Einarmwischer, Stilllegung & rüllis
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Zitat
Original von VWAdler
darkviolet76
Warum wirst du kein Mod? Is doch Perfekte Arbeit die du immer Ablieferst.
*Medallieüberreich*Da muss ich glatt zustimmen, ich glaube du bist öfter online als andy :wink: wär doch wirklich was für dich...
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für östereich ist die sache ja schon geklärt hier im forum,
11cm vom boden für feste teile
8cm vom boden für flexible teilehier seht ein wenig zu den deutschen vorschriften
und ganz gut ist das hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=8727
ZitatEs gibt kein bestimmtes Gesetz, das dies verbietet bzw. festlegt! Das ist Fakt !
Deshalb wird der § 30 StVZO in Verbindung mit den Richtlinien und den VdTÜV-Merkblättern angewendet.
Aufgrund dieser Grundlage wird dann ein Teilegutachten/Teilegenhmigung durch einen a.a.S. für dein Fahrwerk erstellt. In diesem Gutachten sind Auflagen festgelegt worden, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Werden diese Auflagen nicht eingehalten, dann erlischt die BE deines Fahrzeugs !!!Als Beispiel:
1. Auf eine ausreichende Anbauhöhe der Scheinwerfer (minimal 500 mm an unterer Lichtaustrittskante zur Fahrbahn) ist zu achten.
2. In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbo-denfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.
3. Das Abstandsmaß, Unterkante Federteller zu unterem Gewindeende soll
mindestens VA: 20 mm HA: 60 mm
sollte höchstens VA: 50 mm HA: 90 mm
betragen.
In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten. Gegebenenfalls ist der mögliche Ver-stellbereich zu reduzieren.
Formelastische Teile sind Gummi bzw. PU-Schaum. GFK ist nicht formelastisch !!Verstößt du gegen eine dieser Auflagen, bzw. hälst du diese Auflagen nicht ein, dann ist die BE des Fz erloschen.
Ich hoffe, das reicht als Erklärung !!!
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Bodenfreiheit
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindernScheinwerfer & Co.
Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändert sich auch die Höhe von Anbauteilen bzw. Scheinwerfern. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch Grenzmaße vorgeschrieben, die weder unter- noch überschritten werden dürfen:Frontscheinwerfer 500 mm
Vordere Fahrtrichtungsanzeiger 350 mm
Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger 500 mm
Nebelscheinwerfer 250 mm
Tagfahrleuchten 250 mm
Seitenmarkierungsleuchten 250 mm
Nebelschlussleuchte 250 mm
Rückfahrleuchte 250 mm
Rückstrahler hinten 350 mm
Die angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße und dürfen nicht unterschritten werden.Sonstiges
Ist am Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut, so muss das Maß von Kugelmitte bis Fahrbahn bei voll beladenem Fahrzeug zwischen 350 mm und 420 mm liegen.Für eine Änderungsabnahme müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)
Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes
Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das Fahrzeug genehmigt sein.das funzt mit meinen karren nich
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