Einarmwischer, Stilllegung & rüllis

  • es ist leider wirklich oftmals so das die jungsnicht wissen was sie machen... ich hatte schon fahrzeugkontrollen da hab ich den nerzählt was ich darf und was net... und am ende haben se mich fahren lassen ohne zettel weil lenkrad und reifengröße nicht eingetragen war...

  • Zitat

    Original von VWAdler
    darkviolet76
    Warum wirst du kein Mod? Is doch Perfekte Arbeit die du immer Ablieferst.
    *Medallieüberreich*


    Da muss ich glatt zustimmen, ich glaube du bist öfter online als andy :wink: wär doch wirklich was für dich...

  • mich würde mal interessieren ob man stillgelegt werden könnte wenn man beispielsweise nen 80iger fahrwerk eingetragen hat und vorne ne breite lippe hat zb vom 16v da hätte ich bei mir knapp ne bodenfreiheit von 4 - 5 cm was nicht mehr erlaubt ist von der licht austrittskante mal abgesehen

  • ich war mal mittn 80er fahrwerk und andere federnteller (1,5 tiefer) mit sehr breiter spoilerlippe (ca. 12cm) beim tüv... bodenfreiheit unter der lippe ca. 2 cm..... naht nur gefragt ob ich ncih oft schleife!??!? ich sagte ja schon aber is ja sehr weiße plaste da passiert ja nix.. sagte er OK :)

  • für östereich ist die sache ja schon geklärt hier im forum,


    11cm vom boden für feste teile
    8cm vom boden für flexible teile


    bodenfreiheit original


    Tüv in Österreich


    hier seht ein wenig zu den deutschen vorschriften


    Fahrzeugbodenfreiheit


    und ganz gut ist das hier:


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=8727


  • Bodenfreiheit
    Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern


    Scheinwerfer & Co.
    Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändert sich auch die Höhe von Anbauteilen bzw. Scheinwerfern. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch Grenzmaße vorgeschrieben, die weder unter- noch überschritten werden dürfen:


    Frontscheinwerfer 500 mm
    Vordere Fahrtrichtungsanzeiger 350 mm
    Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger 500 mm
    Nebelscheinwerfer 250 mm
    Tagfahrleuchten 250 mm
    Seitenmarkierungsleuchten 250 mm
    Nebelschlussleuchte 250 mm
    Rückfahrleuchte 250 mm
    Rückstrahler hinten 350 mm
    Die angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße und dürfen nicht unterschritten werden.


    Sonstiges
    Ist am Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut, so muss das Maß von Kugelmitte bis Fahrbahn bei voll beladenem Fahrzeug zwischen 350 mm und 420 mm liegen.


    Für eine Änderungsabnahme müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:


    Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)
    Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes
    Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das Fahrzeug genehmigt sein.




    das funzt mit meinen karren nich :D

  • ähm falsch die maße die du angegeben hast sind die mindestmaße.
    alle beleuchtungsmaße sind hier aufgeführt.


    kennzeichen hat auch ein mindestmaß.


    desweiterengibts fahrwerkgutachten die ne bestimmte bodenfreiheit vorschreiben

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