• Das habe ich eben auf der seite der Zulassungsstellen(STVA.de) gefunden:


    "Aus" für Rückdatierung der Hauptuntersuchung Ihres Kraftfahrzeugs
    Wer bislang vergessen hat, rechtzeitig für sein Kraftfahrzeug beim
    Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV) eine neue Plakette für die
    Hauptuntersuchung zu erlangen, dem wurde der Zeitpunkt für die nächste
    technische Überprüfung um die Monate der Fristüberschreitung
    zurückdatiert. Das bedeutet, wer einen Termin zur Hauptuntersuchung im
    Januar gehabt hätte, jedoch erst im März sein Fahrzeug beim TÜV
    vorgestellt hat, musste anstatt nach 24 Monaten bereits nach 21 Monaten
    erneut eine technische Überprüfung durchführen.


    Diese Vorschrift ist seit dem 01.12.1999 gültig und wird nun zum
    Jahresbeginn 2012, nach derzeitig letzten Abstimmungen im
    Bundesverkehrsministerium, zur Freude der Fahrzeughalter, entfallen.
    Grund für die Änderung ist eine rechtliche Bewertung des
    Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer
    zweifelhaften Rechtsgrundlage beruht.Die Plakette für die
    Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für
    die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.


    Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, die außerhalb des
    Betriebszeitraums einen fälligen Hauptuntersuchungs-Termin haben, gilt
    es weiterhin, die HU im ersten Monat des Betriebszeitraums
    durchzuführen.


    Grundsätzlich soll aber die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge
    nicht überzogen werden. Für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen
    ist der Fahrzeughalter verantwortlich und wird vom Gesetzgeber für ein
    Überziehen von zwei bis vier Monaten mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Bei
    einer Überziehung von bis zu acht Monaten muss mit einer Strafe von 25
    Euro gerechnet werden. Wurde das Kraftfahrzeug erst nach acht Monaten
    technisch Überprüft, fallen nicht nur 40 Euro Bußgeld an, sondern auch
    zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.


    Es lohnt sich also, hin und wieder auf die Plakette des Kennzeichens
    zu schauen, um den Prüftermin der Hauptuntersuchung nicht zu versäumen.
    Der Termin steht auf der am PKW hinteren Plakette und zeigt in der
    Mitte das Jahr und am Rande oben den Monat der nächsten
    Hauptuntersuchung an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und
    wiederholt sich in den Farben alle sechs Jahre.


    Die unterschiedlichen Fahrzeugarten müssen in verschiedenen
    Untersuchungsintervallen zur Hauptuntersuchung des
    Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV)


    • PKW bei Erstzulassung 36 Monate


    • PKW ab der zweiten HU 24 Monate


    • Taxen und Mietwagen 12 Monate


    • Motorräder/ Leichtkrafträder 24 Monate


    • Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg 36 Monate


    • Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht


    u. Wohnanhänger 24 Monate


    • Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate


    • LKW bis 3,5 t zul Gesamtgewicht 24 Monate


    • LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate


    • Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate

  • Da fällt mir nur der Golf 2 ein, der schwer Verunfallt ist, wo Menschen zu Schaden kamen und sogar getötet wurden. Zufälligerweise stand jener Golf auch Zeitgleich bei Ebay, sinngemäß mit dem Text "Auto zugelassen, TÜV seit ... abgelaufen". War auch hier ein Thread im Forum. Den Sinn und Zweck, die HU unbewußt oder vorsätzlich zu vergessen und/oder die wiedereingeführte Regel in Anspruch zu nehmen, kann nun jeder für sich selbst beantworten. Fakt ist, eine Versicherung übernimmt nur eine Haftung für ein Verkehrssicheres Auto, dieser Normkonforme Zustand dürfte im Schadensfall mit abgelaufener HU schwer nachzuweisen sein. Ich bin der Meinung das es die ganze Sache nicht Wert ist wegen mehrerer überzogener HU-Monate im Schadensfall von meiner Versicherung in Regress genommen zu werden.

  • ...dann braucht mein Golf 2 ( Saison 10-03 ) Tüv fällig 04.2012 erst in 10.2012 vorgeführt werden 8)
    Da ist auf jeden Fall noch Schönwetterzeit :wink:


    ...und mein Benz 190 E ( Saison 04-09 ) Tüv fällig 02.2012 erst in 04.2012 vorgeführt werden. :D
    Auch dann ist das Wetter bei uns im Süden meistens schon recht trocken und schön :wink:


    Hab mit meinen Fahrzeugen noch nie Tüvprobleme gehabt, da durchgängig gut gewartet und in Schuß.

  • ...Bitte schön, sehr traurig, der Fall :(


    Tragischer Unfall :(

    2 Mal editiert, zuletzt von DoppelWOBlerFan () aus folgendem Grund: Ergänzung um einen Link

  • Hi,


    wobei bei dem tragischen Unfall nicht von der Hand zu weisen ist, dass da etwas übersehen oder falsch umgebaut worden sein könnte. Jedenfalls war einiges nicht eingetragen, wenn ich mich recht erinnere.


    Die neue Tüvregelung ist ja eigentlich die Alte von früher. Ich habe das immer als Nachteil empfunden mit der Zurückdatierung.
    Das ist schon gerechter so. Wenn man 5-6 Wochen überschreitet, heisst das nicht, dass der Wagen nicht ok ist.
    Oft sind noch einige Dinge zu erledigen oder die Witterung ist nicht so ideal usw.
    Andererseits kann einem auch mit 18 Monaten HU einiges um die Ohren fliegen, wenn man nicht regelmässig seine Wartung und Durchsicht macht.


    Grüsse

  • TÜV


    vorgeschichte-


    mein Bruder hat vor vor 2 Jahren einen Golf 3 gekauft mit 1.5 Jahren noch Tüv - also noch ziemlich frischer Tüv und ohne Mängel dazu,


    der Golf hat 50 Euro gekostet und war als Spender gedacht,



    wir ihn auf die bühne genommen da der Auspuff etwas laut war :D - jetzt kommt der Hammer- :whistling:


    Auspuff abgefault , mehrer 10 cm grosse löcher im Unterboden, Bremsschläuche porös,Bremsleitungen so gut wie durch gegammelt,


    Bremsen runter - scheiben eingelaufen, Kotflügelunterkanten abgerostet,Stoßdämpfer fertig, Rückleuchten kaputt und mit klebeband zugeklebt,


    Hinterachslager fertig, Motor und Getriebe eine Ölsardine, war der Prüfer Blind ???? - das passiert doch nicht in 5 monaten,


    im nach hinein ärgern wir uns das wir den Prüfer nicht angeschissen haben, wegen 50 euro war es egal da er ja


    nur als spender dienen sollte,


    aber der Prüfer gehört einfach gekündigt, wenn die Karre einer gekauft hätte um noch 1,5 Jahre den Tüv runter zufahren,


    wer weis was da hätte passieren können,


    und da zieht die Aussage nicht,zum Zeitpunkt des Tüvs war das Kfz io, nie und nimmer, der Prüfer hat das


    auto garantiert nicht live gesehen.

  • Hi corny vr6,


    daran hatte ich auch gedacht! Deshalb verlasse ich mich nicht auf einen simplen Tüv-Bericht.
    Selbst wenn einiges kontrolliert wurde, kann auch manches übersehen werden.
    In der Regel kann man aber davon ausgehen, dass das meiste ok ist. Ausnahmen gibt's leider auch.


    Wie heisst es so schön:
    "Ich vertraue nur der Statistik, die ich zuvor selbst gefälscht habe." :]:thumbup:


    Grüsse

  • TÜV Frage


    Morgen Leute,


    Ich habe mal eine Frage an Euch zum Thema :


    Bei mir ist diesen Monat (August) der TÜV fällig aber ich habe einfach keine Möglichkeit den jetzt machen zu lassen. Viel Arbeit, ständig unterwegs kaum Geld und keine freien Tage mehr bis Dezember. Theoretisch brauche ich 2 freie Tage dafür, einen Tag um das Auto von meiner Garage durchchecken zu lassen (die hatten im Sommer keine Termine frei) und dann eben einen weiteren für den TÜV Tag. D.h. wenn alles glatt geht denn ansonsten muss vielleicht noch etwas gerichtet werden (z.B. geht die Kennzeichenbeleuchtung immer noch nicht, nicht dass ich sie bräuchte).


    Die Plakette wird ja jetzt nun nicht mehr rückdatiert (tolle Sache, kein Problem) und über die relativ geringe Strafe im Falle einer Kontrolle bin ich informiert und muss sie in Kauf nehmen. Nehme ich mir frei, verliere ich meinen Job und Unterhalt und das ist wesentlich schlimmer. Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, was passiert bzw. was kommt auf mich zu wenn ich das Auto im Dezember z.B. beim TÜV in bei meinem Mechaniker (nicht an der TÜV Stelle) vorführe (angenommen es geht bis dahin alles) ? Ich glaube es gibt eine „OK“ Grenze von 2 Monaten aber die sind auch schon fast rum.


    Werden mir in diesem Fall teure Zusatzuntersuchungen/ Strafen aufgebrummt ? Wo kann ich mehr dazu lesen und mich informieren ? Beim letzten TÜV wurde das Auto nur vom TÜV kontrolliert und die Papiere wurden von meiner Garage gemacht.


    Wie kann ich diese möglichst vermeiden ? Hatte früher z.B. das Auto schon Mal 1 Jahr stillgelegt gehabt und der TÜV war dann seit langem abgelaufen und das gab damals kein Problem bei der Vorführung.


    Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, könnt ihr sie ja mal posten !


    Wohne in Hessen.


    Euch schon mal vielen Dank !

  • Hi Lum, :)


    Zitat

    Also meine Dekra hat 6 Tage die Woche offen und ist nach 20 Min. fertig mit der HU.............

    Sehr optimistisch, muss ich schon sagen! Du hast da einen hohen fachlichen Anspruch:
    "Was ich nicht sehe, sieht der Prüfer auch nicht!" :D Nur hat nicht jeder die entsprechenden Voraussetzungen und Möglichkeiten.
    Das sehe ich ja an mir: Da ist einiges angerostet, dann hat ein Domlager Spiel, der hintere Bremssattel hat Probleme mit der Feststellbremse, ja die AU - könnte auch zu fett sein etc. pp.
    Dem TE rate ich, permanent die entsprechenden Schwachstellen bzw. Wartungen abzuarbeiten. Zwei Tage könnten ausreichen bei entsprechenden Voraussetzungen. Ich würde aber nicht bis Dezember warten.


    Alternativ könnte man 5 Wochen später vorfahren und dann die Mängel abarbeiten.
    Auf eine erweitete Prüfung solltest du verzichten.


    Grüsse

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