Abschleppen ohne HU/AU

  • Moin


    Ich habe meinen Golf 2 jetzt mTüv und Au fertig und nun muss ich ja irgendwie da zu meiner Werkstatt hinkommen das problem der Wagen ist sein einem Jahr abgemeldet und Tüv und Au sind auch abgelaufen (logisch)


    Dar man ein Auto das nicht angemeldt ist und auch kein Tüv und Au hat abschleppen ?


    und ich will mir keinen Trailer mieten für 70 europas


    Mfg LC

  • ich habe keine ahnung davon, aber ich gehe mal davon aus, das du nicht um einen trailer drum herum kommen wirst. Ich habe aber mal was von einer Doppel Karte gehört die es bei der versicherung gibt, aber ob du da ohne nummernschilder fahren darfts weiss ich auch nicht.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Theoretisch dürftest Du den hinschieben. Darf dabei keines Falls aus eigener Kraft bewegt werden. Und niemals vom Fahrzeug entfernen, wenn das Auto nicht auf Privatgrund steht.
    Ist natürlich etwas unpraktisch, wenn Du Werkstatt nicht gleich um die Ecke liegt. Und die Polizei wird das auch nicht gerne sehen, obwohl es erlaubt ist.

  • Klar darfst Du den abschleppen!
    Wenn Du Dir ne Doppelkarte holst und ihn anmelden willst darfst Du sogar damit hinfahren, kannst auch dann damit zur Zulassungsstelle fahren...

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

  • von knüppeljoe:
    Klar darfst Du den abschleppen!
    Wenn Du Dir ne Doppelkarte holst und ihn anmelden willst darfst Du sogar damit hinfahren, kannst auch dann damit zur Zulassungsstelle fahren...
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    Ja aber nciht wenn ich keine kennzeichen für den wagen habe!
    auserdem will ich ihn ja noch nicht anmelden muss nur jetzt schon tüv und au machen weil ichsonst komplett abnahme machen muss und nohc nicht ganz das geld für die steuer und versicherung zusammen habe





    die werkstat ist 1 kilometter weit weg wenn überhaupt und das ist auf nem Dorf also eigentlich nict so wild


    das ich den wagen nicht fahren darf ist mir schon klar !


    Ging nur um das abschleppen mit einer stange! ob das erlaubt ist oder nciht der Wagen zählt doch dann in verbindung mit dem Schlepper als Einheit oder nicht

  • ...gibts beim Straßenverkehrsamt zur überführung von KFZ.


    Kosten glaubich 15€ plus Pfand für die Schilder...


    Der Händler deines Vertrauens kann auch eines verleihen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Leiden Christi
    Ging nur um das abschleppen mit einer stange! ob das erlaubt ist oder nciht der Wagen zählt doch dann in verbindung mit dem Schlepper als Einheit oder nicht


    Wenn der Wagen noch fahrbereit ist dann ist das nicht ganz so einfach.


    Der Fahrer im ziehenden Auto braucht den LKW Schein (welchen genau kann ich leider nicht genau sagen)


    Und der im ziehenden den PKW-Schein.


    Zumindest war das vor einigen Jahren noch so.

  • §33 Schleppen von Fahrzeugen


    (1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.


    (2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:


    Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.


    Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.


    Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.


    Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.


    § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.


    Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.


    Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.


    Quelle: Auszug StVZO §33



    Edit:

    Zitat

    Der Fahrer im ziehenden Auto braucht den LKW Schein (welchen genau kann ich leider nicht genau sagen)


    Der Fahrer im ziehenden PKW benötigt nur eine normale Fahrerlaubnis (PKW)

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

    Einmal editiert, zuletzt von knüppeljoe ()

  • Heist also ich darf !
    Wenn Dady mich mit seinem Audi B4 abschleppt !


    Danke für eure super schnelle Hilfe


    :edit:ich habe mir gerade überlegt wenn der wagen ja nicht fahren kann darf er ja zu einer werkstatt geschleppt werden. also werde ich den stecker von der monotronik abziehen damit springt er nicht mehr an lasse mich hinschleppen mache den stecker wieder drauf wenn ich da bin und gut ist gewesen.....

  • Zitat

    Original von Leiden Christi



    die werkstat ist 1 kilometter weit weg wenn überhaupt und das ist auf nem Dorf also eigentlich nict so wild


    Wo ist das Problem?!?


    Fahr die Karre doch einfach diesen einen Kilometer... Schraub dir die alten Nummernschilder ran, dass es nich so leer in den Kennzeichenhaltern aussieht und dann kanns losgehen...


    Meines Wissens darf man auf DIREKTEM Weg zum TÜV fahren, auch mit noch nicht eingetragenen Teilen und da hat man ja eigentlich auch KEINEN TÜV wenn man fährt....

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