H-Kennzeichen nach 30 Jahren, ab welchem Datum wird gezählt?

  • ich war heute beim Reifenhändler. Dieser gab mir folgende Info nachdem ich Ihm erklärt habe, dass ich mir Zehnder-Felgen in die Country-Papiere eintragen lassen will. Wenn ich einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen lasse, gelte das Datum dieses Eintrags als Anfangsdatum beim Zählen der 30 Jahre zum Oldtimer. Einem Kunden von Ihm wäre dies so passiert.


    Wer kennt sich damit aus und kann mich aufklären, ob dies der Rechtslage entspricht und man nichts zusätzlich eintragen lassen sollte, wenn man auf eine schnellstmögliche Oldtimerzulassung aus ist?, Wie sieht das einem mit KLR aus, sollte einer lieferbar sein?
    Verlängert sich die Frist um weitere 30 Jahre bei einem Einbau?


    Ich freue mich auf viele Infos, Gruß rbjfv

  • So wie du das beschreibst würdest du ja dann erst nach ca.. 50 Jahren das H-Kennzeichen kriegen !!!


    Und KLR und H-Kennzeichen passt auch nicht zusammen.


    Fahr doch einfach mal zum Tüv/Dekra und lass dir das vor Ort erklären.

    "und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll , den autobedingten CO 2 Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH)

  • Warum sollte KLR (Umweltschutz!) und H nicht zusammenpaßen?


    Vielmehr würd mich interessieren warum jemand mit Modelljahr 89 / 90 schon jetzt über H-Kriterien nachdenkt (die sich bis zum erreichen noch zig-mal ändern können)?

  • Weil es das ja in dem Auto nicht gab und es auch kein zeitgenössisches Zubehör ist

    "und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll , den autobedingten CO 2 Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH)

  • Die gesetzliche Voraussetzung ist der Begriff Oldtimer - der Zeitpunkt von irgendwelchen Eintragungen ist nach der Definition nicht relevant.


    Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.


    Hier die wichtigsten Kriterien (Quelle Benzinleitung.de) :


    Farbe und Lackzustand:


    Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. Paintbrush auf der Motorhaube werden nicht akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“



    Rost:


    Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“


    Rahmen:


    Fachgerechte Reparaturen sind notwendig. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art werden nicht akzeptiert werden.


    Bremsen:


    Änderungen, die der Verkehrssicherheit dienen, wie z. Bsp. der Austausch einer Seilzugbremsen durch eine hydraulische Bremsanlage sind möglich.


    Innenausstattung:


    Hier wird, wie generell auf weitgehende Originalität geachtet. Original- Komponenten dürfen nicht durch Produkte anderer Herstelle ausgetauscht worden sein. Als übermäßiger Stilbruch wird betrachtet, wenn beispielsweise die Sitze nachträglich mit einem Stoff im Zebra-Look überzogen wurden. Der Einbau eines modernes Autoradios ist statthaft.


    Licht:


    absolut inakzeptabel ist der Austausch der originalen Scheinwerfer
    Reifen und Räder:


    Entscheidend ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp . Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Ist im jeweiligen Räderkatalog kein Vermerk, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original
    Abgasanlage:
    Umweltschutz geht vor Originalität Der Einbau eines Katalysators im Oldtimer wird akzeptiert.


    Gleiches dürfte wohl auch für einen KLR gelten.

    Gruss Sören

    Einmal editiert, zuletzt von 19e-vw ()

  • es gilt wie geschrieben ab der EZ 30 jahre später. früher waren es 25 und das 07er youngtimer kennzeichen gab es mit 20 jahren, aber so haben die spinner aus berlin zuviele verluste gemacht, also wurde es abgeschafft.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Innenausstattung:


    der austausch von sitzen ist möglich!
    sie müssen nur zeitgleich mit der erstzulassung verbaut worden sein!
    zum beispiel recaro-sitze.
    selbst zusatzinstrumente sind möglich!
    hauptsache es sind keine modernen mit led- oder digital-anzeige.


    Räder & Reifen:


    alle felgen die es zur zeit der erstzulassung auf dem markt waren sind zulässig!
    ebenso dann die von den herstellern angegebenen reifengrößen.
    d.h. wenn auf der felge ballonreifen freigegeben waren,
    dürfen natürlich keine nqs-reifen neuesten standes montiert werden.


    Motor:


    selbst ein Motorumbau von 75 aus beispielsweise gti-niveau ist möglich.
    hauptsache es wurde dieser motor in diesem modell, in dem jeweiligen jahr verbaut!


    im ganzen kann man sagen:


    alles was zeitgemäß (erstzulassungsdatum) im tuningregal zu beziehen war,
    darf verbaut werden.
    jeglicher anderer schnick-schnack ist tabu!!!

  • Hallo 19e-VW und VWteddy,


    vielen Dank für Eure ausführlichen Infos. Mit so ausführlichen und informativen Antworten kann man was anfangen.


    Gruß rbjfv

    2 Mal editiert, zuletzt von rbjfv ()

  • zubehörteile wie z.b. andere felgen oder lenkräder gelten dann als zeitgenössisch, wenn sie maximal 10 jahre jünger sind als das fahrzeug. das bezieht sich auf das Design an sich, ich kann im 1985er golf z.b. 1998er felgen h-tauglich fahren, wenn ich glaubhaft darlegen kann, dass es diese 1994 auch schon genauso zu kaufen gab. alte zubehör-kataloge sind hier sehr hilfreich.

    Es lebe das mobile Altmetall!


    Es kann die paradoxe Situation entstehen, dass ein Produkt durch Aufwenden von Arbeit weniger wert geworden ist. :)

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