Von Automatik auf Schalter eintragen?

  • Hallo,


    ich habe da meine Frage bezüglich Getrieben.


    Mein Jetta 2 PN hatte mal ein Automatik Getriebe aber bekam von mir 3 Monate nach Erhalt und Anmeldung von mir ein Schaltgetriebe aus einem Baugleichen Jetta 2 mit PN Motor.


    Jetzt ist halt meine Frage, war der Umbau Eintragungspflichtig? Der damalig Tüv Prüfer der mein Auto abgenommen hatte, meinte es bräuchte nicht gemacht werden. Hatte ihn schon darauf angesprochen, dass ich den Umbau machen wollte. Aber im netz habe ich schon einige Beträge dazu gefunden das es eine Abnahme brauch.


    Die Eintragung ist an sich nicht das Problem denke ich. Aber im Moment steht der eh Trocken und wird nächstes Jahr erst wieder die Straßen sehen. Sobald er fertig wird.


    Da muss ich dann eh den ADZ eintragen lassen.


    Dann noch eine andere Frage, wo liegt der Unterschied im Kabelbaum zwischen dem Automatik und Schalter im Detail? Würde den Kabelbaum gerne so abändern, dass hinterher nicht erkennbar wird das es ein Automatik war. Im Moment ist der Kabelbaum eh nicht im Auto und ich hatte damals nur den "P" Gang überbrückt um den Motor halt an zu bekommen und das Kabel einfach wo anders lang gelegt.


    Danke!

    Jetta 2 Flair EZ.: 91 66kW/90PS 314Tkm (Schönwetter) :love:

    Jetta 2 EZ.: 89 66kW/90PS 304Tkm (im Aufbau) :sleeping:

    Bora 74kW/101PS 209Tkm LPG* (Papersbomber) :saint:

  • Ich behaupte jetzt mal, Eintragung ist wohl nur dann von Nöten, wenn durch den Einbau irgendwie die Schadstoffklasse betroffen ist.
    Denn viele Nachrüstmöglichkeiten, um eine bessere Schadstoffklasse zu erlangen, liessen Automatikfahrzeuge aussen vor.
    Da Du Dich möglicherweise also verbessert hast, kann ne Eintragung sogar geldwert sein.

    MfG,
    Micha

  • Ich behaupte jetzt mal, Eintragung ist wohl nur dann von Nöten, wenn durch den Einbau irgendwie die Schadstoffklasse betroffen ist.
    Denn viele Nachrüstmöglichkeiten, um eine bessere Schadstoffklasse zu erlangen, liessen Automatikfahrzeuge aussen vor.
    Da Du Dich möglicherweise also verbessert hast, kann ne Eintragung sogar geldwert sein.

    Mir geht es gerade nicht um die Abgasnorm, sondern eher um die frage ob es eingetragen werden muss dann noch. Gab doch die 8% Regelung bei Getrieben, weil ein Getriebe auch Abgas relevant ist.


    Oder geht es nur darum bezüglich der Eintragung? Ich weiß leider nicht die übersetzung von einem TKA zu einem 4T.


    Und wie ist es mit dem Kabelbaum? Wo liegt der unterschied dabei?

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  • Hallo,


    also mein Tüver meinte "eigentlich ja, aber merkt doch keiner, die Schlüsselnummer ist ja gleich". Allerdings ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit anders, und wahrscheinlich auch das Geräuschverhalten, von daher ändern sich amtlich festgehaltene Werte durch den Umbau. Im Zweifelsfall wird sich mit Hilfe des Herstellers immer feststellen lassen was da ab Werk drin war, steht ja schon hinten auf dem Datenaufkleber.


    Kabelbaum: ich kenne jetzt nur den RP Unterschied bei alter ZE, PN wird aber nicht viel anders sein: es gibt beim Automatik einen 4-poligen Stecker hinter der ZE, 2 Kontakte sind für die Anlassersperre zuständig, die beiden anderen für den Rückwärtsgangschalter. Da wird der Kabelbaum angeschlossen der zum Wählhebel geht. Dafür sind die Kabel im Motorraum nicht vorhanden um den Rückwärtsgangschalter am Getriebe anschließen zu können. Wenn man das "unsichtbar" machen möchte muß mindestens der Motorkabelbaum getauscht werden. Nach den "Wie mache ich mein Auto kaputt" Büchern gibt es wohl auch Varianten mit einem Relais, da hab ich nichts gefunden bei meinem 89er.


    Grüße, Der Golf Zwei

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