Prüfzeichen auf den Scheinwerfern

  • Hi!
    Habe heute mal beim TÜV angerufen.
    Ich beschränke mich mal auf das Wesentliche.
    "Früher" hat man ne ABE gebraucht. Das ist aber nichtmehr so.
    Wie man am KFZ-Schein und -Brief sieht, wird alles oder zumindest vieles im Sinne der EU geändert. So auch bei den Scheinwerfern.
    Jetzt reichen für Scheinwerfer das E-Prüfzeichen!!!
    Ihr müsst nur eins auf den Lichtern haben und schon ist alles gut. Eingetragen werden muss nix. Allerdings hat jedes Land sein eigenes Prüfzeichen. Deutschland hat "E2". Ihr dürft also in der BRD mit Scheinwerfern rumfahren, wenn diese "E2" drauf stehen haben.

  • Ehm, naja, aber es stimmt ja nun absolut nicht daß man in Deutschland nur mit Leuchten mit E1 fahren darf... :rolleyes:
    Die Länderzahl besagt nur in welchem Land die geprüfte Zulassung erfolgte! Da das aber ja alles nach EU-Normen geht ist es völlig Latte welche Länderzahl da nun drauf steht (Ausnahme ist dabei vielleicht, wie schon gesagt, Scheiwerfer aus England, keine Ahnung).

  • So, nun nochmal zum Abschluss....
    Dieses ist ein in vielen Staaten angewendetes Verfahren zur Typengenehmigung von Kraftfahrzeugteilen, das ist ein internationales Übereinkommen (ECE-Homologisierungs-Übereinkommen, BGBI. 1971/177). Die "E"-Nummer sagt aus in welchem Land die Genehmigung erteilt wurde. Die Zulassung gilt aber dennoch EU-weit.

  • Mahlzeit!


    Ich habe vor kurzem mit nem Freund seinen Polo komplett neu aufgebaut und er wollte unbedingt Teile verbauen die so gut wie niemand fährt! Also mussten Motoradspiegel her, die Frontstoßstange in eigenregie umgebaut (Kennzeichen auf die Fahrerseite und Lufteinlässe verändert) werden und Scheinwerfer und Blinker selber geschwärzt werden!


    Haben uns allerdings VORHER bei einem ganz offiziellem TÜV in unserer nähe danach erkundigt ob man das darf und der sagte uns so lange auf den Sachen irgendein E-Prüfzeichen drauf ist muss NICHTS eingetragen werden! und da die Stoßstange ursprünglich ein original VW Teil war muss da auch nichts eingetragen werden.

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    ..."V Dub" in da House...

    Einmal editiert, zuletzt von Golfgod82 ()

  • Golfgod82 Wie habt ihr denn bitte die Scheinwerfer geschwärzt?


    Solange die Stoßstange keine gefährlichen Ecken und Kanten hat(durch den Umbau) ist das auch i.o. mit den Nummernschild und Lufteinlässen!
    Das mit den Motoradspiegeln würde ich mich nicht all zu sehr auf den "einen" TÜV- prüfer verlassen. Auch wenn ein "E"-Prüfzeichen drauf ist, die Teile wurden nicht für ein Auto gebaut und geprüft....


    Gruß Norman

    Und der Lader pfeift die Melodie der Vernichtung!
    ACHTUNG!!! "G"laden und entsichert....

  • Aufgemacht und teile des Reflektors geschwärzt.


    Ist aber auch mittlerwele alles eingetragen da wir mit dem Auto auf Treffen noch ein paar Pokale für die meisten Eintragungen abräumen wollen (z.ZT. 32 Eintragungen) fehlt aber noch ne Menge. Die Spiegel und die Scheinwerfer plus geschwärzte Blinker auch. Alles eingetragen von dem Prüfer von dem ich erzählt habe.

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  • denn wünsch ich euch noch viel Glück und Erfolg auf der Jagd nach den Pokalen!

    Und der Lader pfeift die Melodie der Vernichtung!
    ACHTUNG!!! "G"laden und entsichert....

  • Zitat

    Original von Golfgod82
    Aufgemacht und teile des Reflektors geschwärzt.


    Ist aber auch mittlerwele alles eingetragen da wir mit dem Auto auf Treffen noch ein paar Pokale für die meisten Eintragungen abräumen wollen (z.ZT. 32 Eintragungen) fehlt aber noch ne Menge. Die Spiegel und die Scheinwerfer plus geschwärzte Blinker auch. Alles eingetragen von dem Prüfer von dem ich erzählt habe.


    Von den selbst geschwärzten Blinkern würd ich gern mal die Eintragung sehen. Selbst wenn der TÜV das eingetragen haben sollte nützt das bei einer Polizeikontrolle garnichts weil illegal.


    Auch Teile mit E-Prüfzeichen dürfen nicht ohne witeres an das Fahrzeug gebaut werden wenn diese Teile innerhalb der StVZO nicht zulässig sind.


    Das gilt insbesondere wenn diese Teile wie Deine Blinkergläser nachträglich durch einfärben verändert wurde.

  • Die Blinkergläser sind nicht eingefärbt, sondern der Reflektor einseitig.
    Ist latte was die Bullen sagen, der PRüfer sagte wir sollen auf ihn verweisen, er habe schon seine Gründe dieses einzutragen. Fertig. Bis jetzt hat aber auch noch kein Polizist danach gefragt, also was kümmert uns das.

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