Mängelschein für abgelaufene AU

  • Hallo,
    zu dem Thema weiß ich auch noch ein Erlebnis beizusteuern.
    Vor 4 Jahren stand ich mitten in Renovierung und Umzug ins Eigenheim als mein Wagen bzw. desen Motor sein leben aushauchte. Nun hat sich die Renoviererei ungefähr 5 Monate hingezogen in denen ich mich nicht ums Auto kümmern konnte da die Garage mit allem möglichen Kram belegt war und der wagen auf keinen Fall rein konnte. Ich habe den Wagen also angemeldet auf dem Grundstück vorm Haus der alten Wohnung abgestellt. In dieser Zeit hatte wohl jemand von der Rennleitung überhaupt nicht sinnvolleres zu tun als in unserem 400 Einwohnerort die abgestellten Fahrzeuge zu kontrollieren. Bei meinem Wagen war kurz nach dem Motortod HU und auch AU abgelaufen, die Kontrolle fand exact 3 Monate nach Ablauf der entsprechenden Fristen statt. So eine Freude.Meine Einlassung, daß eben der Motor hinüber war waren anscheinend uninteressant, ich hätte den Wagen nämlich gleich in eine Werkstatt bringen müssen zur Bestätigung des Schadens. Hätte ich den Wagen abgemeldet hingestellt hätte es auch Theater gegeben. Wie man es also macht ist verkehrt oder eben richtig wenn man den Abzockergedanken im Kopf hat.
    Ein Hoch auf die Bürokratie 8o


    Gruß,


    Kralle

  • Zitat

    Original von Kralle
    Ich habe den Wagen also angemeldet auf dem Grundstück vorm Haus der alten Wohnung abgestellt. Hätte ich den Wagen abgemeldet hingestellt hätte es auch Theater gegeben. Wie man es also macht ist verkehrt oder eben richtig wenn man den Abzockergedanken im Kopf hat.
    Ein Hoch auf die Bürokratie 8o


    Gruß,


    Kralle


    Wenn es sich bei dem Grundstück um Eigentum des Vermieters handelt, kannst Du das Auto auch vorübergehend stillgelegt bzw. abgemeldet dort stehenlassen. Solange keine "Gefahrenstelle" (kaputte Scheiben, auslaufende Flüssigkeiten) daraus wird hat der Gesetzgeber keine Handhabe.

    Gruss Sören

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