Halten vor dem eigenen Haus

  • Hallo!


    Ich habe ein sehr großes Problem, bzgl. des Haltens vor meinem eigenen Haus.


    Ich wohne in einer durchzugsstraße und, wie auch jeder andere Mensch, bleibe des öfteren vor dem Haus, mit 2 Rädern auf der Straße, mit den anderen Beiden am gehsteig stehen. Es handelt sich dabei um 5 - 10 Minuten und ich behindere weder Kinderwägen, noch Busse oder LKW. Falls ich am Fahrstreifen das Auto abstelle, steht der Verkehr sobald ein LKW etc. kommen.


    Habe nun schon die 4. Strafverfügung von je 40,- bekommen, da ich den Gehsteig benutzt habe.


    Gibt es kein Gesetz, bzw eine Möglichkeit vor dem Haus zu be- und entladen?
    Es kann ja niemand verlangen, meine schweren Räder, oder das Eingekaufte, 200Meter vom Auto bzw. vom Haus hin und her zu tragen.


    Hoffe das jemand ne Lösung hat. Auf der Polizei konnte ich mir nur anhören, dass die nichts machen können und das halt verboten ist und ich weiter gestraft werde.


    MfG

  • Ich denke wenn du 3 minuten mit warnblinker dastehst um zu be-/entladen, also offensichtlich, kann dir niemand an karren fahren. Wenn allerdings der Verkehr behindert wird durch ein offensichtlich parkendes KFZ, kassiert man knöllchen. Hast du nen Anwohnerparkausweis oder so? Irgendwas was dich berechtigtdort zu parken?

  • Doch da fahren sie ihm an den Karren - da gabs mal was wegen Mißbrauch der Warnblinkanlage...


    Wenns denen nur ums Gehsteigparken geht lass doch die Räder vom Gehsteig - somit stehts du nicht auf dem Gehsteig.


    Was stehen denn bei dir für Verkehrszeichen (betreffend Parken/Halten)


    Und bei 5-10 Minuten sind eure Politessen einfach zu schnell vor Ort :whistling:

  • Ausweis etc. hab ich keinen.
    Habe auch schon Strafe bezahlt, weil ich die Warnblinke, obwohl es keine im Gesetz geregelte Vorschrift verlangte, eingeschalten gehabt habe.


    Wenn ich am Fahrstreifen Halte, und ein Bus oder LKW kommt, steht der Verkehr. Also denke ich wird das auch keine Lösung sein. Im Bescheid der Strafe, steht immer als Grund: Fahrzeug am Gehweh abgestellt...


    Schild gibt es 200 Meter weiter, Halten und Parken verboten. Aber trotzdem kanns nicht sein, dass ich die schweren Taschen vom Einkaufen, die Räder beim Radwechsel oder sonstiges Werkzeug 200 Meter weit tragen muss, bis zum nächsten öffentlichen Parkplatz.


    MfG

  • Aber trotzdem kanns nicht sein, dass ich die schweren Taschen vom Einkaufen, die Räder beim Radwechsel oder sonstiges Werkzeug 200 Meter weit tragen muss, bis zum nächsten öffentlichen Parkplatz.


    In diesem Land ist leider alles denkbar... :cursing:

  • Hi,


    naja das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg ist immer verboten, es seih den das Verkehrszeichen 315 erlaubt es dir, bzw.:

    Zitat

    Das Parken auf Radwegen und -streifen ist verboten; auf Gehwegen ist das Parken verboten, solange es nicht durch Schilder und/oder Markierungen explizit erlaubt wird


    Parken auf der Strasse dahingegen:

    Zitat

    Das Parken ist wie das Halten überall dort gestattet, wo es nicht durch Halt- oder Parkverbote untersagt ist.


    Naja und da die 200 Meter entfernten Schilder (Park/Halteverbot?) wohl weder begrenzt noch bei dir aufgehoben sind, bleibt nur laufen.


    .

  • ...habe seit Jahren das Problem vor meiner Praxis in der Innenstadt.


    Warnblinkanlage ist zu solch einem Zweck definitiv untersagt. Das Blockieren des Fahrstreifens ist "erwünscht"
    .
    Ich habe nach nächtelangen Diskussionen mit Polizeistreifenbesatzungen davon Abstand genommen zu Be,- bzw. Entladevorgängen mein Fahrzeug in o.g. Weise zu nutzen.
    Ist leider so :wink:  
    Und Parken in 2.ter Reihe mit Warnblinkanlage geht schon mal gar nicht, ohne Warnblinkanlage hätte man mich nicht belästigt seitens der Polizei, da soll einer mit klarkommen :D

  • Ich denke wenn du 3 minuten mit warnblinker dastehst um zu be-/entladen, also offensichtlich, kann dir niemand an karren fahren.

    Na wer rät den sowas? Was sagt die STVO zur Warnblinkanlage? Das Falschparken darf man damit leider nicht legalisieren!


    @TE: Auf dem Bürgersteig hast du mit dem Auto nix zu suchen, es sei denn du bist Paket- oder Postzusteller, Müllabfuhr oder hast mit der Instandhaltung der Straßen zu tun. Nur dann darfst du alle Teile der Straße (also auch den Fußweg) benutzen. So hart es ist, wenn du dir eine Wohnung aussuchst ohne Parkplätze im Grundstück mußt du auch damit Leben deine Sachen 200 m von einem legalen Parkplatz heim zu tragen. Finde ich aber auch nicht schlimm, andere die gar kein Auto haben schaffen es ja auch. Halte- und Parkverbot wird nicht ohne Grund da stehen, ein Halteverbot verbietet wie der Name es schon sagt das Halten. Also auch kein anhalten und drin sitzen bleiben oder austeigen oder Be- und Entladen. Einfach nicht stehen bleiben, nicht Halten, eigentlich ganz einfach. Wenn der Verkehr steht falls ein LKW kommt erklärt sich das wohl auch von selbst, dann hast die minimal nötige Durchfahrtsbreite unterschritten und bekommst zu Recht ein Ticket.

    2 Mal editiert, zuletzt von Biertrinker ()


  • Schreibt man mit CK ...

    Man möge mir das "c" was beim schnellen Schreiben verloren gegangen ist verzeihen! Aber wenn es dir immerhin einen Post wert war, werde ich es natürlich und selbstverständlich und nur für dich korrigieren! :whistling:

  • besser wäre folgende methode.........mit der freundin oder einem bekannten an das haus ranfahren, ausladen und das auto sofort wegfahren.
    denn....zu viele knollen bedeuten wiederum weiteres ungemach der führerscheinstelle....................

    Es gibt keinen Gewinn ohne Verlust........... Chinesische Weisheit



  • @TE: Auf dem Bürgersteig hast du mit dem Auto nix zu suchen, es sei denn du bist Paket- ( )zusteller,....


    Hallo,


    da würde mich jetzt mal interessieren wo das steht. Das einzige was die dürfen ist jederzeit in Fußgängerzonen einfahren und in 2ter Reihe parken um Briefkästen zu leeren (mit Auflagen). Für den Bürgersteig ist der "hoheitliche Einsatz" erforderlich, und ich glaube nicht wenn mir Hermes mein Gamma 3 CD bringt dass der erfüllt ist...


    Grüße, Der Golf Zwei

  • Dass Paketzusteller etc. eine 'Ausnahmegenehmigung' für das Parken auf dem Bürgersteig haben, wäre mir auch neu. Aber ich lasse mich gern überzeugen.


    Im Übrigen:
    Parken auf dem Bürgersteig ist schon erschöpfend erläutert worden. Das darf man nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Wenn das bei Dir nicht der Fall ist, dann hast Du leider Pech gehabt.



    Parken am Bordstein auf der Straße ist dagegen grundsätzlich erlaubt. Mir ist die Situation vor Deiner Haustür nicht klar: verbietet das Schild in 200m Entfernung nun das Parken vor Deiner Haustür oder nicht? Bedenke Folgendes:
    - Wenn das Halteverbotsschild in Fahrtrichtung HINTER Deiner Haustür steht, dann muss es 'zurückwirken'. Es wirkt nur dann 'zurück' (d.h. gegen die Fahrtrichtung), wenn es einen weißen Pfeil nach rechts enthält. Wenn es keinen Pfeil enthält, dann wirkt es nur vorwärts. Häufig haben Halteverbotsschilder auch noch einen Pfeil nach links, der aber m. E. nichts Weiteres aussagt als das, was eh schon gilt: das Schild wirkt nach 'vorn'
    - Wenn das Schild dagegen 200m VOR Deiner Haustür steht, dann kann es ein Halteverbot vor Deiner Haustür anordnen, es sei denn, es gibt zwischen dem Schild und Deiner Haustür eine Einmündung, die die Rechtswirkung des Schildes wieder aufhebt.
    - Sollte nach dem Schild das Parken nicht verboten sein, kann es m. E. nur noch dadurch verboten sein, dass Du 'verkehrsbehindernd' parkst, d.h. es kommt keiner mehr durch, weil die Straße nicht so breit ist, dass ein parkendes Auto von einem LKW, Auto etc. passiert werden kann.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

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