Der Text ist zu geil!

  • Also nen Golf 2 AFN mit Klarglas und H-Zulassung habe ich schon gesehen...


    Wenn der mal vom richtigen Polizisten angehalten wird oder bei ner HU ein anderer Prüfer dran ist, ist die auch wieder weg.


    An einem 85er mit brauner Innenausstattung mag das ja passen aber bei einem GTI, oder ähnlich sportlichem Fzg, finde ich eine H Nummer einfach panne.

  • Der TÜV Süd hat seine Regeln offenbar 2012 geändert, wie aus dem Dokument auch ersichtlich ist. Zwei Erklärungen habe ich: a) der AFN-Umbau ist vor der Änderung genehmigt worden (früher stand eine Baureihenbeschränkung nämlich nicht in den Kriterien) oder b) es sind eben "nur" die Regeln des TÜV Süd und andere Prüfer bewerten eben anders (wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die jetzt so wesentlich strenger sein sollten).


    Die Klarglasscheinis können auch nach der Genehmigung eingebaut worden sein. Eine Änderung nach der H-Abnahme ist zwar so möglicherweise nicht erlaubt, aber selbstverständlich möglich. Und vor jedem TÜV-Termin kann man ja umbauen ...

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig."


    Das schließt jeden anderen Motor aus... da gibt es auch nix zu diskutieren. Außerdem macht der Gesetzgeber die Vorgaben und nicht die Üo.

  • "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig."


    Das schließt jeden anderen Motor aus... da gibt es auch nix zu diskutieren. Außerdem macht der Gesetzgeber die Vorgaben und nicht die Üo.

    Deswegen würde ich für ein Gutachten nach §23 auch nie zur ÜO gehen.
    Bei einer TP kann auch abgewichen werden, der aaS bzw. aaSmT ist direkt vom Land betraut und darf auch selber Entscheidungen treffen.

  • Ich vermute, dass er die Überwachungs-Organisation meint. Mit aaS und aaSmT ist der amtlich anerkannte Sachverständige (mit Voll- bzw. Teilbefugnis) gemeint.

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


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  • Aber an der Prüfstelle kann der aaS nicht einfach entscheiden dass das alles so okay ist... sonst wären hier ja bald alle "gepimpten" Karren ab 30 Jahren mit H unterwegs.

  • So sehe ich das auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so einfach alles mögliche als H-würdig begutachtet bekommt und die Gutachter viele Freiheiten haben ... wobei ich die Argumentation, dass es VR6-Umbauten auch schon innerhalb der 10 Jahre seit Auslaufen der G2-Produktion gegeben hat, schon logisch finde. Aber ich finde diese neue Baureihenbeschränkung ja auch beknackt ... :wink:


    Um aber mal zur Anzeige zurückzukommen: der Aussage des Verkäufers kann man so nicht trauen. Es ist alles andere als geklärt, dass man ein H-Kennzeichen für den Koffer bekommt.

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  • Aber an der Prüfstelle kann der aaS nicht einfach entscheiden dass das alles so okay ist... sonst wären hier ja bald alle "gepimpten" Karren ab 30 Jahren mit H unterwegs.

    Grundsätzlich ist diese aussage garnicht mal so falsch.


    Für ein H ausschlaggebend ist beispielsweise auch, ob es sich um zeitgenössisches Tuning handelt. Niemand würde ja behaupten, dass die ATS Cup auf dem Golf 2 nicht H würdig wären.
    Oder der Manta aus "Manta Manta" mit dem bunt und Plastik wäre heute auch H fähig.
    Zeitgenössisch bedeutet eigentlich "Umbau muss innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sein bzw. möglich gewesen sein".
    Für meine Bastuck Abgasanlage gibt es ein Gutachten aus 1997. War also innterhalb der ersten 10 Jahre möglich = H-fähig.


    Nochmal zurück zu ÜO oder TP


    ÜO = Überwachungsorganisation = GTÜ, KÜS, Dekra und "Werkstatt-TÜV" etc. Die ÜO übernimmt hoheitliche Aufgaben und lässt Mitarbeiter das durchführen.


    TP = Technische Prüfstelle = TÜV (alte Bundesländer) und Dekra (neue Bundesländer). Das sind die klassischen Prüfstellen wo man als Kunde hinfährt und sein Auto geprüft bekommt. Hier habt ihr normalerweise eure Führerscheinprüfung gestartet.
    Hier arbeiten Prüfer und amtlich annerkannte Sachverständige. Diese sind vom Land DIREKT (also nicht der Arbeitgeber) mit den hoheitlichen Aufgaben betraut und handeln quasi "im Auftrag des Landes".
    Wenn man also etwas kompliziertes eingetragen haben wollt, bzw. wo es um Ermessenspielraum geht, immer an eine TP wenden. Denn diese Leute haben tiefergehendes Wissen, mehr Unterlagen und mehr Befugnisse.


    PS: Sorry für den Exkurs. Ich sehe das wie HerrDoktor, dass es zumindest nicht selbstverständlich ist, dass man einfach mit dem Hobel zum nächsten Prüfer fährt und nen H draufzimmert.

  • generell wird sich bestimmt ein Prüfer finden, der den VR6 im 2er Golf auf H einträgt, das wird ja wirklich schon seit den 90ern umgebaut uns es gibt auch genug "Beweise" dafür in Form von Zeitschriften etc.
    Typ 4 im Käfer wird auch nach wie vor auf H eingetragen obwohl es ein Baureihen fremder Motor ist. Aber der Umbau hat in der deutschen Scene nun auch schon eine 40 jährige Tradition :)

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