Neue Mängel nach Wiedervorführung-ist das rechtens?

  • Hallo zusammen,


    Mein bruder war vorigen Monat beim TÜV zwecks Hauptuntersuchung. Ergebnis war nicht bestanden. Mängel warn Steinschlag Frontscheibe,Hosenrohr/Flexrohr undicht und Undichtigkeit am Mittelschalldämpfer.


    Haben die Mängel nun abgearbeitet und er ist heut zur Wiedervorführung gefahren.Ergebnis: die beim ersten mal beanstandeten Mängel sind in Ordnung,nur hat er noch was 'gefunden' (Angeblich hat er das meinem Bruder schon beim ersten mal gesagt aber nicht auf der Mängelliste aufgeschrieben,mein bruder weiss davon auch nichts) Handelt sich dabei um die Bremsleitungen,und zwar alle.Ausserdem Ölverlust Motor.


    Nun meine Fragen,
    -Ist das rechtens so?
    Der Prüfer meint sich auch genau zu erinnern,das er das gesagt hat(Was ich mal bezweifel,denn er wird eine Menge Fahrzeuge seitdem kontrolliert haben,und sich jedes einzelne merken..?)
    Haben wir eine Chance,das ganze zu umgehen?Ich kenn das ganze so,das die nur das kontrollieren dürfen,was auf der Mängelliste steht.
    Die eigentliche Frist zur Wiedervorführung endet am Samstag,nur werden wir es bis dahin nicht schaffen das ganze abzuarbeiten.(Erneuert werden die bremsleitungen,aber wir schaffen das nicht in der Frist)Was wiederum heisst,es kommt zu einer Neuvorführung.


    Vielleicht hat ja jemand hier sowas schon erlebt und kann mir sagen ob es eine Möglichkeit gibt das zu umgehen.Bzw. ob das rechtlich so Ok ist.


    Danke und Gruss Thorsten

  • eigentlich werden bei einer Nachuntersuchung nur die Sachen nachgeschaut die beanstandet wurden! Sollten beim erstenmal die Bremsleitungen schrott gewesen sein hätte der Prüfer es aufschreiben sollen ,sonst hat er scheiße gebaut,da die Bremsen ein sicherheitsrelevantes Teil sind!!


    Ölverlust ist in einem gewissen maße nur ein geringer Mangel!!


    Wie die rechstlage in so einem Fall ist kann ich nicht sagen ,aber" ich" würde mit dem Prüfer mal ein ernstes wort reden!!

    SUCHE:Jetta 2 Rallye Grill (Mattig) vorzugsweise mit Emblem aber nicht zwingend!



    Das Auto
    ist jene technische Erfindung, welche die Anforderungen an die Reaktionsgeschwindigkeit der Fußgänger beträchtlich gesteigert hat. :thumbup: 8o
    Lothar Schmidt deutscher Politologe und Schriftsteller (1922 -

  • Also ich habe schon öfter von solchen Fällen gehört. Ist ja auch manchmal der Fall, dass man an einen anderen Prüfer gerät bei der Nachkontrolle und der sieht dann halt mehr. Bremsleitungen sind wichtig, da schauen sie an sich immer genau. Wie sehen die Bremsleitungen denn aus ? Wenn sie noch nicht extrem blühen, dann reicht den meisten Prüfern "entrosten" und konservieren bzw. überlacken. Das ist zwar nur eine vorübergehende Lösung, aber zumindest innerhalb kurzer Zeit zu erledigen. Bei der Gelegenheit kann man dann auch gleich Motor/Getriebe trocken wischen.

    Gruss Sören

  • Mit abgearbeiteten Mängeln -> zu einem anderen TÜV / Dekra o.ä. fahren,... alles zeigen... und gut ist es. Alles kein Problem.


    Wenn es beim ersten Anlauf nicht schriftlich vermerkt wurde - ist der Prüfer selber schuld; ... wenn alles behoben wurde - gibts eine Plakette.


    Sofern in den 4 Wochen Frist - nicht gerade Faustgroße Rostlöcher oder Mega Öl-Leckagen enststanden sind...

  • Hi,
    War leider nicht mit bei der Prüfung,sonst hätte ich da schon Einspruch eingelegt.Na gut,versucht.
    Zu einem anderem TÜV oder Dekra zu fahren,da hab ich auch schon dran gedacht,ist jetzt aber nicht mehr möglich,da der Prüfer bei der Nachuntersuchung die 'neuen' Mängel Handschriftlich (!) auf die alte Mängelliste geschrieben hat.


    Es war der gleiche Prüfer,er hat sich ja erinnert.Wie auch immer.Die Bremsleitungen sehen weitestgehend gut aus.Lediglich ab der Hinterachse Richtung Hinterräder sehen sie nicht mehr so frisch aus.Und die Schläuche sehen nicht mehr so gut aus,die liegen auch schon bereit,das war uns bekannt.Es ging halt erstmal darum den wagen übern Tüv zu kriegen,was schon schwierig genug war,weil wir unterschiedliche Schichten haben und mein Bruder da nicht ganz so begabt ist.Und da das ja nicht als Mangel aufgeführt war.


    Die Undichtigkeit ist die Ventildeckeldichtung,die vor der ersten Prüfung erneuert wurde,und nun schon wieder undicht ist X(


    Kriege morgen einen Rückruf vom Adac,wo man mir vielleicht sagen kann wie das rechtlich aussieht.Mir scheint das ganze so,als ob die zum Jahresende mal wieder ihre Mängelquote aufbessern wollen..falls ansonsten noch jemand was zu dem Thema weiss,immer her damit.
    Gibt es beim Tüv Nord so etwas wie einen Amtsleiter oder so was?



    Danke schon mal und einen schönen Abend noch

  • Mir ist dergleichen bisher noch nicht passiert, aber ich habe ien andere Meinung dazu.
    Ein Fahrzeug wird beim TÜV (bzw. einer anderen Prüforganisation) vorgestellt, um überprüfen zu lassen ob es verkehrstüchtig ist. Werden nun Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden. Anschließend wird das Fahrzeug wieder vorgestellt um es überprüfen zu lassen. Dabei ist es IHMO völlig unerheblich ob nur Mängel abgestellt wurden oder nicht, der Prüfer kann das ganze Fahrzeug nochmal in Augenschein nehmen.
    Werden jetzt zusätzliche Mängel gefunden, die bei der ersten Prüfung nicht gefunden wurden dient das nicht zuletzt der Verkehrssicherheit.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Den Sinn einer solchen Überprüfung eines Fahrzeuges sehe ich ich genauso und finde es auch wichtig.Wenn ich sehe,ok,an diesem Teil ist (Hier die bremse) ist in nächster Zeit handlungsbedarf aber es funktioniert noch einwandfrei,dann fahr ich halt zum Tüv,und der Prüfer sagt das ist gut,oder da müssen sie ran.
    Aber zu sagen,da hab ich sie drauf hingewiesen,das das gemacht werden muss und da müssen sie nochmal wieder kommen..als ob es meine schuld wäre das er vergessen hat das aufzuschreiben..geschweige denn mir zu sagen.Und ich bin dann der blöde der den wagen mal schnell reparieren darf,oder wie..


    Gruss Thorsten

  • Ich kenn das Spiel. War mit meinem vorgefahren und mein Prüfer fing meinte man KÖNNE die Bremsleitungen mal wechseln, würde aber so noch reichen. Er schrieb es dann mit auf, dachte mir nix böses da er mir noch einmal ausdrücklich sagte es sei kein Problem aber er schreibts mal auf zur Erinnerung für mich. Bin dann neu vorgefahren wegen den Bremsscheiben und einer kaputten Ölwannendichtung. Da war er gerade beschäftigt und ein anderer Prüfer kam raus. Durch Zufall betätigte er dann auch noch den Dreher für die Leuchtweitenregulierung die keinen Mucks machte. Wusste ich selbst nicht (nie benutzt) und schrieb das als neuen Fehler auf. Er meinte alleine dadurch wäre ich durchgefallen. Dann guckte er drunter und meinte die Brems-Schläuche und Kabel wären immernoch nicht gewechselt. Sagte ich ihm das es auch nicht nötig war laut Kollegen. Also den gefragt und der wusste plötzlich von nichts mehr. Meinte nur wenns drauf steht wäre das wohl zu machen gewesen. Und nein, er hatte keine Angst vor Ärger, der Kerl ist Chef hier vom TÜV. :(

    Schöne Grüsse,
    Wolf


    „Die Japaner haben eine raffinierte Art, ihren Stahl in die Vereinigten
    Staaten zu schmuggeln. Sie malen ihn an, stellen ihn auf vier Räder und
    nennen das ganze Auto.“
    Henry Ford


    Suche:
    Teile von Kamei X1 + Dynamite, CL-Kotflügelemblem alte Bauform, Chromstossstange vorne+hinten, Braune Velour-Austattung Alte Ausführung, Embleme aller Art...
    :whistling:

  • 4 Wochen um sicherheitsrelevante Mängel zu beheben sollte reichen! Wenn man die 4 Wochen fast komplett ausnutzt und auf den letzten Drücker zur Nachkontrolle geht ist man selber Schuld wenn neue Mängel auftauchen und die Zeit noch knapper wird. Ein neuer Mangel zeigt doch auch das das Auto insgesamt schlecht gewartet wird und wurden ist. Im übrigen verlängert sich eine ablaufende HU-Plakette bei einer nicht bestandenen Prüfung um einen Monat, daher auch die Frist. Irgendwann fährst trotz Nachprüfungen einfach ohne gültiger Plakette und dann kann dir von Amtswegen die Weiternutzung bis zur Vorlage einer gültigen HU untersagt werden. Ich würde nicht mit dem Tüv wegen Bremsleitungen diskutieren, schließlich ist es deine Gesundheit und dein Auto die du aufs Spiel setzt wenn irgendwas während der Fahrt den Abflug macht. Eine Tüv-Prüfung ist immer auch eine Bestandsaufnahme ohne Gewähr das die 2 kommenden Jahre keine Reparaturen anfallen. Könnte jetzt sogar unterstellen das die Bremsleitungen bei der ersten Prüfung so kaschiert waren das Verschleiß nicht aufgefallen ist. Das würde jeder Betroffene abstreiten, aber wenn sie bei einer in Augenscheinnahme eines Berechtigten nicht in Ordnung waren müßen sie nun mal erneuert werden. Ich frag mich immer warum es immer wieder Leute gibt die rumdiskutieren und lieber mit Schrott durch die Gegend fahren würden als Zeit und Geld in eigene und fremde Sicherheit zu investieren? 8o 8o 8o

    Einmal editiert, zuletzt von Biertrinker ()

Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten

Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?

  • mehr Speicherplatz in der Galerie
  • kein Download-Limit in der Datenbank
  • überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
  • mehr Anhänge/Bilder im Forum
  • individueller Benutzertitel wählbar
  • uvm. (mehr Infos hier)


zum WOBber+ Abo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
  • ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
  • ✔ und vieles mehr ...