VW erweitert zum Jahresanfang seine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf eine vollständige Garantie.
Hier die wichtigsten Punkte:
"Wichtige Aspekte der Volkswagen Garantie.
Die Volkswagen Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung der Volkswagen AG für Käufer von Volkswagen Neufahrzeugen. Sie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei autorisierten Volkswagen Servicepartnern in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, also die Länder der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie in der Schweiz geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die Wirksamkeit der Volkswagen Garantie ist die vorschriftsmäßige Durchführung aller Serviceintervalle. Dies ist im Garantiefall durch den vollständig ausgefüllten Serviceplan zu belegen.
Ansprüche, die über die direkte Mängelbeseitigung bzw. über die Nachlieferung hinausgehen, werden von der Volkswagen Garantie nicht abgedeckt. Beim Liegenbleiben des Fahrzeugs wegen eines technischen Defekts kommt gegebenenfalls die LongLife Mobilitätsgarantie zum Einsatz. Unabhängig davon gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung wie bisher.
Die Volkswagen Garantie bezieht sich ausschließlich auf den werkseitigen Lieferzustand des Fahrzeugs. Nicht werkseitig eingebautes oder geliefertes Zubehör fällt ebenso wenig unter diese Garantie wie Fremdaufbauten, Fremdeinbauten oder Fremdausbauten.
Die Volkswagen Garantie schließt Mängel aus, die entstanden sind durch:
- unsachgemäße Instandsetzung, Wartung oder Pflege
- Nichtbefolgen der Betriebsanleitung oder sonstige Bedienungsfehler
- Beschädigung von außen (z. B. Unfall, Hagel, Überschwemmung)
- Einbau von nicht genehmigten Teilen
- Veränderung auf nicht genehmigte Weise (z.B. Tuning)
- unsachgemäße Nutzung (z. B. Motorsport, Überladung)
- verspätete Reklamation vom Garantienehmer
- verspätete Ablieferung des Fahrzeugs durch den Garantienehmer beim Volkswagen Partner zwecks Nachbesserung.
Der Beginn der Garantielaufzeit wird im Serviceheft dokumentiert. Sie beginnt mit Datum der Übergabe an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung - je nach dem, welches Ereignis früher eintritt.
Die Garantielaufzeit beginnt außerdem, sobald ein Volkswagenpartner das Fahrzeug im EWR + Schweiz ausliefert, zulässt oder nutzt.
Die Volkswagen Garantie wird über die Importeure auch im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz angeboten, also in den Ländern, in denen auch unsere europäischen Händler- und Serviceverträge gelten.