Beiträge von vwjunkie

    Mir persönlich ist es doch ziemlich egal, wie du es "unabsichtlich" geschafft hast, in einer 70-Zone 140 km/h zu erreichen. Wird wohl mit deiner "1,6-Bude" nicht wesentlich länger als der "Wetterbericht im Radio" gedauert haben!
    Und wenn minutenlanges Warten als unabsichtlich zu werten ist, dann bist du wohl unabsichtlich viel zu schnell gefahren; und nachts rennt die Zeit ja eh schneller!???

    Wie gesagt: Der Wert dieser Eintragung wird sich bei dem nächsten "TÜV-Termin" oder der nächsten Polizeikontrolle herausstellen, wenn fach-und sachkundige Personen den Wagen kontrollieren/begutachten!
    Und wenn sie´s richtig machen, gib´s mit dieser Tieferlegung Probleme!
    Also im Zweifelsfall: Anzeige mit Androhung einer Geldstrafe und "Punkten in Flensburg"
    Und keinen Polizisten wird euer "Geschwätz" interessieren, da dieses ganz bestimmt nicht als "verbindliche" Gesetzesgrundlage zu sehen ist!!!
    Und ihr solltet euch um euer "Halbwissen" mal Gedanken machen und es nicht als "der Weisheit letzter Schluß" darstellen!
    Gruss.

    Zitat

    Original von BlueOne
    Bundesstrasse, Überland, Schnurgrade, Kurven, die man aus 1km Entfernung schon einsehen kann?


    Da passiert 'ne 140 einfach wenn de nich auf'n Tacho guckst.


    Und mit 120 wirste zum Verkehrshindernis!


    Und wenn ich vor dir bei erlaubten 100 km/h mit 105 km/h vor dir fahre, wirst du zum Verkehrshindernis mit 120 km/h???? Und 140 km/h passieren einfach nur mal so. Wollst mir dann die hintere Stoßstange mal durch´s ganze Auto schieben!!! (ironisch gemeint)


    Oder machst dir auch mal Gedanken darüber, daß man, bevor man jemand vielleicht überholt, auf den Tacho schaut und einfach die eigene Geschwindigkeit dem Vorrausfahrenden anpasst! Auch mein GTI kann bestimmt schneller!!!


    P.S.: Der Tacho ist dazu da, auch bei reglementierten Geschwindigkeiten in Anspruch genommen zu werden, um diese Geschwindigkeiten nicht zu überschreiten!!!

    Zitat

    Original von golf2gt-special


    ausserdem, wie schnell ist man mal über 100, und wie oft haltet ihr euch an die geschwindigkeiten???? immer??? haha :]


    Man ist bestimmt schnell über 100km/h, wenn diese erlaubt sind. Passiert jeden von uns manchmal bis oft! Aber wenn 70 km/h erlaubt ist, fährt man doch nicht "aus Versehen" 140km/h!!!
    Auch ich fahre in der "70-Zone" mal ohne es zu merken ein bißchen schneller und "erschreck" mich dann über die von mir tatsächlich gefahrende Geschwindigkeit.


    Aber 140km/h!!!!


    Das merkt man doch, ob man da mal eben bißchen schneller unterwegs war!


    Vielleicht ist "Druide" aber auch in dem Besitz eines Kraftfahrzeugs, in dem solche "geringen Geschwindigkeitsunterschiede" kaum wahrnehmbar sind!
    Gruss

    Wer langsam fährt, wird länger gesehen!
    Und dich werden bestimmt viele schnellfahrend (auf dem Fahrrad) lange sehen!
    140 bei 70, was soll das, weil dein Kumpel Liebeskummer hat, so ein Blödsinn!
    Du hast richtig "angehakt" und die "Bude fliegen lassen" und hast dich dann auch noch von der Rennleitung fotografieren lassen. Ich würd mich ja nicht mal wundern, wenn du sogar wußtest, daß die da mal "ab und zu" fotographieren!

    Hallo, welchen technischen Sinn diese "50cm-Grenze" macht (und wie es zu messen ist), läßt sich bestimmt endlos diskutieren! Auf jeden Fall ist es ein Anbaumaß für die Beleuchtungseinrichtung "vordere Scheinwerfer" und somit einzuhalten.
    Bestimmt kann bei einigen Fahrzeugen dadurch das Maß der Tieferlegung reglementiert werden, obwohl dann trotzdem noch eine ausreichende Bodenfreiheit des Fahrzeugs gewährleitet sein könnte! Die Umgehung dieser Vorschrift durch die Verwendung anderer Scheinwerfer wurde schon hinreichend erörtert.
    Da die Vorschrift der Bodenfreiheit doch recht aufgeweicht wurde, wird von entsprechenden Sachverständigen gerne diese "50cm-Grenze" als Argument genommen, um eine Tieferlegung abzulehnen (ohne große Diskussion über die Bodenfreiheit). Bei Unterschreitung dieser Grenze kann die Bodenfreiheit aber auch nicht mehr ausreichend sein.
    Das dadurch nur in den geringsten Fällen eine Gefahr ausgeht, sofern alles andere den Vorschriften entspricht (so wurde es schon sinngemäß erwähnt), sehe ich auch so. Allerdings (laut STVO) darf vom Fahrzeug bei dessen Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr keine vermeidbare Behinderung ausgehen! (Beispiel: Tank leer auf der Autobahn -> wirst von der Polizei "erwischt" -> vermeidbare Behinderung -> Strafe!!!) Und wir wissen es alle, daß tiefergelegte Fahrzeuge oft schon bei "normalen" Fahrbahnunebenheiten die Geschwindigkeit stark reduzieren (Beispiel: Bahnübergang) und somit auch dahinter fahrende Fahrzeuge (mit einer ausreichenden Bodenfreiheit) behindert werden könnten. Und das kann eine vermeidbare Behinderung sein und alleine schon aus diesem Grund kann solch eine Tieferlegung nicht mehr eintragungsfähig sein. Solch eine Beurteilung im Rahmen einer Eintragung ist natürlich oft recht subjektiv und die Grenzen sind da auch recht fließend, so daß es in Bezug auf dieses Kriterium bei unterschiedlichen Sachverständigen auch zu anderen Bewertungen kommen kann.
    Zum Thema (sinngemäß) was eingetragen ist, ist eingetragen! Wenn eine Eintragung nachweislich rechtswidrig getätigt wurde oder es nachgewiesen wurde, daß zum Zeitpunkt der Eintragung diese nicht den Vorschriften entsprochen haben konnte, so ist diese Eintragung wertlos und kann zurückgezogen werden. Wer dann welche Kosequenzen zu tragen hat und wer die dadurch resultierenden Kosten zu tragen hat/haben, steht dann auf einem ganz anderen Blatt. Auf jeden Fall kann es dann für alle beteidigten Personen recht ungemütlich werden!
    Gruss.
    P.S.: Die Polizei verfügt auch über qualifiziertes Personal auf dem Gebiet "Fahrzeugtuning" und läßt sich mit Sprüchen, wie "alles eingetragen" oder der Drohung mit einem Anwalt bestimmt nicht einschüchtern. Wenn da dann noch der Verdacht einer nicht den Vorschriften entsprechenden Eintragung im Raum steht, so kann die Polizei nur einer "mündlichen Verwarnung" aussprechen, wird es aber überwiegend nicht damit bewenden lassen. Eine Nachbegutachtung ist bestimmt fällig, bis hin zu einer Beschlagnahme des Fahrzeugs "vor Ort". Da steht eine Anzeige mit entspechenden "Punkten in Flensburg" und eine Entziehung der Fahrerlaubnis (z.B. bei schon vorhandenen "Verkehrsdelikten") im Raum! Und das ganze beispielsweise nur für "paar Zentimeter tiefer als erlaubt", um sich mit seinem Fahrzeug von der Fahrzeugmasse abzusetzen!

    Hallo
    Hab selbst einen Golf III Motor (2,0l, 115Ps) in meinen Golf GTI (Typ 17)verpflanzt. Hab die komplette "Elekrik" mit umgebaut! Das hat länger gedauert als der eigentiche Motorumbau mit Anpassung der Auspuffanlage und der
    Bremsanlage und..... (viele kleine andere Sachen).
    Nach elf Tagen war aber der Umbau erfolgreich beendet (6 Tage waren nur "Elektrik").
    Gruss.

    Willst ´ne "Gutachtendatenbank" für´n Golf 3 erstellen und dann uns allen kostenlos zur Verfügung stellen? Wäre ja mal eine tolle Sache!!!
    Oder suchst du was Spezielles: Dann wären detaillierte Angaben bestimmt förderlich!
    Gruss.

    Zitat

    Original von X-R4Y
    Weil ich zu dem Zeitpunkt wo ich es gekauft habe noch nicht viel über die Qualität bzw. Quantität von FK wusste. Und das die so Kundenunfreundlich arbeiten steht auch erstmal nirgendwo.


    Erfahrungen die man eben macht :)


    Ich bevorzuge bei Fahrwerken KONI oder H&R, Hab nie Probleme gehabt!!!
    Qualität top, Service gut!
    Will allerdings selten einer hören. Der Trend geht halt zu den "günstigen Fahrwerken". Nach deinen Erahrungen ist der Service schlecht und das Fahrwerk scheint auch nicht viel zu taugen, wenn du es schon als "Gurkenfahrwerk" betitelst.
    Aber KONI und Co sind halt neu bißchen sehr viel teurer. Selbst im gebrauchten Zustand sind sie nicht wesentlich günstiger als ein neues "günstiges Fahrwerk".
    Ich persönlich würde immer einem guten gebrauchten KONI Fahrwerk gegenüber einem "günstigen Fahrwerk" den Vorrang geben!


    Meine Empfehlung: Zahl die 10€ und buch die ganze Sache unter "Lehrgeld bezahlen" ab und die Sache ist "vom Tisch". Und dann muß du dich auch nicht mehr über Leute wie mich ärgern! Grins!!!!


    Gruß und "Frohe Weihnachten"!

    Nach meiner Meinung sind Domstreben immer eintragungspflichtig!
    Ausnahmen von dieser Pflicht könnte es eventuell nur dann geben, wenn das "Vorhanndensein" oder "Nichtvorhandensein" für beispielsweise das Fahrverhalten oder die "Stabilität des Fahrzeugs" unwichtig ist oder die eingebaute Domstrebe für die Fahrzeuginsassen oder "Andere" ungefährlich ist.
    Daher mein Rat: Geht zu eurem ortansässigen TÜV und Co und fragt nach? Wahrscheinlich wird euch mindestens gesagt, daß es nicht schaden könnte, die Domstrebe einzutragen.
    Gruß.

    [quote]Original von X-R4Y


    Ich kenne die FK Seite sehr gut und das Fahrwerk habe ich vor längerer Zeit gekauft. Auch mit Original Rechnung. Dennoch kostet es auf der FK Seite 10€ und die sehe ich bei den Gurkenfahrwerken nicht ein zu bezahlen.


    quote]


    Wenn das so sein sollte, "nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil"!!!
    Eine Frage sei aber gestattet: Warum hast du denn überhaupt so ein (nach deinen eigenen Worten) "Gurkenfahrwerk" gekauft?!
    MfG.


    P.S.: Ich mag die Taste "eins", insbesondere in der Kombination mit "Shift"!!!!!!!
    Ist ein Scherz!!!!!