Das habe ich eben auf der seite der Zulassungsstellen(STVA.de) gefunden:
"Aus" für Rückdatierung der Hauptuntersuchung Ihres Kraftfahrzeugs
Wer bislang vergessen hat, rechtzeitig für sein Kraftfahrzeug beim
Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV) eine neue Plakette für die
Hauptuntersuchung zu erlangen, dem wurde der Zeitpunkt für die nächste
technische Überprüfung um die Monate der Fristüberschreitung
zurückdatiert. Das bedeutet, wer einen Termin zur Hauptuntersuchung im
Januar gehabt hätte, jedoch erst im März sein Fahrzeug beim TÜV
vorgestellt hat, musste anstatt nach 24 Monaten bereits nach 21 Monaten
erneut eine technische Überprüfung durchführen.
Diese Vorschrift ist seit dem 01.12.1999 gültig und wird nun zum
Jahresbeginn 2012, nach derzeitig letzten Abstimmungen im
Bundesverkehrsministerium, zur Freude der Fahrzeughalter, entfallen.
Grund für die Änderung ist eine rechtliche Bewertung des
Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer
zweifelhaften Rechtsgrundlage beruht.Die Plakette für die
Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für
die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, die außerhalb des
Betriebszeitraums einen fälligen Hauptuntersuchungs-Termin haben, gilt
es weiterhin, die HU im ersten Monat des Betriebszeitraums
durchzuführen.
Grundsätzlich soll aber die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge
nicht überzogen werden. Für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen
ist der Fahrzeughalter verantwortlich und wird vom Gesetzgeber für ein
Überziehen von zwei bis vier Monaten mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Bei
einer Überziehung von bis zu acht Monaten muss mit einer Strafe von 25
Euro gerechnet werden. Wurde das Kraftfahrzeug erst nach acht Monaten
technisch Überprüft, fallen nicht nur 40 Euro Bußgeld an, sondern auch
zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Es lohnt sich also, hin und wieder auf die Plakette des Kennzeichens
zu schauen, um den Prüftermin der Hauptuntersuchung nicht zu versäumen.
Der Termin steht auf der am PKW hinteren Plakette und zeigt in der
Mitte das Jahr und am Rande oben den Monat der nächsten
Hauptuntersuchung an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und
wiederholt sich in den Farben alle sechs Jahre.
Die unterschiedlichen Fahrzeugarten müssen in verschiedenen
Untersuchungsintervallen zur Hauptuntersuchung des
Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV)
• PKW bei Erstzulassung 36 Monate
• PKW ab der zweiten HU 24 Monate
• Taxen und Mietwagen 12 Monate
• Motorräder/ Leichtkrafträder 24 Monate
• Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg 36 Monate
• Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht
u. Wohnanhänger 24 Monate
• Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
• LKW bis 3,5 t zul Gesamtgewicht 24 Monate
• LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
• Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate