fahren ohne nummernschild

  • so leute, ich will nen auto holen das nicht angemeldet is, kann ich das abschleppen? oder brauch ich da auch nen nummernschild?? X(

  • kommt drauf an ob es evtl noch fahrbar ist oder nicht. :wink:


    wenn es aus eigenem antrieb nicht bewegt werden kann dann gilt:


    Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.


    Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn") benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten") braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.


    Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausrechend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen ... (vgl. <a target="_blank" href="http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php">§ 43 StVZO: Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen[/url]).



    siehe dich mal hier um dann findest du evtl die antworten die auf dein fall zutreffen.


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205

  • Wichtig sind die 2 Punkte :


    - Auto darf nicht betriebsfähig sein (z.B. durch defekte oder fehlende Sicherung der Benzinpumpe )


    - Die Distanz, über die das Auto abgeschleppt werden soll ist zu beachten :

    Start (Abstellort) bis Zielort (Werkstatt, Schrottplatz) sind max. 50 km erlaubt.


    Start (Abstellort) bis Zielort (eigene Wohnanschrift) sind max. 100 km erlaubt.


    Ansonsten liegt kein Abschleppen, sondern ein Schleppen ohne Genehmigung vor.


    Letzteres hätte Bußgeld und ggf. ein Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Folge.


    Falls man bei einer Kontrolle also zum Ausgangspunkt der Reise befragt wird, sollte man bei seiner Antwort dies bedenken.

    Gruss Sören

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