Fahren mit Hänger...BE??

  • Guten Abend Jungs und Mädels,


    hät mal ne Frage an euch.
    Ich hab demnächst vor einen Golf zu holen (Stino 2er VR6 ohne Innenausstattung etwa 1000kg??) auf einen Autohänger (etwa 400kg??). Zugfahrzeug ist ein Passat 3BG Variant (Leergewicht laut Wiki etwa 1500 kg). Nun ists ja so dass ich mit Klasse B einen Hänger mit einen Gesamtgewicht von in diesen Fall 1500kg (Leergewicht Passat) fahren darf. In meinen Fall wäre das Gesamtgewicht des Hängers ja etwa 1400kg. Wenn ich nun das Leergewicht des Zugfahrzeugs und die Gesamtmasse des Hängers addiere bin ich bei 2,9t. Daraus schlussfolgere ich dass ich den Zug fahren darf.


    Haut meine Rechnung so hin??
    Bitte um schnelle Hilfe!
    Danke, schönen Gruß

  • wenn du nur die klasse b besitzt, dann darfst du `nur`ungebremste anhänger mit einer zgm von 750kg fahren. alles über 750kg zgm bzw. gebremste anhänger brauchst du die klasse be!


    also mit der klasse b einen autotrailer fahren is nicht, weil diese ja sowieso gebremst sind!

    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.

  • Hi,


    da stimme ich 19ENZ zu. Ich musste damals auch auf einen Bekannten ausweichen, da ich selbst nur "B" habe und somit keinen Auto"transprt"hänger fahren darf.

    ______________
    gruß
    André


    Signatur "entfallen ohne Ersatz" :cursing:


    GTI Status:... It's rollin
    Daily Status: It's rollin :]

  • wo steht denn das genau mit den ungebremst und gebremst?
    wenn ich im internet schaue, schreiben die überall dass man mit B auch hänger über 750kg fahren darf, solange das gesamtgewicht des Hängers nicht die leermasse des Zugfahrzeugs überschreitet.

  • Hallo,
    stimmt nicht. Er darf auch Anhänger fahren deren zulässiges Gesamtgewicht unter(gleich) dem Leergewicht des Zugwagens ist. Und der Trailer dürfte 2000 kg zGG haben, geht also nicht (es zählt das was er darf, nicht was er im Moment wiegt). Zusätzlich darf das Gesamtgewicht der Kombination 3500 kg nicht überschreiten. Passat hat meine ich schon 2040kg zGG, also Anhänger suchen mit 1460kg zGG (dürfte unter Leergewicht Passat bleiben) und ausreichender Zuladung.


    Und ob gebremst oder nicht ist auch egal hinsichtlich des Scheins, kommt nur auf die Gewichte drauf an.


    Grüße, Der Golf Zwei

    Einmal editiert, zuletzt von Der Golf Zwei ()

  • Zudem kommt noch hinzu das du das maximale Gewicht vom anhänger ( mögliche ) nehmen musst und nicht das tatsächliche ;) schau mal auf www.fahrschule.de nach dort stehts drinn.


    Fürn Trailer brauchst defenetiv BE! fahrst mit B isses Fahren ohne fahrerlaubniss.

    Bist du zu langsam ist der Gegner zu schnell

  • NEIN!!!!!! es gilt zGG(zulässiges Gesamtgewicht). Das muß unter Leergewicht Auto liegen und beide zGG max 3500kg.

  • Ganz schönes Chaos... gibts irgendwo eine Auflistung wo das ganz genau und verständlich steht.


    Mit meinem FS ( KL3 ) darf ich an meinen Golf 2 einen 1200kg Hänger hängen und das zul. GG ist uninteressant, solang das tatsächliche Gewicht nicht überschritten wird.

  • Zitat

    Original von FloriRacer
    fahrst mit B isses Fahren ohne fahrerlaubniss.


    ja das stimmt, da bekommst du große probleme wenn sie dich erwischen !


    zum glück hab ich die BE mitgemacht damals :wink:


    grüße

    VORWÄRTS IMMER-------- RÜCKWÄRTS NIMMER :wink:

  • Zitat

    Original von Aragor
    Ganz schönes Chaos... gibts irgendwo eine Auflistung wo das ganz genau und verständlich steht.


    Mit meinem FS ( KL3 ) darf ich an meinen Golf 2 einen 1200kg Hänger hängen und das zul. GG ist uninteressant, solang das tatsächliche Gewicht nicht überschritten wird.


    FS KL.3 is auch der alte führerschein.


    Beim neuen B/BE isses so geregelt, das du NUR ! Ungebremste anhänger bis 750Kg fahren darfst, die Zulässige gesamtmasse interessiert da nicht.


    Wirst du erwischt fährst du ohne fahrerlaubniss. und das kost richtig schotter.


    Mit Führerscheinklasse BE darfst du alle gebremsten anhänger fahren, ob gebremst oder ungebremst.


    Selbst an einem 3,5tonner darfst du noch einen Anhänger mit mehr als 2500Kg anhängen ;)

  • ansonsten find ichs ja geil seine fahrzeuggewichte über wiki rauszugoogln :)
    schon alleine die nummer ists wert laut zu lachen :) :) :)


    Aragor: das zulässige gesamtgewicht ist sicher nicht egal, errechnet sich aus erlaubten gewicht des zugfahrzeuges und der anhängelast.

    Einmal editiert, zuletzt von Biertrinker ()

  • >>Beim neuen B/BE isses so geregelt, das du NUR ! Ungebremste anhänger bis 750Kg fahren darfst, die Zulässige gesamtmasse interessiert da nicht. <<


    Moin,


    wie schon geschrieben, das stimmt nicht.


    Grüße, Der Golf Zwei

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