ich habe mit dem Herrn in Essen ja wegen der anderen Felge schon einige Male telefoniert. Er ist hilfsbereit und sagte, wenn es sich um einen 195/40 R17 handelt, dann hat er auch einen da. Bei dieser Rad/ Reifenkombi sieht er auch keine Gefahr, dass die Prüfung fehlschlägt.
Dabei muss man wissen:
- danach können alle größeren Querschnitte und Breiten auch eingetragen werden (also 195/45 oder 205/40, aber natürlich nicht 185/35).
- mehrere Auftraggeber kann er im Prüfbericht auch eintragen (bei uns war nun die Rede von zweien)und
- er fragte auch nach dem Kontakt des örtlichen TÜV-Prüfers, mit dem er telefonieren kann / will, damit die Eintragung problemlos von Statten geht.
- Das Prüfgewicht wird mit der Hälfte der eingetragenen Achslast gewählt, in meinem Fall sind es 478kg (955kg/2). Natürlich sind dann niedrigere Achlasten unproblematisch, höhere aber schlecht.