Frage zu einem Absatz im Gutachten.

  • Hallo,


    ich habe Felgen gesehen, die mich interessieren würden. Steffan BCW 7x14 ET24 mit 195/45 14. Auch dazu habe ich das Gutachten gesehen. Nun steht da jedoch ein Satz, der mir Fragen aufwirft.


    "die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 15 Zoll Bereifung ausgerüstet sind"


    Heißt das, wenn in meinem Golf 2 (19E) Fahrzeugbrief/Schein nur eine 15 Zoll Bereifung aufgelistet ist, dass ich sie nicht fahren darf ?


    Gruß und Dank

  • Hi,
    im Fahrzeugschein steht in der Regel nur noch eine Grösse drin und somit musst du erst einmal feststellen lassen welche kleinste Grösse vom Hersteller freigegeben ist!

  • Und wie oder wo kann ich das tun ? ?(


    Danke für deine rasche Antwort.


    EDIT:


    Ich habe bei dem Kauf meines Golf den aktuellen und den alten ersten Fahrzeugbrief dazu bekommen. Und in dem alten ersten Brief stehen verschiedene Reifenbreiten. Dahinter steht dann z.B. R13 - R14 und R15.


    Jetzt mal eine peinliche Frage von einem Laien. Dieses "R" steht für die Reifengröße ?! ;( |( Ich weiß, peinlich....


    Wenn dem so ist, stände einer Eintragung ja nichts im Wege, mittels dem Gutachten von BCW wo mein Golf drin steht ?!

  • Hi,
    im alten Fahrzeugbrief stehen alle vom Werk freigegebenen Reifenkombinationen drin!


    Das R steht nicht für Reifen sondern für die Bauweise "Radial"
    Schaust du HIER

  • Wenn dem so ist, danke für die Aufklärung, kann ich jedoch nichts im alten Fahrzeugbrief finden, was die Größe betrifft.


    Nur die Reifenbreiten wie z.B. 185/60 R15 etc.


    Aber wenn in diesem Gutachten mein Auto aufgeführt ist, muss ich die Felgen/Reifenkombination doch eigentlich auch eingetragen bekommen ?!


    http://www.motor-talk.de/forum….html?attachmentId=706508

  • Edit:


    Genau so sieht es in meinem alten Brief auch aus. Da steht es eben genau so. Doch dachte ich diese Zahlen nach dem "R" wäre die Felgengröße. Denn die ersten drei Zahlen ist ja die Reifenbreite, dann der Querschnitt und "R" so dachte ich eben die Größe ?(

  • Also jetzt mal ganz langsam.
    Der Passus im Gutachten besagt, dass wenn dein Fahrzeug NUR (lediglich, einzig und allein, bzw. mindestens) mit 15" Felgen ausgestattet ist, du diese felgen nichrt fahren darfst.
    Das kommt daher, dass dder Felgendurchmesser evtl. gar nicht über deine Bremse passt, oder zumindest dort Probleme verursachen kann.


    Wenn bei deinem Fahrzeug 13" Felgen zugelassen sind, dann bekommst du die 14" auch eingetragen, sofern die anderen Parameter stimmen. Es darf z.B. also nirgendwo schleifen, der Reifen muss über einen bestimmten Bereich der Lauffläche abgedeckt sein, usw.


    Zu der Aufschlüsselung der Zahlen auf dem Reifen kannst du dich hier schlau machen.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Hallo Rolf,


    vielen Dank für die weitere Aufklärung. An meinen Bremsen ist und wird auch nichts verändert werden, da am Motor auch nichts verändert wird.


    Gruß und Dank


    Artur

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