Golf 2, TÜV und Eintragen von Federn und Felgen.

  • Moin Moin,
    Erstmal stelle ich mich kurz vor, Mein Name ist Andrew und ich versuche einen Golf 2 Gl, 1.8er RP 90Ps zu fahren (1992) :saint:
    Ich habe das Problem das man beim TÜV meine Felgen nicht genehmigen wollte, da ich ein Fintec Fahrwerk hatte ohne Gutachten.
    -Gutachten der Federn habe ich jetzt.
    -ABE der Felge habe ich jetzt. 5;5JX13H2 ET38, Viper, wenn ich nicht irre.
    -Gutachten der Felge habe ich auch.
    Kann ich jetzt ohne Bedenken zum TÜV latschen oder geht das immer noch nicht...? Muss ich noch was extra zahlen oder wie wird das laufen?
    Vielen Dank im voraus, mit freundlichen Grüßen,

    Andrew

  • Am besten wäre es, du fragst bei DEINEM tüv nach, ob noch was fehlt.


    Normalerweise sollten deine Dokumente reichen jedoch wollen viele Prüfer eine Bestätigung, dass deine Achsen Neu vermessen worden sind

  • Also keine Einzelabnahme ? Weil für den Schrott von Felgen und Fahrwerk will ich kein Geld ausgeben. Wird nächstes Jahr nämlich was anderes rein kommen (Felgen und Fahrwerk) ^^

  • Solangs keine ABE hat musst du’s immer eintragen lassen. Soweit ich weiß auch, wenn du 2 verschiedene sich beeinflussende teile verbaut hast wie z. B. Fahrwerk & Felgen


    Wenn eh was anderes reinkommt würd ich drüber nachdenken das jetzt schon zu machen.. ist ja sonst Geldverschwendung

  • Doch klar ne Einzelabnahme!

    Felgen und Fahrwerk beeinflussen sich gegenseitig und müssen daher in Kombination geprüft und abgenommen werden.


    Gruß Basti

    Warum? Wenn im Gutachten der Federn nicht explizit andere Felgen als die Serienbereifung ausgeschlossen werden, ist keine 21er notwendig.

  • So steht es im Gutachten. Wie bereits erwähnt, sind Rad/Reifen Kombination Original Größe. Vielleicht bringt das Gewissheit für mich, wenn ihr das lest :D


    42.3 Rad-/Reifenkombinationen
    Hinsichtlich Restfederweg und Fahrverhalten bestehen keine technischen Bedenken
    gegen eine Spurverbreiterung durch geänderte Räder (mit Rad-Einpreßtiefe
    größer/gleich 20 mm) unter folgenden Bedingungen:

    -Vorlage besonderer Prüfberichte für die entsprechende Rad-/Reifen-
    kombination, wobei vorausgesetzt wird, daß dort gemachte Freigängjg
    keitsaussagen konkret im Bericht beschrieben sind und eine Verwendung
    mit Serienfahrwerk möglich wäre,
    -dort aufgeführte Auflagen sind beizubehalten, ausgenommen die Forderung
    nach den Serienfedern
    -die serienmäßige Federwegbegrenzung muß beibehalten werden können
    und darf nicht verschlissen/beschädigt/gekürzt sein.
    -

  • Na die, welche oben steht, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt... Einzelabnahme oder nicht ? ^^

    Der Gutachten Ausschnitt soll euch helfen mir zu helfen ^^ Da ich keine Ahnung habe ^^

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