H-Kennzeichen

  • @ golfzwofreak : Das ist aber ein Pech mit den Federn. Es gibt ja diese "10 Jahre-Klausel", aber das 90er Jahre Federn nicht zeitgenössisch in einem 80er Jahre Audi sind :rolleyes: . Na ja...
    Grüsse

  • hallo MfG,,


    ENDABNAHME im werk, raus aus dem werk, gilt protuktions datum.
    im austellungsraum stehen, meinte ich unter haldenlagerung, um das zu umgehen, machen viele händler 1 tages zulassung. ist nun aber zweite hand-gebrauchtwagen.
    und der adac hat wieder eine zulassung, für die zulassungsstatistik.
    ist das nicht toll?


    gruß peter

  • Mal ne ganz doofe Frage:
    Werden die H-Zulassungsbedingungen eigtl (z.B. mit HU) regelmäßig nachkontrolliert?
    Sonst könnte man das Auto ja einmalig auf "original" machen, und dann (wieder) mit allem neumodischen Zeug aufrüsten...

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. - Benjamin Franklin -
    Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. - Albert Schweitzer -
    https://ninacasement.de/

  • Hallo,


    ja. Ist Umfang der HU.


    Zum Problem Baudatum / Zulassungsdatum: ich bin der Meinung dass für die 30 Jahre Regel das Datum der Erstzulasung zählt, nichts anderes.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • Danke, damit bin ich ja nun was schlauer.


    Das mit der Erstzulassung wäre aber irgendwo unsinnig. Demnach wäre bei 2 direkt hintereinenader gebauten Gölfen, ein nie zugelassener, kein Oldie, der andere, der evtl mal für einen Tag zugelassen wurde, aber schon, trotzdem sie gleichalt sind? *Kopf kratz* Komplizierte Sache mit dem H.

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. - Benjamin Franklin -
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  • Das mit der Erstzulassung wäre aber irgendwo unsinnig.


    Also wenn ich mir diesen Staat so anschaue, das wäre eins von den harmlosen unsinnigen Gesetzen...


    Edit: aus der Fahrzeugzulassungsverordnung: >> Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,...<<


    in "Verkehr gekommen" ist dokumentiert durch die Erstzulassung. Ist so wie es ist.

  • Also wenn ich mir diesen Staat so anschaue, das wäre eins von den harmlosen unsinnigen Gesetzen...


    Edit: aus der Fahrzeugzulassungsverordnung: >> Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,...<<


    in "Verkehr gekommen" ist dokumentiert durch die Erstzulassung. Ist so wie es ist.

    Aber trotzdem unsinnig :P ;)


    Hm, scheint so... ^^
    Na ja, hab noch knapp 5 1/2 Jahre, um mir Gedanken darum zu machen...

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  • paar Wochen zwischen Produktionsdatum und EZ


    Es gibt aber Fälle, wo die PKWs über Jahre z.B. in der Ausstellung standen oder nicht zugelassen auf einem Privatgelände genutzt wurden. Ich kenne ein Beispiel, da hat sich jemand einen 30 Jahre alten Flughafen-PKW gekauft eine H-Zulassung war dabei nicht so einfach, weil er von der Zulassung her ein Neuwagen war. Da muss man die Ämter dann von dem Produktionsdatum überzeugen - ob´s immer klappt, ist sicher fraglich und hängt von der Tagesverfassung der Mitarbeiter ab!


    Gruß Jevo

  • Scheint ja echt so zu sein...

    Zitat

    ...
    Ein weiterer wichtiger Punkt ist das in den Fahrzeugpapieren festgehaltene Datum der Erstzulassung. Das allein entscheidet über die 30-Jahres-Grenze für die Ausgabe eines H-Kennzeichens. Fehlen entsprechende Unterlagen einschließlich aller technischer Daten, ist der Oldtimer-Besitzer oft der Willkür der Zulassungsstellen ausgeliefert.

    Quelle: http://www.motor-klassik.de/re…art-als-ziel-5247464.html

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  • So eine komplette Neuzulassung dürfte mittlerweile garnicht mehr möglich sein, denn mit den alten Hobeln lassen sich die Abgas- und Geräuschwerte der aktuellen Normen sicher nicht erfüllen. Außerdem sind ja mittlerweile diverse elektrische Helferlein vorgeschrieben...


    Also ein altes, nie zugelassenes Auto aus'm Schaufenster zu kaufen und zuzulassen dürfte schwierig werden :(

    Golf IV TDI, 2000
    Golf II GTI, 1985
    Golf I Cabrio, 1984
    Audi Coupé GT5E, 1983

  • hallo,


    ein oldi ist über 30 j. alt und braucht keine asu, wann zugelassen, spielt keine rolle.
    um die asu zu bekommen, müßte oft die ganze motortechnik modernisiert werden.
    damit würden ja sonderregelungen entfallen und das kulturgut könnte auf öffentlichen straßen nicht bewegt werden.
    dann würde es ja auch kein H-kennzeichen mehr geben, vielleicht ein O für oldi.


    gruß peter

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