Oldtimergesetz

  • Hi Leute,


    hab en kleines Prob mit dem neuen Oldtimergesetz. Ab 1.3 wurde die Altersgrenze von 20 auf 30 Jahre hochgesetzt.
    Habe Mitte Februar einen Golf 1 gekauft, der vier Jahre lang mit rotem 07 Kennzeichen gefahren wurde. Nun würde ich das gerne auch so machen, da der Gofl zu schade ist für den Alltag.
    Nachdem ich auf dem Landratsamt angerufen habe bin ich auch nicht schlauer geworden. Die Frau wusste nicht viel darüber aber hat aber gemeint, dass bei Halterwechsel das Auto den Status verliert.


    vielleicht weis ja jemand mehr von euch.
    wäre dankbar über ein paar antworten.


    Grüße
    Chris

    Wer später bremst bleibt länger schnell!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Kryshi ()

  • in der autobild stand vor einiger zeit,dass das auto den status behält,wenn es den einmal hatte.wie es beim besitzerwechsel ist,stand da aber leider nicht.an deiner stelle würde ich mal einen automobilclub (adac o.ä.) fragen,die können dir im zweifelsfall auch helfen :wink:
    welches bj. hat denn dein 1er?

  • mein 1er ist bj 82
    ja werde mal eine e-mail an den adac schreiben und mich gernau erkundigen. danke sconmal für die infos.

    Wer später bremst bleibt länger schnell!!!

  • Die rote "07-Nummer" wurde bis zum 28.02.2007 aufgrund der 49. Ausnahmeverordnung der StVZO für Youngtimer zugeteilt die normalerweise mindestens 20 Jahre alt sein mussten und einen guten Erhaltungszustand aufwiesen und der Pflege des kulturhistorischen Kulturguts dienen sollten. Diese "07-Nummer" war und ist meines Wissens nach bei einem Verkauf des Fahrzeugs nicht übertragbar.


    Seit dem 01.03.2007 gilt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der unter anderem auch die Zuteilung von "H-Kennzeichen" und "roten Oldtimerkennzeichen" (07-Nummer) geregelt ist.


    Das Fahrzeug, dass ab dem 01.03.2007 als Oldtimer zulassen werden soll, muss egal ob mit H-Kennzeichen oder "07-Nummer" mindestens 30 Jahre alt u. in gutem Erhaltungszustand sein und weitgehend dem Original entsprechen. Dies muss der TÜV, die Dekra oder eine andere Überwachnungsorganisation (z.B. GTÜ oder KÜS) durch ein Gutachten nach §23 StVZO bestätigen. Mit diesem positiv abgeschlossenen Oldtimergutachten geht es dann zur Zulassungsstelle zum anmelden des Fahzeugs.


    Ob die Zulassungsstelle weitere Anforderungen für die Zuteilung der "07-Nummer" stellt einfach dort erfragen.

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