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Willkommen auf VW Golf - Doppel-WOBber!
Ab wann ist es rechtlich gesehen ein Unfallfahrzeug
es kam gerade im fernseh ein bericht über das thema unfallfahrzeuge.
es hat eine anwältin und ein sachverständiger gesprochen und es wurde auch klar festgelegt ab wann es ein unfallfahrzeug ist.
sobald 100€ überstiegen werden ist es ein unfallfahrzeug. als beispiel wurde dort eine spiegelkappe genannt. wird diese lackiert wegen eines kratzers oder sonstigen ist es ein unfallfahrzeug was beim verkauf angegeben werden muss. macht man das nicht und es kommt später raus muss der verkäufer das auto zurücknehmen.
da fragt man sich echt ob es überhaupt noch unfallfreie fahrzeuge auf diesen planeten gibt? man traut sich ja garnicht mehr sein auto zu verkaufen, da man ja angst haben muss verklagt zu werden weil ein spiegel nach 20 jahren mal lackiert wurde weil zb die garagenwand gestreift wurde.
Wissen bekommen aus dem Fernsehen? Der Satz ansich ist schon der Fehler.
Aber Spaß Beiseite, bisher war mir als Unfallschaden eher bekannt wenn Karosserieteile getauscht wurden oder geschweißt werden mußte. Wahrscheinlich ist das alles eine Auslegungssache, denke jeder Rechtsverdreher dreht sichs so wie er es braucht, was deinen Fernsehbreicht wieder bestätigt.
Als Denksportaufgabe im Sinne der Frage: ein Opel Astra bekommt eine neue Dachhaut, natürlich mit Lack- und Schweißarbeiten. Eindeutig auch eine Wertminderung. Bezahlt wurde das ganze bei dem 2 Jahre alten Auto durch eine Personenhaftpflichtversicherung. Ursache für den Schaden waren mit 2l Wasser gefüllte Luftballons, "abgeworfen" aus dem 10. Stock. Zählt das Auto nun als Unfallschaden?
eindeutig ja, da der schaden ja höher als 100€ ist und zusätzlich ja auch korosserieteile getauscht wurden.
es ist klar das man sachen angibt wie zb ne türe oder nen kotflügel der getauscht wurde, aber das man ne lackierte spiegelkappe angeben muss, da es sich um einen unfallwagen handelt ist lächerlich.
Also lasse ich mir meine Spiegelkappen in Zukunft für 99€ beim Hinterhoflackierer machen
Meinem Wissensstand nach darf am Auto nichts gerichtet(geschweisst, gezogen,ausgebeult,gespachtelt,..) sein. Wenn jetzt z.B. ein Kotflügel erneuert wird ist er ja neu- also unfallfrei.
Meinem Wissensstand nach darf am Auto nichts gerichtet(geschweisst, gezogen,ausgebeult,gespachtelt,..) sein. Wenn jetzt z.B. ein Kotflügel erneuert wird ist er ja neu- also unfallfrei.
Genauso ist es - hat mir auch jemand von meiner Versicherung
gesagt wo mir mal einer meine Frontpartie demoliert hat. Im Prinzip alles was nicht mit der Karosse verschweisst ist. Also Stoßstange defekt, Spiegel abgetreten oder Tür wegen starker Durchrostung getauscht gilt nicht als Unfallwagen. Ein neu eingeschweisstes Seitenteil hinten weil es eingedrückt war allerdings schon. Und natürlich ein Rahmenschaden wenn der schräg versetzt getroffen wurde. Das ist aber so gut wie nicht zu reparieren, daß der wieder gerade wird.
Ein "Unfall", aus polizeilicher Sicht, findet im Land Berlin ab einer Schadenshöhe von 25€ statt! Wenn man beim Einparken also gegen ein anderes Fz. fährt und Kennzeichenschild samt Halterung beschädigt ist das ein Unfall. Die rechtliche Sicht im Zivilrechtsverfahren nach dem BGB ist sicher wie so oft dehnbar wie ein Kaugummi.
Bagatellschäden sind Schäden bis ca. 750€, z.B. Dellen, Kratzer etc.. Hier gilt ein Fahrzeug nicht mehr als "unfallfrei", jedoch auch nicht als "Unfallwagen", darüber schon. Also wieder schwammig.
Wenn ich "viel" Geld für ein unfallfreies Auto ausgebe, dann möchte ich auch keine getauschten Kotflügel oder Türen aufgrund von irgendwelchen "kleinen Parkplatzschäden". Anders sieht es aus, wenn z.B. Türen, Heckklappe, Haube etc. aufgrund von Rostproblemen gegen Neuteile getauscht wurden (siehe Mercedes oder Mazda). Auch eine Spiegelkappe fällt da nicht ins Gewicht. Das würde mich nicht abschrecken, aber ich würde es wissen wollen und der Verkäufer sollte das angeben! Ein Auto mit getauschter Seitenwand würde ich z.B. nicht mehr kaufen, dass hatte ich bereits 2 mal durch. Trotz Reparatur in einem VW Betrieb haben beide Autos nach einigen Jahren entlang der Schweißnaht munter gegammelt !! Die Verkäufer hatten diese Schäden beim Verkauf auch angegeben, aber von aussen war (noch) nichts zu sehen
Trotz Reparatur in einem VW Betrieb haben beide Autos nach einigen Jahren entlang der Schweißnaht munter gegammelt
natürlich ist ja nichts neues...das sind die vw vertragswerkstätten...da ist es egal ob zu atu oder zu vw....die sind beide gleich gut
unfallauto ist es erst wenn gerichtet, geschweisst usw. wurde an der karosse, selbst wenn er nur ne neue tür bekommt..ist es immernoch kein unfallschaden.
über das angeben beim verkauf möcht ich gar nichts sagen das ist selbstverständlich !!
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