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Alle hier in diesem Forum getätigten Äusserungen stellen Erfahrungen von Usern dar. Probleme sind in erster Linie direkt mit dem Verfasser des jeweiligen Beitrages zu klären, gerne wird auch vermittelt.
Sollte sich wer angegriffen fühlen so darf der Admin gerne kontaktiert werden.
Beleidigungen sind wie überall auch in diesem Forum zu unterbleiben.
Grundgesetz:
Zitat
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Alle hier in diesem Forum getätigten Äusserungen stellen Erfahrungen von Usern dar. Probleme sind in erster Linie direkt mit dem Verfasser des jeweiligen Beitrages zu klären, gerne wird auch vermittelt.
Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Schmähurteilen ist von höchster Relevanz, denn der Gegendarstellungsanspruch besteht z. B. nur gegen unzutreffende Tatsachenbehauptungen, nicht aber gegen Werturteile oder Meinungsäußerungen.
Werturteile sind angreifbar, wenn die Grenzen zur Schmähkritik überschritten werden. Gegen sie besteht ein Unterlassungsanspruch ein Schadensersatzanspruch.
Tatsachenbehauptungen
Tatsachenbehauptungen sind Behauptungen, deren Richtigkeit objektiv erweislich ist. Hauptkriterium für die Beurteilung darüber, ob eine Tatsachenbehauptung vorliegt, ist, ob sich die Äußerung nach dem Verständnis des Durchschnittsadressaten als objektiv beweisbar darstellt. Wird z.B. ein Verhalten als "illegal" bezeichnet und damit eine rechtliche Bewertung vorgenommen; handelt es sich um ein zulässige Meinungsäußerung, wird hingegen eine konkrete Vorstellung hervorgerufen, wie beim Vorwurf des Betruges, handelt es sich um eine rechtlich angreifbare Tatsachenbehauptung.
Werturteil und Meinungsäußerungen:
Ein Werturteil oder eine Meinungsäußerung ist subjektiv. Sobald eine Äußerung diesen Charakter hat, der sich in Form einer Stellungnahme oder durch Dafürhalten oder Meinen äußert, wird sie als Meinungsäußerung begriffen, auch wenn diese Elemente verbunden mit einer Tatsachenbehauptung auftreten.
Werturteile im Bereich der Schmähkritik
Als Schmähkritik werden Äußerungen dann bezeichnet, wenn sie fernab von jeder sachbezogenen Auseinandersetzung, sich in der Herabsetzung einer Person erschöpfen.
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