Autounfall

  • Hi guter tip überprüffe ob du haftbar gemacht werden kannst!!!! frag bei deiner versicherung nach . da die freundin dich gebeten hat zu fahren trotz der tatsache dass du noch nicht so lange den lappen hast, haftet sie normaler weise auch mit. am sonnsten versuchen die teile für den golf am schrottplatz zu hollen und fertig würde mich nicht allzu doll da reinsteigern. würde auf keinemfall die ganzen kosten fürdie reperatur übernehmen. würde nämlich deine freundin mit normalen schuhen durch die gegnd laufen were sie nicht umgecknickt und könnte selbst fahren.


    Ausserden du kannst auch problemme bekommen wegen der schuhe die schuhe müßen zumfahren geeignet sein dh: Kein zu hoher absatz es müssen geschloßene schuhe sein ( keine flipflops oder schlappen)



    Aber wie gesagt geh bei deiner versicherung (deiner eltern wenn du noch zu hause wohnst) und frag nach ob du haftbar gemacht werden kannst und ob die haftpflicht die kosten übernimmt


    Wünsche dir viell glück. so ein unfall grad mit auto von freunden kann scheiße ausgehen für die freundschaft. LAss dir auf keinem fall schlechtes gewissen einreden sowas kann jedem passieren (ich hab vor zwei monaten nen 316 i bmw gekilt denn ich grad einen tag hatte. also kopf hoch es wird schon werden!!

  • also dann versuche ich auch mal meine erfahrungen loszuwerden.


    du solltest mal versuchen raus zu bekommen mit was für einem versicherungsvertrag das auto versichert ist.
    zb. darf nur der besitzer das auto steuern oder nur familienmitglieder?
    oder darf jeder damit fahren und ist dann dabei auch versichert über den versicherungsnehmer(also die mutter deiner freundin),
    oder gibt es ausnahmen das keine leute das auto fahren düfen die unter 26jahre sind oder den führerschein noch keine fünf jahre haben.
    solche klauseln gibt es öfter mal.
    wenn so etwas eintritt dann ist kein versicherungsschutz da.
    aber dich sollte das trotzdem nicht treffen da du ja vom besitzer des autos gebeten wurdest das auto zu steuern. das heist wenn die versicherung der mutter nicht zahlt will die mutter evtl geld von dir und müßte privat gegen dich klagen, aber dir wurde das auto ja freiwillig gegeben.
    die frage ist noch was ist mit dem unfallgegener also der wird bestimmt über die haftpflichtversicherung der mutter ausgezahlt wenn die vorhergenannten punkte (zb.fahren darf jeder das auto) zutreffen.


    ausnahmen könnten hier evt sein, das die versicherung unter normalen umständen nicht zahlen will, evtl wenn du mutwillig gehandelt hast oder absolut fahrlässig das auto zerstört hast(zb duch alkohol am steuer oder absolut unangepasster fahrweise.) trifft hier glaube ich nicht zu.


    und dann noch die sache mit den punkten?
    also wenn du keine verkehrsregeln verletzt hast bei dem unfall dann kann es glaube ich auch keine punkte geben.
    solange dir nicht überhöhte geschwindigkeit oder fahren bei rot oder sonstwas nachgewiesen wird, dann ist das
    nur ne geldstrafe.
    sowas hatte ich mal im winter 30euro wegen abkommen von der farbahn aber ohne überhöhte geschwindigkeit, das auto war dabei aber ein totalschaden.

  • So, mein Senf....


    erstmal mach Dir keine Fragen...und unruhige Nächte..


    Sobald der Besitzer des Wagens (Versicherungsnehmer) einem anderen den Wagen überlässt, übernimmt er weiterhin die Schuld bei allen Dingen.
    Wenn also in der Versicherungspolice etwas von Familie / Alter etc. steht ist immer nur der Versicherungsnehmer von der Versicherung (welche den Schaden erstmal bezahlen MUSS) haftbar zu machen.
    Dieser kann natürlich versuchen seinen Schaden Dir gegenüber einzuklagen, wird aber meist von der Justiz abgeschmettert (außer bei grob fahlässigen Dingen, wars aber nit). Zudem hat sie den Wagen ihrer Tochter überlassen und müßte diese verklagen und diese dann Dich......
    Auch das mit Ihrem Schaden wird so gahandelt.
    Ein wirtschaflicher Totalschaden ist es allemal, weil die Versichrung Neuteile und Stundenlohn der Werkstätten berechnet und daher den Wert des Fahrzeuges überschreitet.
    Was der Eigentümer selber macht (unter der Hand mit Schrottteilen) ist eine andere Rechnung, die sich rechnen kann. Meist aber daran scheitert, das man nen heilen Golf2 zum gleichen Preis bekommt.


    Das mit den Schuhen oder so, zählt nicht, weil von der Polizei nicht aufgenommen wurde und du ja eh mit rauchenden Zeichen versucht hast den Unfall zu vermeiden, also mit maximaler Kraft.


    Die Sache mit dem Führerschein hängt von der Verwarnung/ Buße ab...
    Bei verwarnung dürfte nix folgen, bei Buße meißt Punkte und bei Führerschein auf Probe ne Nachschulung.


    Hoffe du schläfst schon wider besser zumindes nun....


    Mic


    PS.. Wer meint, eine Privathaftlichtversicherung tritt in solchen Fällen ein, der irrt. Sonst könnte jeder seinen Schaden am Fahrzeug jemanden anderen aufdrehen, damit die Privathaftplicht bezahlt....hat das jemand schon mal gehört???
    Sonst brächte man auch keine KFz-haftplichtversicherung .

    [URL=http://home.arcor.de/vitagolf/bilder/04130006.jpg[/URL]

    3 Mal editiert, zuletzt von Mic ()

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