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Nach meinem Rechtsverständnis muss die Versicherung
dir den Schaden bezahlen, denn dir ist ein Minderwert am Auto entstanden.
Bilden wir mal das Beispiel, du wolltest das Auto jetzt verkaufen so wie es ist, ohne den reparierten schaden !
Das Auto ist mit Sicherheit nicht mehr so viel wert , wie vor dem Einbruch. Die Versicherung
kann nicht von dir verlangen, den Schaden vor deinem Verkauf zu reparieren. Also müssen sie dir das Geld (der Reparatur) auszahlen da du wegen diesem Schaden ja weniger Geld vom Verkäufer bekommst.
gibt da einige Klauseln, weil sich ja auch einige dunkle Gestalten in D rumtreiben. Viel im Osten und in großen Städten. Hab nen Bekannten bei der Versicherung
, daher weiss ich das. :wink: Grade bei dir in Berlin sollte dir das Thema gefakte Unfälle bekannt sein. Dafür gibt es extra Aufkäufer für solche Autos. Die machen richtig Kohle damit. Es gibt Fälle wo man aus ner 1500€ Kiste locker 10 Scheine gemacht hat und die Restteile nach der Schlachtung via Ebay verkloppt. Geht in den neuen Bundesländern ab wie sonstwas - Berlin ist perfekte Drehscheibe dafür. Und die Dinger werden in ner Nacht und Nebel Aktion dann über den Warschauer Highway ( A2 ) verschoben.
Sicher kannst du Geld von der Versicherung
verlangen aber nur für die Reparatur. Und dann müssen Beweise für die Reperatur der Versicherung
vorliegen - dann kriegst auch Kohle.
Beispiel : Sonst kann ja jeder sagen mein Golf 2 - Wert X - sag mal 2000 - hat nen Schaden von sagen wir 600€. Ist bei den Gutachtern mit VAG Teilen schnell zusammen. So die 600€ steckst dir ein - reparierst nix - fährst weiter bis zum nächsten Bumms - wieder 600€.
Wenn der Golf 2 dann nach 5 Treffern fertig ist hast du 3000€ im Sack und dann schlachtest du ihn. Kriegste bestimmt noch mal nen 1000er zusammen alles in allem - Somit hast du nen 2er Golf für 4000€ vertickt. Satter Schnitt oder ? :wink:
Da sowas viele gemacht haben, weisst du warum die Prämien immer höher werden. Über den ganzen Kram gibt es Tabellen bei denen .... mehr sag ich jetzt dazu nicht. :wink:
Die Versicherungen sind da sowas von hinterher, daß glaubst du gar nicht. Ich hab das selber erlebt. Zwischem meinen beiden Frontstoßstangen lagen 6 Jahre war ne ganz andere Versicherung
und ich war in der Beweispflicht, daß damals erneuert wurde.
Kein Beweis = NO MONEY !!! Die Versicherung
wusste besser über mein Auto Bescheid als ich.
Ich habe damals Kohle bekommen und konnte nachweisen das repariert war und das ich wieder reparieren will und habe. Kostenübernahme war kein Problem - auch wenn die Stoßstange damals bei CP 434€ kostete + Lohn + Leihwagen etc.
Aber ohne das bist du der in der Mülltonne ganz unten. :wink: Find ich auch gut so - dann wird diese ganze Betrügerei mit den Versicherungen schwerer. Man zahlt sich nen Wolf und irgent so ein Assi zockt Versicherungen ohne den Schaden je zu beheben.
Na aber Alexander, was du für eine Meinung vom wilden Osten hast... tz tz tz
Du ich hab keine schlechte Meinung davon, ich durfte nur mal einen Blick auf die D-Karte werfen, die er im Computer hatte. Die grafische Darstellung dort sprach Bände
Normal spricht auch nix gegen Eigenreparatur, nur sollte dann nur die tatsächliche Rechnung gelten. Ein Gutachten ist ja letztlich kein genauer Schadenspreis, eher eine Schätzung des zu ungefähren zu erwartenden Aufwandes. Ich würde sogar eine Reparaturpflicht nach einem Unfall einführen und den Zwang einer Nachkontrolle beim TÜV wo die wiederhergestellte Verkehrssicherheit nachgewiesen werden muß. Ohne Reparatur kein Geld, bei Totalschaden dann einen Wertausgleich, aber mit dem Zwang zur Verschrottung (und kein Verkauf an Export!). Schon verhindert man das Autos mehrmals wirtschaftliche Totalschäden werden und der Versicherung
jede Menge Geld kosten. Unfallnebenkosten wie Mietwagen auch nur noch dann wenn er tatsächlich in Anspruch genommen wird usw.
Herrliches Statement - da stimme ich dir voll zu. Das hat mir mein Bekannter von der Versicherung
auch gesagt - da würden die Prämien purzeln, wie die Aktienkurse bei Börsencrash. Blos leider sind sich die Versicherungen nicht alle einig.
Geht ja bei den Werkstätten auch weiter .... wenn du so was machen lässt hast Stundensatz X und wenn es über die Versicherung
geht x + 20€. Der Schrauber oder Lackierer ist der gleiche und die Farben und Teile auch.
Alles verfi**** Gangwi**** ... Ich bin zu ehrlich für diese Welt.
Das ist so aber nicht möglich. Denn das würde bedeuten, dass man nicht mehr über sein Eigentum entscheiden darf. Wäre dann ein bischen wie Zwangsenteignung.
Naja Ranger, Zwangsenteignung würd ichs nicht nennen, eher wie bei einem Wohngebäude eine Fürsorgepflicht (in dem Fall eine Verkehrssicherungspflicht). Was spricht den dagegen das nach einem massiven Unfall der Autoeigentümer eine sachgerechte Reparatur nachweisen muß? Letztlich ist es doch fair wenn man für einen Schadensausgleich auch eine Repartur als Gegenleistung erbringt (oder erbringen läßt).
Wo ich dir zustimme ist bei einem wirtschaftlichem Totalschaden, weil das ist wirklich nicht einfach. Im letzten post schlag ich eine zwingende Verschrottung vor falls kein Wiederaufbau stattfindet oder es sich einfach nicht lohnt. Über den Punkt kann man diskutieren, denn gerade die 1er oder 2er Fahrer unter uns wissen wie schnell ein wirtschaftlicher Crash erreicht wird und das auch obwohl der betreffende Golf noch reparabel wäre (rein vom Arbeitsaufwand). Liebhaberautos wären zweifellos hart betroffen von meinem Vorschlag, sei es der Besitzer will das Auto aufheben und in ferner Zukunft wieder aufbauen trotz Unfall. Vielleicht ist irgendwo in der jetzigen Handhabung mit dem "wirtschaftlichen" Totalschaden der eigentliche Fehler. Auch darüber kann man reden. Im eigentlichen Sinne ist ja ein Totalschaden ein Schaden der nicht mehr zu reparieren ist. Wenns keine Blankoauszahlungen auf Gutachterbasis mehr gäbe könnten die Versicherungen sogar drüber nachdenken Schäden vollumfänglich zu bezahlen wenn die entsprechende Repartur erfolgt. Als Beispiel möcht ich hier mal eine gute Freundin erwähnen die leider und unverschuldet mit ihrem Special einen Unfall hatte und das Auto vom Versicherungsgeld reparieren gelassen hat und noch mal weit über 1000 € aus eigner Tasche draufgelegt hat. Also sauber abgewickelt und das Auto fährt auch heute noch und wird entsprechend gut behandelt. Was spricht den in solchen Fällen dagegen das eine Versicherung
die tatsächliche Schadenssumme begleicht? Damit das nicht ausufert müßte man zwar auch wieder Reglungen finden, aber das ist sicher machbar.
Das darf dann nur nicht dazu führen das Schrottautos vorsätzlich gecrasht werden und dann auf Kosten der Versicherung
durchrepariert werden. Die beste Lösung wär sicher der goldne Mittelweg wo ältere Liebhaberfahrzeuge gerettet werden können ohne einen pauschalen Restwert zu haben wo dann in den allermeisten Fällen das zwangsläufige Aus kommt.
Du nennst sicher einpaar gute Ansätze aber so wie Du es geschrieben hattest ist es nicht durchführbar, darum kam auch der Einwand von mir.
Weil wir hier das eigentliche Thema doch ein wenig außer Acht lassen, nur kurz paar Gedanken von mir. Und dann bitte zurück zum Thema.
Dass es für ein Auto nur nach erbrachter sachgerechter Reperatur den Schadensausgleich gibt, ist in gewissem Maße schon dadurch gegeben, dass die Versicherungen ohne Rechnung von einer Werkstatt nicht immer den gesamten Wertverlust ausgleichen.
Als Beispiel möcht ich hier mal eine gute Freundin erwähnen die leider und unverschuldet mit ihrem Special einen Unfall hatte und das Auto vom Versicherungsgeld reparieren gelassen hat und noch mal weit über 1000 € aus eigner Tasche draufgelegt hat
Wenn das möglich wäre, würde es für viele noch attraktiver sein zu betrügen. Zudem würden sich die Versicherungen zuvor das Geld durch höhere Beiträge/Prämien von ihren Kunden holen. Damit ist den Autofahrern auch nicht geholfen.
bei Totalschaden dann einen Wertausgleich, aber mit dem Zwang zur Verschrottung (und kein Verkauf an Export!)
Warum soll der Schrotthändler mit den Autoresten Geld verdienen dürfen, der Exporteur aber nicht? Und die Exporteure würden sich schneller Zulassungen als Schrotthändler besorgen als ein entsprechendes Gesetz beschlossen sein könnte. Ich verstehe zwar Deinen Grundgedanken, aber der scheint mir nicht ganz zu Ende gedacht zu sein.
Das ist doch völlig klar, es sind nur Grundgedanken die alle irgendwo nur im Ansatz Ideen sind, und egal was wir hier uns ausdenken, entscheiden tun solche Sachen andere und ich bezweifle ganz stark das es auf absehbare Zeit in der jetzigen Handhabung Aänderungen gibt.
Noch ein Satz zu "warum sollen nur Verwerter verdienen und nicht die Exporthändler"... ganz einfach deshalb um sicher zu stellen das Schrott auch wirklich von der Straße verschwindet (und das nicht nur hier sondern auch im Ausland). Das war auch im Hinblick auf echte Totalschäden gedacht, also verzogene und gestauchte Karossen. Selbst wenn man sowas im Ausland wieder hinbekommt, dürfte es auch dort für einen Käufer eines notrüftig reparierten Autos nicht unbedingt gesundheitsförderlich sein mit so einem Auto erneut einen Unfall zu haben. Ist vielleicht auch ein moralisches Problem, wir sind unseren Schrott los, und im Empfängerland haben Erwerber und Behörden damit Probleme. Ganz zu schweigen von den "normalen" abgelbten Autos die als umweltunfreundlich und im technisch desolaten Zustand so ein zweites Leben bekommen. Dann fährt hier ein sauberes Auto rum und im Exportland unser altes dreckiges verbrauchsstarkes Auto. Macht 2 mal Umweltverschmutzung usw.
Und nun könne wir wirklich zum eigentlichen Thema zurückkehren
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