Hallo!
Ich habe ein sehr großes Problem, bzgl. des Haltens vor meinem eigenen Haus.
Ich wohne in einer durchzugsstraße und, wie auch jeder andere Mensch, bleibe des öfteren vor dem Haus, mit 2 Rädern auf der Straße, mit den anderen Beiden am gehsteig stehen. Es handelt sich dabei um 5 - 10 Minuten und ich behindere weder Kinderwägen, noch Busse oder LKW. Falls ich am Fahrstreifen das Auto abstelle, steht der Verkehr sobald ein LKW etc. kommen.
Habe nun schon die 4. Strafverfügung von je 40,- bekommen, da ich den Gehsteig benutzt habe.
Gibt es kein Gesetz, bzw eine Möglichkeit vor dem Haus zu be- und entladen?
Es kann ja niemand verlangen, meine schweren Räder, oder das Eingekaufte, 200Meter vom Auto bzw. vom Haus hin und her zu tragen.
Hoffe das jemand ne Lösung hat. Auf der Polizei konnte ich mir nur anhören, dass die nichts machen können und das halt verboten ist und ich weiter gestraft werde.
MfG