Fragen bezüglich H-Zulassung

  • Auf dem Wisch der Felgen-Eintragung steht dann etwas von... Berichtigung der Fzg-Papiere bei der nächsten Befassung (oder so in die Richtung...)


    Dein H-Kennzeichen wirst du dann bei der Zulassungsstelle eintragen lassen - somit ist der Wisch für die Felgen auch fällig - da der aber nicht bei der H-Prüfung vorlag sollte das eigentlich von der Zulassungsstelle nicht mit eingetragen werden.


    Es ist immernoch am einfachsten mal nen TÜVer vor Ort zu fragen - der soll es ja auch eintragen. Was nützt es dir wenn wir hier im Forum dir alles "eintragen" würden ^^ und dein TÜVer nicht mitspielt. :pinch:

  • Die ersten 10 Jahre mögen stimmen, aber halt nur am selben Auto. KR gehört nun mal zum 2er, sogesehen wirds mit dem H sicher nix.

    Darüber habe ich auch schon gegrübelt, wichtig ist hier das Wörtchen "Fahrzeugbaureihe"


    Mich würde dann mal interessieren wie das definiert ist.


    ich hab in der opelszene schon sehr oft gesehen, dass mantas, kadetts, asconas, etc. die dicken 3liter motoren vom senator, den 4liter motor vom irmscher senator oder den mv6 motor vom omega drin haben und trotz dem H zulassung haben :thumbup:


    da ist mit sicherheit wieder das, was wir schon in anderen themen hier im forum hatten wenn es grundsätzlich um eintragungen geht: ein bissen eigenermessen und spielraum hat der prüfer, der es abnimmt und es muss nich zwingend heißen, dass ein anderer es auch so abnehmen würde :wink:

  • Dacht ich mir auch schon so in die Richtung .. Hat da jemand erfahrung mit? weil könnte ja sein dass mir die Felgen auch wieder ausgetragen werden, bei der H-Abnahme. Zeitgenössisch liegt ja auch im Ermessen des Prüfers |(


    hab gerade mal Gutachten für die Felgen von RH bekommen, ging super schnell, hab da gestern abend um 21 Uhr mal die Kontaktfunktion genutzt und hab gerade Gutachten für beide Felgen bekommen, das für die 8x14 ist sogar von 1987.

  • ja perfekt :thumbup:
    somit sind die felgen zeitgenössig und nach der jetzt gültigen richtlinie h-fahig, da sich gerade mal 4 jahre zwichen ez. und deinem gutachten legen - dürfte also kein problem sein damit deine h-zulassung zu bekommen 8o


    hab mir die neuen richtlinien gerade mal selber durchgelesen. wie siehts bei dir mit audioumbauten aus? also anderes radio, dickere lautsprecher, die in die originalen befestigungsplätze nicht reinpassen? hast du sowas eingebaut? das spielt nämlich auch ne rolle, denn auch im innenraum dürfen keine gravierende optische änderungen sein - soll heißen: wenn du löscher in die kofferraumabdeckung geschnitten hast, um große lautsprecher einzubauen, dann klär das vorher mit deinem tüv-mann und besorg dir im zweifelsfall eine die noch original ist, dass du nicht zwei mal zur abnahme musst :wink: und ganz wichtig: rücksitzbank wieder rein :!:

  • arbeitsanweisung_h-kriterien.pdfich habe mir die richtlinien jetzt schon 3 mal durchgelesen und finde einfach nirgends wo die stelle wo die rückbank erwähnt wurde. bin ich blind??? und konnte man ja wohl nach den ersten 10 jahren die rückbank ausbauen. außerdem was ist mit den ganzen autos von oldtimer gp die meisten haben ein h gutachten und garantiert keine rückbank. die haben alle nen käfig der auch zeitgenössig sein kann

  • arbeitsanweisung_h-kriterien.pdfich habe mir die richtlinien jetzt schon 3 mal durchgelesen und finde einfach nirgends wo die stelle wo die rückbank erwähnt wurde. bin ich blind??? und konnte man ja wohl nach den ersten 10 jahren die rückbank ausbauen. außerdem was ist mit den ganzen autos von oldtimer gp die meisten haben ein h gutachten und garantiert keine rückbank. die haben alle nen käfig der auch zeitgenössig sein kann



    Die sind aber schon damals zum Rennwagen umgebaut worden.



    Da es sich hier um einen normalen Golf 1 handelt muss zum h-Kennzeichen der original Zustand gegeben sein.
    Somit gehört da ab Werk die Rückbank rein und fertig .

  • Also bei dem Bekannten von mir der die gleiche Reifenkombi auf seim GTI fährt (kein Originaler GTI, DX-Umbau) der hat auch keine Rücksitzbank drinnen, der hat im Innenraum nur Türpappen, 2 Vollschalensitze, Schroth-Gurte und hinten ne Domstrebe drin, das wars.

  • Golf1Kr
    so ungefähr ist es bei mir auch und habe es schon öfters bei H-zulassungen gesehen.


    golf2gl
    da gibt es auch autos die erst vor kurzen erst zum rennwagen umgebaut wurden bzw erst vor kurzen ne abnahme bekommen haben. ich kenne da jemanden der fährt nen 1er sciro der fährt seit 2 jahren mit käfig und h kennzeichen rum und seit mitte 2012 hat der er eine dmsb zulassung


    aber ich will hier nicht vom eigentlichen thema ablenken das mittlerweile ja erledigt ist

  • War denn ein KR in den ersten 10 Jahren legal möglich?? Welches Bj. hat dein 1er? Wage zu bezweifeln das die bloße Möglichkeit und die früheren lieberaleren Umbaurichtlinien mit dem Absatz im zitierten Text die nun strengeren Umbaurichtlinien einfach so mit den fett gedruckten Worten ausgehebelt werden können! Warum fragst eigentlich in nem Forum und nicht bei der Dekra?

  • Also der Umbau war legal möglich, im Golf 1.info Forum gibt es mehrere Mitglieder die den KR sogar schon in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen haben, daher H kein Problem. Mein 1er hat Erstzulassung 83, d.h. Zeitgemäßes Tuning innerhalb der ersten 10 Jahre wäre bis 93, den KR gabs ab 85 bzw. 86 (weis ich jetzt nicht sicher), also wäre das theorethisch möglich und mit ner Fahrzeugscheinkopie mit Eintragung von 1990 sogar nachweisbar. So hab ich bei meinem Tüv-Prüfer argumentiert, der meinte daher sollte dem ganzen nichts im Wege stehen, solange ich Bremsen, Fahrwerk, Bereifung der neuen Leistung anpasse. Der hatte laut eigener Aussage wohl auch schonmal nen G1 G60 mit H mal zur Hu da, was es doch alles gibt .. Werd mich mal erkundigen ob es theorethisch auch möglich wäre nen Vr6 (gabs ab 91 im G3) mit H eintragen zu lassen. Käme für mich zwar nicht in Frage, aber rein aus Interesse halber ..



    Edit: Hab mich beim Tüv ja schon erkundigt, der Kr ist H-fähig, zumindest bei uns hier stellt die Eintragung kein Problem dar.

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