Ab wann ist ein Fußweg ein Fußweg bzw. welche Bordsteinkantenhöhe ist entscheident?

  • Folgendes Problem: Die Straße sah bis März so wie auf Bild 1 aus. Rechte Seite ist versehen mit Fußweg und linke Seite hat nur diese Art Schnittgerinne und der Rest nur eingeebnetes Geröll. Seit Jahr und Tag wird auf dem Seitenstreifen geparkt und daran hat sich niemand gestört, ganz im Gegenteil, die befahrbare Breite ist ja größer und 2 Autos passen aneinander vorbei. Nun aber wurde ein Teilstück der Straße neu gemacht. Die Fahrbahn asphaltiert und das Schnittgerinne durch einen sehr flachen Bordstein ersetzt (Bild 2). Der Randstreifen selbst ist Schotter. Nach der Art der Optik haben nun alle gedacht das wir weiterhin wie gewohnt parken können. Der abgeflachte Bordstein ist in der Bauart wie übliche Parkpuchten und der Randstreifen wird auch mangels Fußgänger nicht als Fußweg benutzt. Eine Beschilderung gibt es nicht, auch nicht an dem Teilstück was noch mit Schnittgerinne ist. Das Ordnungsamt hat nun angefangen Knöllchen zu verteilen, aber nur an Autos die auf dem Randsteifen des neuen Teilstückes mit Bordstein stehen. Die Frage wäre nun, ist es ein Fußweg oder ein Parkstreifen?


    Bild 1 (PS: die ganzen Golfs stehen da immer rum, sonst hät ich die Bilder gar nicht gemacht :) :(
    <img src="[url='undefined']zzstrae1kpeul2zm36.jpg"


    Bild 2 :
    <img src="[url='undefined']zzstrae2h9br27gntd.jpg"

  • Da ich denke, das ich das keine Chance haben werdet, ganz egal, was es wirklich ist, empfehl' ich Dir einfach für einen Gehweg angemessen zu parken. Das heißt, es muss ein kinderwagen dran vorbei passen. Dann stehst du mit halber Karre auf der Straße aber das ist nunmal nicht zu verhindern. Ich kenne einige Fälle, wo mit Verkehrsbehinderung argumentiert wurde und da hat man keine Chance. Führt halt zu schwer befahrbaren (weil immer halb zugeparkten) Straßen aber ist offenbar gesetzlich so gewollt.

  • Hi,


    eine wirklich interressante Frage.


    Du kannst einsicht in das Grundbuch sowie in den Straßen- und Wegeplan deiner Kommune nehmen und schauen wie die Widmung der betreffenden Fläche ist, dann ist es sehr eindeutig. Vielleicht hilft auch schon ein Anruf beim Strassenverkehrsamt weiter.


    Die Widmung ist entscheidend, am Bordstein/Belag ist die Defintion des Fußweges nicht gebunden.


    .

Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten

Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?

  • mehr Speicherplatz in der Galerie
  • kein Download-Limit in der Datenbank
  • überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
  • mehr Anhänge/Bilder im Forum
  • individueller Benutzertitel wählbar
  • uvm. (mehr Infos hier)


zum WOBber+ Abo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
  • ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
  • ✔ und vieles mehr ...