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Moin, Ich habe Klarglasscheinwerfer mit Fadenkreuz und wurde vorhin von der Polizei angehalten. Die Herren in Grün haben mir zuerst erzählt, dass die Scheinwerfer überhaupt nicht zulässig wären und dann doch vielleicht im Zusammenhang mit einer ABE. Ich hab leider keine ABE für die Scheinwerfer, aber es sind ganz deutlich Prüfzeichen darauf zu erkennen. Reichen die nicht eigentlich aus?
Das ist ein totales Chaos. In der Scene kursiert das Gerücht, dass ein E-Zeichen generell von der Eintragung befreit. Dem ist aber wohl nicht so!!! Überall bekommt man andere Antworten: auch von den Prüfstellen. Andere Scheinwerfer bedeuten aber: Änderung an der Bauart.
Entweder ABE - dann diese einfach mitführen. Oder ein Gutachten für die Scheinwerfer besorgen und damit zur Prüfstelle vorfahren.
Fahr doch einfach zum nächsten TÜV vielleicht bekommst du sie ohne Papiere eingetragen. TÜV/DEKRA haben da eine grosse Datenbank, solange es sich nicht um Billignachbauten aus polen handelt. Kontrolliert wird der korrekte einbau sowie die Scheinwerferausleuchtung und /-einstellung. Kosten tut es auch nicht die Welt - immer noch besser als Stress mit den Grünen bei der nächtes Kontrolle.
PS: Was ist bei der Kontrolle passiert? Mängelschein?
Der eine von den beiden "Kontolleuren" hat mir das schon fast abgenommen, dass ich keine ABE wegen dem Prüfzeichen brauche. Aber seinen Kollegen hats wohl ein bisschen gestört, dass er sonst nichts gefunden hat, weil alles eingetragen ist (bis auf die Scheinwerfer).
Ich glaub er hat einfach nur irgendwas gesucht um mir ein Knöllchen zu verpassen. Er hat irgenwas erzählt, dass er was prüfen würde und ich dann schriftlich Bescheid bekomme. Jetzt warte ich erstmal ab, was da kommt und sag dann nochmal Bescheid!
Ein E Prüfzeichen sagt nur das dieses Teil der Euro Norm entspricht, also geprüft worden ist (vom TÜV). Was noch lange nicht heißt--> Anbauen und losfahren. Mit Prüfung ist nicht die Materialprüfung sondern die Prüfung nach den hiesigen Vorschriften gemeint.
Mancher Grüner meint halt E Zeichen gleich alles iO, andere halt wie bei mir E Zeichen ist da aber die Rückleuchten nicht eingetragen und die sind orig von VW.
Das beste ist einmal zum TÜV und alles eintragen lassen was es gibt.
Meine Xenonbrenner haben kein E Prüfzeichen, dh sie mußten "geprüft" werden und dann eingetragen.
Mit einer EWG/ECE-Genehmigung (E-Prüfzeichen) braucht du noch nichteinmal die Papiere mitführen. Verwendungsbereich und Anbauvorschriften müssen natürlich eingehalten werden.
Ja, das Problem bei der ganzen Sache ist wohl irgendwie, daß von den offiziellen so niemand wirklich weiß was genau es mit E-Prüfzeichen, EWG/ECE Zulassungsnummer so auf sich hat und was davon dann nun eintragungsfrei ist und was nicht... Daß ein E-Prüfzeichen nicht zwangsläufig reicht kann man sich an folgendem hypothetischem Beispiel klarmachen: Wenn ich mir die Scheinwerfer aus nem 5er Golf rausbaue und irgendwie an meinen 2er vorne dranbastel, haben die zwar auch ein E-Prüfzeichen, fahren darf ich damit aber trotzdem nicht, weil sie eben nicht für mein Auto zugelassen sind! Das Einzige was ich dazu sicher weiß ist, daß das E-Zeichen mit der Nummer, entweder im Kreis oder im Rechteck, wohl dafür steht daß es eben der Prüfungsnorm entspricht und die Zahl besagt in welchem Land das Ganze geschehen ist. Ich glaube, daß die ECE bzw. EWG-Nummer Aufschluß darüber gibt, an welchem Fahrzeug das Teil angebaut werden darf und man dann keine ABE braucht, aber da bin ich mir nicht sicher!
EVO16V: WEißt Du denn von welchem Hersteller die Scheinwerfer sind? Oft kann man sich dann nämlich beim Hersteller die entsprechende ABE downloaden oder zuschicken lassen (was sich leider einige mit 10 Euro entlohnen lassen )... Und falls sie von in.pro sind kann ich Dir auch ne Kopie der ABE schicken
DAs ist nicht ganz richtig! Du kannst Dir auch die Scheinwerfeer eines Ford Focus an deinen 2er Golf bauen. Solange Die Einbauvorschriften und die Funktionsweise von den Scheinwerfern erfüllt werden.
Also nicht einfach dranbasteln! Aber solange wie z.B.: DIe FAhrbahn ordendlich ausgeleuchtet wird, Keine Blendung oder Verletzungsgefahr von dem Umbau ausgehen ist das möglich.
aber muss man das denn nicht trotzdem vom TÜV wenigstens anschauen lassen oder gar eintragen lassen um zu schauen ob es z.b. eine Verletzungsgefahr besteht? Ich mein sonst könnt ja jeder total wilde umbauten machen, wie dein beispiel mit dem Focus-Scheinwerfern, und einfach behaupten das keine verletzungsgefahr besteht....
Original von zulassungsfuchs DAs ist nicht ganz richtig! Du kannst Dir auch die Scheinwerfeer eines Ford Focus an deinen 2er Golf bauen. Solange Die Einbauvorschriften und die Funktionsweise von den Scheinwerfern erfüllt werden.
Also nicht einfach dranbasteln! Aber solange wie z.B.: DIe FAhrbahn ordendlich ausgeleuchtet wird, Keine Blendung oder Verletzungsgefahr von dem Umbau ausgehen ist das möglich.
Hmm, jein. Klar kann man die einbauen, aber auch wenn die Einbauvorschriften und die Funktionsweise erfüllt werden ist es dann noch lange nicht legal, da typfremd. Man müßte es dann dennoch eintragen lassen, nur ob man sowas überhaupt eingetragen bekommt ist immer so ne Frage, sowas sollte man dann ambesten vor so einem Umbau beim TÜV nachfragen... Aber ohne Eintragung wirst Du niemals legal mit typfremden Anbauteilen rumfahren können!
Die Abnahme würde sich aber mehr darauf beschränken den gesamten umbau der bei so einer extremen Geschichte erforderlich wäre umzubauen. Da die scheinwerfer aber ein E-Prüfzeicnen haben wären von daher keine schwirigkeiten zu erwarten sein. Es wäre natürlich möglich das sogar ein Lichttechnisches Gutachten einer anerkannten stelle notwendig wäre um Festzustellen ob alle Anforderungen erfüllt sint. Nur trifft das auf die Klarglasscheinwerfer mit Fadenkreuz nicht zu...
Hmm, mir fällt mal gerade so auf daß dieser Thread vor fast einem Jahr eröfnet wurde, ich bezweifel irgendwie daß der Ersteller noch unsere Hilfe braucht...
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