Slalomauto Gruppe G aufbauen, was ist erlaubt?

  • Moin moin,


    mal ein paar fragen an evtl anwesenden Slalomfahrer.


    Ich habe mit dem Gedanken gespielt, mir ein Slalomauto aufzubauen, als Basis dient, wie sollte es auch anders sein, ein 2er Golf.


    Da ich dann als blutiger Anfänger anfangen werde, möchte ich in der Gruppe G mit mischen.


    Zu meinen Vorstellungen, als Basis dient wie gesagt ein Golf 2, 2 türer.


    Eigenbau Überrollbügel (wird an die Karosserie verschweißt), anfertigen stellt kein Problem dar, da ich Zerspanungsmechaniker gelernt habe und somit in maschineller und manueller Metallverarbeitung einige Kenntnisse verfüge.


    Auspuffanlage ab Hosenrohr kompletter Eigenbau ohne Kat und Schalldämpfer.


    Motor wird dann wohl denk ich mal ein PF, Bremsen VW2 mit innenbelüfteten Scheiben und hinten Scheibenbremsen.


    Fahrwerkstechnisch ein einfaches Sportfahrwerk 40/40 in Verbindung mit Domstreben.


    Sitztechnisch dachte ich an einfache VW Sportsitze in verbindung mit 4 Punkt Schrothgurten.


    Innenraum wird dann wohl komplett entkernt (Dachhimmel raus, Teppich raus, Teermatten raus).


    Notausschalter kommt auch noch an den Windlauf.


    Muss ich die Scheiben gegen Makrolonglas tauschen oder reichen die originalen aus?


    In wiefern sind meine Umbauten beim Slalom zulässig?


    Gibt es sonnst irgendwas zu beachten?


    P.s:


    Das Fahrzeug soll nicht zugelassen und auf einem Anhänger transportiert werden.



    Schonmal im vorraus danke.



    Gruß Dennis

    fuck new model cars im riding old school

  • Hier werden sie geholfen. :wink:

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Hier auch :
    NAVC

    Sämtliche getroffenen Aussagen geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder.


    Zitat

    Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden komplimentär zur Favorisierung adäquater Komplexer Algorithmen.

    Einmal editiert, zuletzt von C.A.S. ()

  • Also würde mein Auto dann unter Gruppe 14 fallen.


    Kat muss ja so wie ich das gelesen habe vorhanden und funktionstüchtig sein, und Kappele darf der leider auch nich machen.


    Angemeldet muss das Fahrzeug aber nicht zwangsläufig sein?

    fuck new model cars im riding old school

  • Jetzt kann ich dir gerade nicht folgen :O

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Nein dein Golf würde wohl in Grp.1/ Klasse5 fallen, da er weder Eigenbau noch Formel 3 ist. Und nach den Richtlinien des NAVC muß er zugelassen sein. Wie das beim DMSB ist kann ich dir nicht sagen. Der NAVC ist halt ideal wenn du nicht deine ganze, schwer verdiente, Kohle in den Motorsport investieren willst, sondern einfach aus Spaß an der Sache mit machst. Es gibt dort sehr viele "Hobbyfahrer" (zumindest in der Rally, mit den anderen Bereichen bin ich bisher nicht in berührung gekommen) die mit BEINAHE Serienautos mitfahren. Natürlich gibts auch da die Extremen : Rally RX 7


    in der Kiste stecken mittlerweile ca.30k euronen aber er läuft leider immer noch nicht richtig.

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    Zitat

    Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden komplimentär zur Favorisierung adäquater Komplexer Algorithmen.

  • Ich zitiere einfach mal:


    2.3.2 Bei der Klasse 14, den Spezialtourenwagen, handelt es sich um geschlossene Fahrzeuge, die auf Grund von Motorisierung (Hubraumüberschreitung, geänderter Motorstandort, Motoren anderer Typen) nicht mehr in Gruppe 2 eingestuft werden können. Das Mindestgewicht wird nach tatsächlichem Hubraum wie in Gruppe 2 ermittelt (siehe klassenbezogenes Mindestgewicht).
    Tourenwagen der Klasse 14 müssen eine Karosserie besitzen, die aus einer Serienfertigung mit Zulassung durch die StVZO stammt (auch Kleinstserien mit Einzelabnahme). Ansonsten gilt das Reglement der Gruppe 2.


    2.1.3 Die Auspuffanlage ist ab Krümmerende freigestellt, muß aber aus bauartgeprüften, im Handel erhältlichen Teilen bestehen. Die Lärmgrenzwerte nach Fahrzeugpapieren bzw. Gutachten der Auspuffanlage dürfen nicht überschritten werden.Zum Nachrüsten eines Katalysators sind die notwendigen Anpassungsarbeiten erlaubt.


    Meine Auspuffkonstruktion wäre demnach schon unzulässig, weil sie 1. zu laut wäre und 2. keinen Katalysator hätte.
    Muss ich wohl wieder etwas umplanen, leider.


    Edit:


    Eine Zulassung soll definitiv nicht erfolgen da der Wagen dafür zu wenig bewegt wird und es sich demnach nicht lohnt ihn anzumelden.
    Er soll abgemeldet auf einem Hänger zu den jeweiligen Veranstaltungen gebracht werden und dies auch nur hin und wieder.


    Es soll natürlich der Spaß im Vordergrund stehen, es geht mir nicht ums gewinnen sondern um´s dabei sein und Erfahrungen sammeln.


    Gruß Dennis

    fuck new model cars im riding old school

    2 Mal editiert, zuletzt von Wesker ()

  • Zitat

    2. keinen Katalysator hätte.


    Einspruch!
    denn

    Zitat

    Die Auspuffanlage ist ab Krümmerende freigestellt, muß aber aus bauartgeprüften, im Handel erhältlichen Teilen bestehen.


    Das heist doch nicht, dass du einen Kat haben mußt. Im folgenden Text wird dir erlaubt Änderungen vorzunehmen wenn du denn einen Kat nachrüsten möchtest.


    Bei der Klasseneinteilung wäre ich mir auch nicht so sicher. Du baust zwar einen andern Motor ein, hast aber den Stand eines GTI, welcher ja so auch verkauft wurde. Das bedeutet du befindest dich immer noch in der Grp. 1/Klasse 5.


    Edit sagt:
    Du hast ja vor den Innenraum auszuräumen, das ist für Fahrzeuge der Grp.1 nicht zulässig! Siehe 2.1.8 und 2.1.9
    Wenn du das trotzdem machst würdest du m.E. in Grp.2 fallen in der sich aber auch ganz andere Kaliber tummeln.
    Zu deiner Frage mit den Scheiben. Du DARFST alle Scheiben, bis auf die Frontscheibe durch welche aus Makrolon ersetzen, MUßT es aber nicht (auch nur bei Einstufung in Grp.2, bei Grp. 1 ist das auch nicht erlaubt)

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von octirolf ()

  • Müßte man sich gegebenenfalls noch mal schlau machen. Du willst ja (wenn ich das richtig mitbekommen habe) den kleinen GTI-Motor einpflanzen, also käme eig. nur die Sache mit der Hubraumüberschreitung in Frage.


    Da du aber den Segen vom Tüv brauchst wird es wohl so sein, das der pf eingetragen wird und du somit "offiziell" einen GTI fährst. Was uns somit wieder zu Einstufung 1/5 bringt. Außer du planst evtl. nen Turbo-Umbau.


    Zitat

    Zu den Automobilwettbewerben auf öffentlichen nicht gesperrten Straßen und Plätzen können nur Personenkraftwagen an den Start gebracht werden, die ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelassen sind, auch Rotes Oldtimer-Kennzeichen. Grundsätzlich sind nur Fahrzeuge mit geschlossenen Auspuffanlagen und Katalysator startberechtigt, oder sie entsprechen lt. Fahrzeug-Papieren unter Ziffer 1 den schadstoffarmen Ausführungen mit den Schlüsselendzahlen 01, 02, 03, oder 04 bzw. den entsprechenden neuen Euro Schlüsselzahlen. Um die Wirksamkeit der Katalysatoren prüfen zu können, ist es erforderlich, dass vor dem Katalysator ein Prüfanschluß für Abgasmessungen vorhanden ist. Der Katalysator muß so eigebaut sein, dass eine innere Sichtprüfung möglich ist Bei Wettbewerben auf öffentlich nicht gesperrten Straßen oder Plätzen muß die schadstoffarme Ausführung (bzw, Nachrüstung mit Kat) des Fahrzeuges in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Bei Wettbewerben auf öffentlichen gesperrten Straßen oder Plätzen und nicht öffentlichen gesperrten Straßen oder Plätzen ist die schadstoffarme Ausführung des Fahrzeuges durch den Kfz-Brief oder einem Hersteller-Prüfbericht über den eingebauten Nachrüstkatalysator zu belegen.

    Sämtliche getroffenen Aussagen geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder.


    Zitat

    Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden komplimentär zur Favorisierung adäquater Komplexer Algorithmen.

    Einmal editiert, zuletzt von C.A.S. ()

  • Also heißt dies, Motor, Bremsen, Fahrwerk verbauen, diese dann auch eintragen lassen, Fahrzeug anmelden und dann kann ich letztendlich auch teilnehmen.


    Eigendlich schade das man nicht ohne weiteres das Fahrzeug leer räumen darf um Gewicht zu sparen.
    Dann wäre das ja auch wieder so eine sache mit dem eigenbau Überrollbügel und Auspuff, da diese einzutragen schwierig und teuer sein wird, da wäre es sinnvoller das Fahrzeug im Serienzustand zu belassen.



    Gruß Dennis

    fuck new model cars im riding old school

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