Felgen nicht eintragen

  • Moin


    Was passiert wenn man auf seinem Golf 2 185er 14 Zoll Reifen normal eingetragen hat und zb. ohne Eintragung 15 Zöller 195 fährt? Wie wird das geahndet? Also wenn sie nicht eingetragen sind? Verwarnung?


    mfg

  • geahndet wird da gar net, solange die 15 Zöller folgende größen haben: 6J x 15" ET 35, bzw. 6,5J x 15" ET 33, Reifen dann 195 / 50 R15


    das sind GOLF II Radgrößen, die man nicht eintragen lassen muss.

  • mach das mal einen Polizisten klar, der gerade einen Bart bekommt^^

  • mach das mal einen Polizisten klar, der gerade einen Bart bekommt^^



    haha ich lach mich tot. genau das ist cder knackpunkt der ganzen sache, dem spriessen die haare aus dem kinn und schon weiss er alles ! :thumbup::thumbup:

    Ein selbstbewusster, erfolgreicher Mann muss nicht mit einer geldgeilen,
    komplex-behafteten Frau posieren, genausowenig mit teuren Autos.
    Beides ist nur Spielzeug, aber wenigstens die Autos haben Charakter.;)

  • Da braucht man mit den Ordungshüttern auch nicht übertreiben, die sind meistens gar nicht soo schlimm. Natürlich wenn man mit ´ner Bastellbude unterwegs ist, dann hat man pech, wird man ständig rausgehollt. Nach dem Motto wie man in den Wald hinein ruft...


    Übrigens habe ich öfter an Golf II gesehen: 185 / 65 R14 also Passat 35i Reifengröße, für Golf II nicht zugelassen ohne Sonderabnahme, fahren auch viele.


    Ein Bulle, dem gerade ein Bärtchen rausspriest wird meistens von einem bartigem, gelassenem Kollegen begleitet, der kennt sich aus. :thumbup: :thumbup: und zähmt den Balkenlosen :]


    Versuche die beim TÜV eintragen zu lassen, Antwort: standard Größe nicht eintragungspflichtig :]

  • irgendwo im netz gibts auch diesen original wisch von vw, das man die original größe nicht eintragen muss, wenn ich mich recht erinnere, dann sogar hier im forum in der datenbank!?

  • Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Wo die 195/50-15 ab Werk verbaut waren, z.B. G60, die letzten E1 und E blue, sind andere Kotflügel verbaut. Auf allen anderen G2 sind sie einzutragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Reifenfreigabe wie bei Mopeds z.B. sondern zeigt nur die mögliche Umrüstung in Verbindung mit der Felgengröße und ET.
    Bei meinem Ice sind sie zusammen mit der Teilenummer der originalen Felge eingetragen.
    Bei den nicht oben genannten Modellen ist bei 185/55-15 auf 6J ET35 Felge Schluß


    Auch wenn die grünen das heute schwer kontrollieren können, weil in den Papieren nur noch die kleinste Größe steht, ist das kein Freibrief.



    Gruß

  • so schaut es aus. musste meine bbs rm auf dem gti auch eintragen lassen und die g60 sebring alus hätte ich auch eintragen lassen müssen.


    da habe ich es mit dem jubi besser, da geht inkl 215/40/16 alles :D , also was es original so gab.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Allerdings frage ich mich waum du die Felgen nicht eintragen lässt und statt dessen eine Strafe riskierst!?

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

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