altes kennzeichen nochmal verwenden?

  • moin! ich habe im oktober 2003 eine karre stillgelegt.. nun will ich nen neues.. anderes auto anmelden.. kann ich da die kennzeichen von dem andern auto nehmen oder muss ich neue kennzeichen kaufen?


    danke

  • Das stillgelegte Auto muß erst einmal mit einem anderen Kennzeichen angemeldet werden, damit das "alte" Kennzeichen wieder frei wird. Dann kannst Du das neue Auto mit dem alten Kennzeichen anmelden.


    Kennzeichen können in Deutschland immer nur einem Fahrzeig zugeordnet werden. Das hat zur Folge, dass ein Kennzeichen immer zu einem Auto gehört, bis das Auto ein neues bekommen hat.



    Wenn das "alte" Kennzeichen noch so alt ist, dass es noch kein "D" auf blauem Grund hat, mußt Du ein neues bzw. einen Satz neupressen lassen.


    Wenn das stillgelegte Auto verschrottet wird und Du den Beleg dafür bei der Zulassungsstelle vorweisen kannst, müßte das alte Kennzeichen auch wieder frei gegeben sein. Aber dieser Fall trifft hier wohl nicht zu.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ranger
    Kennzeichen können in Deutschland immer nur einem Fahrzeig zugeordnet werden. Das hat zur Folge, dass ein Kennzeichen immer zu einem Auto gehört, bis das Auto ein neues bekommen hat.


    Da muss ich dir leider mal wiedersprechen Ranger. :D


    Es gibt mind. einen Landkreis in dem das Kennzeichen auf Wunsch beim Fahrer bleibt und nicht beim Auto.

  • doch das alte wurde verschrottet und zwar voin mir.. aber ich dachte immer wenn man das auo innerhalb von den 18 monaten nich mehr angemeldet hat gild es automatisch als verschrottet?


    also alles in einem.. für die neue karre die ich gekauft hab muss ich auchn neues kennzeichen kaufen!? achso.. das alte kennzeichen is schon mit einem D im blauen feld also ein eu kennzeichen.. das war nur 6 monate verbaut deswegen dachte ich das ichs vllt wieder nehmen kann

  • Kann es nur sagen, wie es mir mein Kreis beim Kauf eines Autos aus dem Nachbarkreis gesagt hat.


    Vielleicht hat sich da was verändert oder jeder Kries kann da anders handeln. Dann hilft es nur, selbst zur eigenen Zulassungsstelle zu gehen und sich zu erkundigen.

  • Golf 2 Tuner:
    Wenn die Nummernschilder noch gut sind, kannst Du die wieder verwenden.


    Kennzeichen nach einer gewissen Zeit ( 6 Monate? ) wieder freigegeben? Dann könnte ich ja die alten, die ich noch liegen habe ranschrauben (nicht legal!!!) und wenn ich geblitzt werde, erwischt es einen Anderen? Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein?

  • hab ja auch schon ein auto komplett zerstört und kann euch sagen was dort mit den kennzeichen passiert ist.


    ich wollte das auto abmelden (war ja schrott) und dazu sollte ich beide nummernschilder abgeben
    ( zum entwerten der schilder )
    das vordere nummernschild war aber total-zerstört und ich konnte es nicht vorweisen, dementsprechend wurden die nummern wie gestohlene kennzeichen behandelt und die nummer
    wurde für 5jahre gesperrt (sagte man mir so)



    also wie gesagt , die kennzeichen sollten eigentlich entwertet werden bei der abmeldung, dementsprechend kann mann sie eh nicht mehr legal verwenden.
    wie lange dann die zeitspanne ist bis das zeichen wieder frei ist kann ich nicht sagen,
    aber bei gestohlenen oder zur entwertung vorweisbaren nummern wird das kennzeichen 5jahre gesperrt.


    die frage die ich hätte ist,


    gilt das alte auto von golf2tuner immer noch als stillgelegt oder wird es bei zu langer stillegung automatisch abgemeldet,(wird es bei einer stilllegung auch erstmal entwertet)
    und ist dieses kennzeichen dann evtl nach 6monaten wieder frei für jeden andren jeden anderen,
    oder wird es lännger gesperrt falls es bei stilllegung oder automatischer abmeldung nicht entwertet wurde?

  • Die Zulassungsstellen machen aber auch einen Unterschied zwischen vorübergehender und entgültiger Stillegung!


    Wenn ich meinen Guten im August für gute fünf Jahre einlagere, muß es für mich doch trotzdem die Möglichkeit geben, das Nummernschild zu behalten! Oder?

    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

  • hab mal gerade nachgesehen,
    die regelungen haben sich inzwischen ja geändert.


    stilllegung gibt es nicht mehr !


    es gibt jetzt eine sogenannte "Außerbetriebsetzung"


    dein kennzeichen ist damit futsch. wenn du es nicht sofort auf ein anderes fahrzeug anmeldest oder für 12 monate reservierst.


    z.B.




    siehe: http://www.kvmyk.de/r_buerger_…ulassung_neuregelung.php3

  • ganz genau!


    die alten nummernschilder die du noch hast kannst du nach ablauf von 18 monaten zur zulassung irgendeines fahrzeugs nehmen!


    vorraussetzung ist, das es nicht schon anderweitig vergeben wurde!


    geht aber nur, weil das noch VOR der gesetzesänderung abgemeldet wurde!!!


    mein winterkarren fährt auf nummernschilder die mein kumpel vor 2 jahren noch auf seinem polo hatte.
    da die originalen schilder beim kauf von dem wagen fehlten, habe ich mir einfach diese nummernschilder gepackt, und bin damit zur zulassungstelle!


    die waren wieder frei, und ich habe den damit angemeldet.


    weil die wunschnummer kostet hier 10,50€ und neue schilder 26€ also lieber so, is ja eh nur ne winterkarre!

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