Umrüstung und Umweltzone - Stimmt diese Story ??

  • Hi Community


    Ich hab da was gehört zum Thema Umrüstug und Umweltzone.
    Das war mir ein wenig Suspekt und daher will ich mal
    sehen, ob hier schon jemand ebenfalls davon gehört
    bzw. ob der ein oder andere das tatsächlich bereits
    geschafft hat.


    Die IST Situation sieht wie folgt aus:
    Ein Auto mit TDI Motor und Katalysator älteren
    Baujahres bekommt durch sein alter nur die rote
    Plakette. Eine Umrüstung auf eine grüne Plakette
    ist nicht Möglich und gibt es auch nicht.
    Eine Umrüstung auf eine gelbe Plakette ist so
    direkt, wie bei anderen normalen Autos, ebenfalls
    nicht Möglich. Allerdings gibt es für den Motor
    einen Umrüstsatz, der dann aber beim TÜV als teure
    Einzelabnahme abgenommen werden müsste da sämtliche
    Hersteller für genau dieses Modell mit diesem Motor
    keine Abnahme haben machen lassen.


    Nun die Story :
    Angeblich ist es Möglich, mit einer Sondergenehmigung
    die grüne Plakette zu bekommen. Das ganze soll, so der
    Erzähler, wie folgt ablaufen. Man besorgt sich die
    Ausnahmegenehmigung und fährt ein Jahr mit der durch
    die Gegend. Nach diesem einen Jahr erhält man die grüne
    Plakette. Bedingung für das ganze Spiel : Es darf für dieses
    Fahrzeug definitiv keine Nach- oder Umrüstmöglichkeit geben.


    Hat davon schon jemand gehört oder davon schon gebrauch gemacht ??
    Wieviel Wahrheit steckt in dieser Geschichte ??
    Das soll, angeblich, jemand von der Dekra gesagt haben.

    Der Grad deiner Unwissenheit hängt davon ab, im welchem Teil des Landes du dich gerade befindest.

  • Das einzige was ich kenne: du wohntest schon in der Umweltzone und hast das Auto besessen BEVOR die Umweltzone eingerichtet wurde. Auto später gekauft: selbst Schuld. In die Umweltzone gezogen als diese schon existierte: selbst Schuld. Mit deiner "Story" wäre ja mit einem Jahr Wartezeit jedes Auto umweltzonenfähig. Macht irgendwie keinen Sinn.


    Und Umrüstung auf Gelb ist inzwischen Blödsinn, egal obs geht oder nicht. Es gibt nur noch grüne Umweltzonen.

  • Mir selber ist das bereits deswegen Suspekt,
    das man mit so einem Papierstück
    einfach bloss ein Jahr spazieren fahren soll.
    So wie du, sehe ich in der Sache keinen Sinn.
    Ist mir aber tatsächlich von jemanden, der
    nebenberuflich privat für sich an Autos
    schraubt, so zugetragen worden.
    Deswegen habe ich gedacht, ich sammel
    mal verschiedene Meinungen und Ansichten
    dazu.

    Der Grad deiner Unwissenheit hängt davon ab, im welchem Teil des Landes du dich gerade befindest.

  • Ausnahmegenehmigung heißt "jetzt" und nicht in einem Jahr. Und du mußt ne Begründung haben für die Ausnahme. Einfach "altes Auto" reicht nicht. Und "nebenberuflich privat für sich an Autos schrauben" trifft hier wohl auf 98,7 % aller Anwesenden zu. Ist nicht unbedingt ne stichhaltige Begründung für den Wahrheitsgehalt von Stammtischblödsinn.

  • Ich hatte in anderen Foren dieses Thema ebenfalls gepostet.
    Dabei ist was interessantes raus gekommen.
    Es gibt da doch Ausnhamegenehmigungen.
    Allerdings sind diese an ganz bestimmte Bedinungen geknüpft.
    Bei Nummer eins geht es dabei rein um Transporter Fahrzeuge.
    So wird ein Transporter wie ein VW Bus mit einer DFP Lösung
    versehen, das dieser auf die gelbe Plakette kommt, und dann
    mit einer Auflastung zu einem LKW gemacht. So erhält dieses
    Fahrzeug die grüne Plakette.
    Bei Nummer zwei gibt es eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung.
    Hier ein Link dazu


    http://www.tuv.com/de/germanyi…arkeitsbescheinigung.html


    Allerdings muss auch hier das Fahrzeug mindestens eine gelbe
    Plakette besitzen. Ausserdem sind weitere Bedinungen nötig.
    Aber dann ist diese Bescheinigung immer mit zu führen und
    das Fahrzeug bekommt dabei nicht automatisch nach einem Jahr
    die grüne Plakette. Desweiteren gilt diese Bescheinigung nur
    in NRW und Berlin. Bei allen anderen Bundesländern sieht das
    anders aus.

    Der Grad deiner Unwissenheit hängt davon ab, im welchem Teil des Landes du dich gerade befindest.

  • Natürlich gibt/gab das Ausnahmegenehmigungen. M.W. aber zum Schluß (seit 2012 gibts m.W. nichts mehr) nur noch wenn du mit dem Fahrzeug irgendwie der Allgemeinheit dienst und es dir wirtschaftlich nicht möglich ist was neues zu kaufen. Und beides (Grund und "Pleite sein") muß nachgewiesen werden. Privatleute dürfen schon länger den ÖPNV nehmen wenn sie das Geld für was grünes nicht haben.


  • Und Umrüstung auf Gelb ist inzwischen Blödsinn, egal obs geht oder nicht. Es gibt nur noch grüne Umweltzonen.


    Doch, in Augsburg und Neu-Ulm ist noch Gelb. Wird laut Gerüchten die nächsten Jahre auch so bleiben, aber auf Gelb umrüsten ist natürlich trotzdem Blödsinn.


    Abgesehen davon, würde ich mich erstmal erkundigen wie stark in deiner Umgebung überhaupt kontrolliert wird. Ich fahre jetzt seit 1 1/2 Jahren mit meinem Golf 2 Diesel überall rein und niemanden hat es wirklich interessiert.


    Einmal stand mein Hobel am Straßenrand an einer Parkuhr eben in Augsburg. Als ich zurück gekommen bin hing ein Zettel dran, dass ich noch einen Bescheid bekomme. Bescheid ist paar Wochen später gekommen, meine Mutter hat Widerspruch eingelegt, dass sie nicht weiß wer gefahren ist (es haftet der Fahrer und nicht der Halter), Sache war gegessen.


    Falls es dir nur um die Geschichte ging, völliger Blödsinn. Vielleicht konnte es irgendjemand vor paar Jahren mal mit viel Vitamin B schaffen sich eine Sondergenehmigung zu besorgen.

  • Ok, die sind mir dann entgangen. Die sind von mir aus aber auch am anderen Ende der Erdscheibe.

  • Moin,


    ich weiß nicht welchen TDI ältern Baujahres Du meinst - beim Golf 3 gab es immerhin einen Umrüstung auf gelb. (bei den TDI mit roter Plakette)
    Auf grün war nicht mehr möglich; es ging immer nur eine Stufe höher.


    Ich hab das damals gemacht da mein Auspuff vorne eh auseinanderfiel und hab sogar noch die Prämie (330Euro) eingesteckt. Auf der Zulassungsstelle haben sie dann wohl einen Fehler gemacht und weil ich gelernt hab das man solchen Leuten nicht widerspricht hab ich seither freie Fahrt. Niemand hat das je bemängelt - ich denke drei HU hatte ich seither bestimmt.


    Ich kenne auch einige im Bekanntenkreis die haben keine Plakette mehr am Auto - statt rot - und fahren damit durch die Umweltzonen. Bisher keine Problem (Großraum Stuttgart) Scheint nicht wirklich aufzufallen. Einschränkung: die Autos werden in keiner Umweltzone geparkt - hier gibt es wohl Kontrollen.


    Gruß Bernd

  • Einschränkung: die Autos werden in keiner Umweltzone geparkt - hier gibt es wohl Kontrollen.


    Seit einem entsprechenden Urteil reicht die Kontrolle "nicht fahrender" Fahrzeuge nicht mehr für eine Strafe bzgl Umweltzonen. Das heißt, wer nicht fährt / parkt, kriegt keine Strafe bzgl. Umweltzone.

  • Du kannst, wenn du gewisse Vorraussetzungen erfüllst, eine "Nicht-Nachrüstbarkeitsbescheinigung" vom TÜV bekommen. Die ist (in NRW) dann unbegrenzt gültig, man bekommt also nicht einfach nach nem Jahr ne grüne Plakette. Für andere Länder weiß ich es nicht, hatte mich aber auch mal damit beschäftigt, da ein guter Freund von mir nen T4 TDI fährt. Die Vorraussetzungen in NRW sind eigentlich ganz einfach: du musst in einer Umweltzone leben, du musst das betreffende Auto vor dem 1.1.2008 angekauft und auf dich angemeldet haben, es darf keine Möglichkeit der Nachrüstung für dein Auto geben, dein Auto muss "Euro 3", also die gelbe Plakette haben.
    Mein Bekannter hatte das Auto leider erst nach dem Stichtag gekauft und es gibt nen (ziemlich teuren) DPF für den T4, der ihn dann auf "grün" setzt, von daher griff diese Regelung für unseren Fall nicht. Ich finde es allerdings ziemlich schwachsinnig, die Leute für deren Auto es Nachrüstungen gibt, müssen diese teuer bezahlen, die anderen können für 50€ ne Ausnahmegenehmigung bekommen und ihre "Dreckskarre"* dann weiterfahren. Und die, die nicht in ner Umweltzone leben, können immernoch fahren was sie wollen.


    *Formulierung gibt die Meinung der Umweltzonenbefürworter wider

  • Seit einem entsprechenden Urteil reicht die Kontrolle "nicht fahrender" Fahrzeuge nicht mehr für eine Strafe bzgl Umweltzonen. Das heißt, wer nicht fährt / parkt, kriegt keine Strafe bzgl. Umweltzone.


    Hast Du das genaue Urteil!


    Ich bin mir fast sicher das einige Kommunen das nicht "wissen" und trotzdem aufschreiben. Ich weiß das die Stadt Karlruhe das zumindest mal gemacht hat.


    Gruß Bernd

  • Viel interessanter finde ich, was macht man mit einem Auto wenn man weder fährt noch parkt? Ist durch die Umweltzone fliegen erlaubt? :rolleyes:

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