Zulassungsfrage

    • Offizieller Beitrag

    Soll vorkommen: Die Behörden haben mir doch glatt 5 Monate TÜV geschenkt. 8o


    Mein Auto hat normal TÜV bis 03/2005. Aber durch die ganze Ummelderei in letzter Zeit haben sich die Typen bei der Zulassungsstelle geirrt und die Plakette nicht richtig auf die neuen Nummernschilder geklebt. Effektiver Gewinn: 5 Monate - nun steht die "08" oben. :D


    Kann ich nun "guten Gewissens" bis August fahren?
    Weis einer wie sich das beim nächsten TÜV-Termin auswirkt? Kann ja auch genauso auf einen Fehler im Fahrzeugschein pochen (Stempel), auf die Plakette verweisen und dann 08/2007 verlangen.



    andy

  • Mein Kumpel hat seinen VW T3 als LKW ummelden lassen, wegen der günstigeren Steuer. Und siehe da: Bei der Ummeldung haben sie ihm gleich den TÜV geschenkt. Als hätte er eine Hauptuntersuchung machen lassen. Da hat er den Prüfer dann gefragt, was das solle, er hat ihn doch nur ummelden lassen. Dazu meinte der Prüfer, es sei der Wagen gewogen und vermessen worden, das wäre wie eine HU.
    Naja, war ihm egal. Jetzt hat er erstmal wieder zwei Jahre TÜV. Spitze...

  • Im Zweifelsfall wird sich die Rennleitung den letzten TÜV Bericht anfordern und dann wirds knifflig :D


    Ich würde den "richtigen" Termin einhalten.

    Grüße


    Micky

    Einmal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Hy @ All,


    die Plakette aufm Schild könnt ihr in die Tonne schmeißen.
    Ist nur fürs schnelle erkennen, ob überhaupt TÜV vorliegt.
    Wichtig und ausschlaggebend ist die Bescheinigung (ist ja auch seit ca.4 mitführpflichtig).
    Ergo, ein Bums mit gültiger Plakette aber abgelaufener Bescheinigung, kann den Versicherungsschutz kosten.
    Und man muß ja eh wieder mal zum TÜV. Da ist es doch egal ob früher oder später.
    Und wichtig ist mir auch, ob mein Wagen MICH auch sicher befördert.


    Gruß
    Mic

    [URL=http://home.arcor.de/vitagolf/bilder/04130006.jpg[/URL]

  • Das hättes Du mal besser äendern lassen! Da es wie schon erwähnt eine Aufbewahrungspflicht für den letzten HU-Bericht besteht eine Mitführpflicht für PKW besteht überings nicht.


    Ausserdem wird man Dir u.U. vorwerfen die Plaketten selbst Manipuliert zu haben.
    oder glaubst Du das sich auf der Zulassungstelle jemand daran erinnert was er vor Monaten auf irgentein Kennzeichen geklebt hat.


    Ausserdem musst Du die Daten also auch ob bei der Adresse oder Kennzeiche evt. Zahlendreher o.ä. sofort nachprüfen und die fehler melden.


    Du bist als Halter/Fahrer für das Fahrzeug verantwortlich. Das gilt auch für die Eintragungen in den FAhrzeugpapieren.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von zulassungsfuchs
    Das hättes Du mal besser äendern lassen! Da es wie schon erwähnt eine Aufbewahrungspflicht für den letzten HU-Bericht besteht eine Mitführpflicht für PKW besteht überings nicht.


    Ich muss den letzten HU-Schein also nicht im Auto haben?



    andy

  • Hy,


    klar muß die Hu-bescheinigung im Auto sein...oder zumindest in der Tasche parat liegen, wenn der Beamte danach fragt.
    Schließlich ist die Plakete nur nach außen hin ein Zeichen, aber keine amtliche Bescheinigung.
    Nur der HU-Bescheid ist der gültige Beleg.
    Oder meint jemand, wen der Bbeleg weg ist, mit dem Nummernschild(und der Plakette) bei der Zulassungsbehörde einen Wagen angemeldet zu bekommen :D


    Mic

    [URL=http://home.arcor.de/vitagolf/bilder/04130006.jpg[/URL]

  • Nein muß er bei PKW´s nicht. Nur Fahrzeuge die auch eine Sicherheitsprüfung benötigen LKW; Busse usw. müssen diesen mitführen. Es besteht allerdings eine Aufbewahrungspflicht. AU-Bescheinigung ist selbstverständlich im Fahrzeug mitzuführen.


    Ja! Jede Zulassungsstelle lässt das Fahrzeug zu wenn der HU-Termin aus einem anderen amtlichen Dokument hervorgeht z.B. Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung.


    guckst du hier: http://www.duisburg.de/ordnungsamt/Umefzg.cfm

  • Morgen,


    ok,ok.....nochmal im Netz gesucht


    der HU-Bericht kann Zuhause bleiben.....aber wenn der Beamte danach fragt (und das darf er nach §§) muß man ihn vorzeigen, also erst nach Hause....suchen...also da hab ich ihn lieber direkt parat.
    Daher resultiert die umstrittene Meinung , das man ihn mitführen SOLLTE.


    Ob der Stempel im Schein reicht um ihn umzumelden ist bestimmt von Zulasungsstelle zu Zulassungsstele verschieden. Aber da hast du bestimmt mehr Erfahrung mit den Tussen :) am Schalter.


    Gruß
    Mic

    [URL=http://home.arcor.de/vitagolf/bilder/04130006.jpg[/URL]

  • Es ist sicherlich unkomplizierter den HU-Bericht im Fahrzeug mitzuführen, als ihn später auf einer Wache vorlegen zu müssen. Nur wird der ja in der Regel bei Kontrollen gar nicht verlangt.


    Zugelassen kriegst Die Fahrzeuge so überall. Das Problem ist sowieso die AU


    1. legt die AU-Bescheinigung beim Abmelden kaum jemand vor ergo wird der Termin
    nicht auf der Abmeldebeschinigung vermerkt.


    2. Muss Man den AU-Wisch sowieso mitführen. Die meisten Zulassungsstellen und
    bei Kontrollen werden auch Kopien aktzeptiert da dort der Prüfort angegeben
    ist. bei Tüv oder Dekra ist auch immer Ersatz zu kriegen. Und anhand der Kopie
    ist das dann auch unproblematisch.


    3. Seit Einführung der neuen EU-Fahrzeugpapier erhält man bei Abmeldung ab
    01.10.2005 keine Abmeldebescheinigung mehr.


    Ich kann jedem nur empfelen sich immer alle Fahrzeugpapiere zu Kopieren kostet so gut wie nix. und wenn ersatz gebraucht wird ist alles sehr Viel einfacher.

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