcher im Kollonnentrott mitschwimmt rattert logischerweise voll drauf..Ergebnis : Obwohl der vorausfahrende grundlos gebremst hat - mußte der "Drauffahrer 60%" des Schadens tragen..Grund war mangelnder Sicherheitsabstand bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit

    Gruss Sören

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