Reifenfreigabe

  • Hallo,


    Ich weiß das dieses Thema bestimmt zum 1328. mal aufgerollt wird allerdings brauche ich noch zusätzlich Infos die ich in älteren Beiträgen nicht finden konnte.

    Fahrzeug: Golf 2 19E 1.6er PN bj.90 51kw


    1. Reifenfreigabe: Ich finde keinen Link der funktioniert bis auf einen, dort sind die Bilder im PDF allerdings sehr stark verpixelt.


    2. Ich weiß das für meinen Golf in der Freigabe 185/55 R15 80H stehen welche ich auch schon bestellen wollte. Allerdings finde ich nur vernüftige

    Angebote für 185/55 R15 82H...die Frage ist ob der kleine Unterschied von 80H auf 82H Tüv/eintragungsrelevant ist.


    3. Ich bin günstig an BBS 6j x 15 H2 gekommen welche Serienfelgen sind und somit nicht eingetragen werden müssen richtig? Muss ich trotzdem ein Gutachten/Unbedenklichkeitsbescheinigung/Reifenfreigabe (stehen ja auch Felgen drin) mitführen?


    Vielen Dank schon mal falls mir jemand helfen kann.


    MfG

  • Ein Reifen mit dem Tragfähigkeitsindex 82H "kann mehr" als Du brauchst. Wenn in der Freigabe "80H" steht brauchst Du einen Reifen, der mindestens 450kg tragen darf, die 82H dürften dann schon 475kg, sollte also kein Problem für eine Eintragung sein.

  • Danke für die Antwort.


    Den Index hatte ich mir schon angeschaut und bin zum gleichen Schluss gekommen.

    Aber bei den freundlichen Tüvern weiß man ja nie ;) deswegen die Anfängerfrage.


    MfG

  • Ein höherer Last- oder Geschwindigkeitsindex muss nicht eingetragen werden. Kann ja mehr als gefordert, somit alles save.

    Gruß,

    Mattis


    Es tut mir... ach was, ich würd's wieder tun! grinser2.gif



    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt nur mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

  • Wie schon gesagt würde, ist immer das Mindestmaß für Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex angegeben.

    Besser geht immer… Schlechter auf nicht!

    Meinst du die BBS die es serienmäßig aufm 2er Golf gab?


    Dann kommt noch die Reifengröße mit ins Spiel.

    Wie du in der Reifenfreigabe sehen kannst, steht bei deinen 51KW der 185/55 R15 als Serienbereifung drin.


    Das ist daher unproblematisch.

    Würdest du nun einen 195/50 R15 drauf machen, wärst du im Bereich der möglichen Umrüstungen.

    Und da bedarf es einer neuen Betriebserlaubnis wie im Vorwort steht – das müsste separat eingetragen werden.

    Ich würde mir die Freigabe aber zur Sicherheit ausdrucken und ins Handschuhfach legen.


    Gruß Basti

  • "Würdest du nun einen 195/50 R15

    Und da bedarf es einer neuen Betriebserlaubnis wie im Vorwort steht – das müsste separat eingetragen werden"


    ...das ist so nicht richtig - nur weil eine Reifengröße nicht im Schein steht muß die nicht eingetragen werden! Jedes Fahrzeug hat eine ABE, in der alle Bereifungen, Felgen, etc aufgeführt sind, mit denen das Fahrzeug verkauft wurde/wird. Ist die Größe in der ABE enthalten darf sie auch montiert werden (sofern das Fahrzeug sonst noch serienmäßig ist). 195/50-15 ist eine Serienreifengröße am Golf2 !

    Die heutigen Neuwagen haben genau dafür meist noch COC-Papiere mit dabei, was letzten Endes aber nichts anders ist als ein Auszug aus der Fahrzeug-ABE, was sonst noch als Reifengröße montiert werden darf. Nur was da nicht drinsteht, oder wenn es auf eine andere als dort aufgeführte Felgengröße montiert wird muß eingetragen werden...

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