Fahrzeug TÜV abgelaufen, kein Kurzzeitkennzeichen...was nun?
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Tja. Schöne idiotische Regelung...
Hatte vor einigen Wochen das selbe Problem. Die gefundene Lösung ist aber leider nicht legal, weshalb ich sie hier nicht beschreiben werde.Lässt du den TÜV über eine Werkstatt machen? Falls ja, haben die ja evtl. eine rote Nummer, mit der das Womöglich legal dort hin gebracht werden kann.
Ansonsten bleibt als legale Lösung nur ein Abschlepper...
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Ansonsten bleibt als legale Lösung nur ein Abschlepper...
Nicht ganz, eine Möglichkeit bleibt noch!
Mit entstempeltem Kennzeichen -
Also ich hatte das Problem jetzt auch erst gehabt.
Es ist so das Du auch OHNE TÜV ein Kurzzeitkennzeichen bekommst.
Dieses wird aber im Schein mit einem Vermerk auf einen Tag begrenzt und berechtigt nur Fahrten
zum TÜV oder halt Werkstatt auf direktem Weg.Wenn Du dann beim TÜV warst ist die Beschränkung aufgehoben und Du kannst normal deine 5 Tage nutzen.
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Na dann weise mal nach was du vor hast und baue auf der Fahrt einen Unfall. Sehr sehr dünnes Eis. Ich sage nur der Absatz "Sie müßen sicher stellen...". Mehr wie Trailer oder rote 06er Schilder bleibt nicht, jedenfalls nicht Legal und Rechtssicher.
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Mit der 5-Tages Nummer sind fahrten zur Nächstgelgenen Prüfstelle bzw Werkstatt erlaubt.
Also alles kein Problem und auch Legal. -
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Nicht ganz, eine Möglichkeit bleibt noch!
Mit entstempeltem Kennzeichen
Stimmt. Die Möglichkeit gibt es auch noch. Wenn die nicht auch zum 01.01. weggefallen ist. Setzt allerdings vorraus, dass die alten Kennzeichen noch vorhanden sind, und kein anderes Fzg. darauf zugelassen wurde. Und die Fahrt zum TÜV muss auf direktem Wege erfolgen und darf maximal in den direkt angrenzenden Zulassungsbezirk führen. -
Vorab: ich bin über die neue Regelung auch nicht glücklich - machen kann man nichts, da wohl zu viel Missbrauch!
ZitatAlso lieber Wingman, da muss ich leider ein gewisses eigenes Verschulden durch "Verbummelung" feststellen. Über diese neue Regelung wurde schon vor Monaten diskutiert.
Ich denke, durch
a) einen beweisbaren TÜV-Termin und
b) eine gültige Doppelkarte
könnte man das handeln.
Um jede Haftungsgefährdung aus zu schliessen, würde ich einen RA dazu konsultieren.
Mir wäre alles andere zu riskannt, auch wenn der TÜV auf seiner Seite anderes schreibt.In Zukunft besser auf die Termine achten - und gut ist es.
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Also ich hatte das Problem jetzt auch erst gehabt.
Es ist so das Du auch OHNE TÜV ein Kurzzeitkennzeichen bekommst.
Dieses wird aber im Schein mit einem Vermerk auf einen Tag begrenzt und berechtigt nur Fahrten
zum TÜV oder halt Werkstatt auf direktem Weg.Wenn Du dann beim TÜV warst ist die Beschränkung aufgehoben und Du kannst normal deine 5 Tage nutzen.
Ich Zitiere mich mal selbst.... und das ist gültig ab dem 01.04.2015
Ich war selber beim STVA und habe es vor Ort geklärt ! -
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