fragen zu verkehrsunfall

  • nur das kein schnee lag, aber ohne abs bremst es sich wirklich besser da sich ja ein schnee keil vor die räder setzt, beim abs wird das rad ja nicht blockiert weshalb er immer weiter rutscht, bei eis ist es auch egal ob abs oder nicht, da hast keine chance weil das abs die räder nicht blockieren lässt und die bremse immer löst.


    laut stvo muss die die in dem fließenden verkerh einfährt immer drauf achten das sie keinen gefährdet, evtl muss sie sich einweisen lassen. kommt es zu einen unfall ist sie die schuldige und muss ein bussgeld zahlen. steht zb im §10 der stvo. ich frage mich echt was das für polizisten waren, da muss ich mich beim anwalt gleich noch schlau machen, die hören noch von mir, aber ne dicke und fette beschwerde. wie kann man sowas unfähiges nur los lassen.


    ich bin immernoch geladen, der golf schrott und dann muss ich mir sowas noch anhören.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • Der Bußgeldkatalog sieht aus Deiner bzw. meiner damaligen sicht folgende Tatbestände für den Unfallgegner (also Unfallverursacher) vor :


    Tatbetsandnummer : 110160


    Sie fuhren von einem Straßenteil auf die Fahrbahn, ohne den Fahrt-
    richtungsanzeiger zu benutzen.
    § 10, § 49 StVO; § 24 StVG; 29 BKat
    ( B - 1) 10,00 Verwarnungsgeld



    Tatbestandnummer : 110131
    Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es kam zum Unfall.
    § 10, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 47.1 BKat; § 19 OWiG
    ( B - 1) 35,00 Verwarnungsgeld




    Tatbestandnummer : 109114
    Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr
    zu achten. Es kam zum Unfall.
    § 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG
    ( A - 1) 35,00 € Verwarnungsgeld



    Tatbetsandnummer : 109102


    Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und
    deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall.
    § 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 29 BKat; § 19 OWiG
    ( A - 1) 35,00 € Verwarnungsgeld


    Tatbetsandnummer : 109643


    Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende
    besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
    § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;
    § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
    A - 2 Punkte + 100,00€ Bußgeld



    Hier die Bilder von meinem Unfall (es war Winter 2003 und der 3-Türer ist bzw. war mein Golf ;( )


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    Gruss Sören

  • also der anwalt sagt es selten, aber die chancen stehen bei 80% und wenn alles normal läuft bei 100% das ich recht bekomme. muss jetzt nen gutachten machen lassen damit er das einreichen kann was wir an geld verlangen zur reperatur. die gegnerische versicherugn wird logischerwiese sagen sie zahlen nicht da ich ja als erstes im unfallbericht drinstehe. demnach wird das ganze vor gericht gehen und dort sind die ehesten termin für so einen müll ab august. das heißt die ganze saison ist gelaufen. ich könnte ihn nach dem gutachten reparieren lassen und wenn ich gewinne bekomme ich das geld wieder. um ihn zu reparieren muss der audi aber verkauft werden damit ich an geld komme. da der audi bis zum sommer soviel an sprit fressen wird und mich arm macht wird nichts anderes übrig bleiben als den audi zu verkaufen und das alles nur weil die bullen sowas von selten blöd waren.
    ist einfach scheiße das ich soviel fahre, da ist lpg deutlich günstiger.



    sieht schon übel aus dein unfall, aber ganz so schlimm ist es bei mir glücklicherwiese nicht.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • den bekommste wieder hin, oder?
    vlt. gibt die alte schachtel ihren golf für dich zum schlachten frei :)

    Wehe mir sagt einer was über mein Sondermodell...
    Nein, es ist keine Pommesbude,
    Nein, es hat auch keinen Grill oder Ähnliches im Handschuhfach
    Nein, es ist auch nicht Mädchenhaft, und es soll auch nicht "Bar" heißen
    Nein, ich schäme mich nicht damit!


    Es ist ein Stinknormaler BISTRO! Kapische?


    :D

  • Was mich stutzig macht ist der Tatvorwurf des "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" - bist Du Dir da sicher ?
    Wenn Du ein eh ein Gutachten erstellen lässt, kannst Du den GTI danach doch provisorisch reparieren damit er fahrbereit ist. Sobald Klarheit herrscht, rechnest Du fiktiv ab (also Reparaturkosten abzüglich Restwert und Mwst.) oder gibts ihn zur Reparatur.


    Ich habe meinen 3er damals selbst gerichtet und mir das Geld auszahlen lassen.

    Gruss Sören

  • da bin ich mir sicher, denn ich habe ja nach den ihren standpunkt den unfall "absichtlich" gemacht weil ich ja hätte bremsen können, habe ich aber nicht und habe so den unfall verursacht was natürlich völliger müll ist. die andere anzeige ist weil ich mich geweigert habe das bussgeld zu zahlen, soweit kommt es noch das ich 35€ zahle.


    ob das provsisorisch reparieen lohnt wird sich zeigen wenn das gutachten erstellt wurde, denn ich weiss ja nicht was kaputt ist, denn wenn will ich direkt richtig reparieren, weil der sommer kommt auch.

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  • 1. Gefährlicher Eingriff stellt eine Verkehrsstraftat dar und es ist schon ein starkes Stück Dir das ohne vorliegende tatsächliche Anhaltspunkte vorzuwerfen bzw. zu unterstellen


    2. Eine "Anzeige" wegen "Nichtzahlung vor Ort" gibt es nicht. Du bekommst ggf. lediglich noch die Verwaltungsgebühren extra dazu.


    Was jedoch viel entscheidender ist :


    Wenn hier eine Straftat nach § 315b vorliegt, so kann nicht gleichzeitig ein Verwarngeld erhoben werden ! Entweder kommt Strafrecht zur Anwendung oder Ordnungswidrigkeitenrecht. Eine Straftat ist nicht mit 35€ aus der Welt ! Sollte beides vorliegen, so tritt die begangene Ordnungswidrigkeit hinter der Straftat zurück. Wird jedoch das OWI Verfahren mit deiner Zahlung abgeschlossen, so kann es auch keine weiteren Ermittlungen in einem Strafverfahren geben .Das ganze war ja eine zusammenhängende einheitliche Handlung. Aber dein Anwalt weiß das ganz sicher auch. Meine Vernutung ist, dass es eine "simple" Ordnungswidrigkeit wird, mit 35€ Verwarngeld. Warte einfach den Brief ab und äußer dich mit Hilfe deines Anwaltes schriftlich dazu.


    lg Sören

    Gruss Sören

    Einmal editiert, zuletzt von 19e-vw ()

  • erlaubte 50 hin oder her... das es glatt war wirst sicher auch vorher gemerkt haben... denke nen teilschuld wird rauskommen... egal wie übersichtlich die straße, es war zu schnell... bedenke: kind zwischen geparkten autos raus und du 40-50 bei glätte... sei froh wenns nur blechschaden ist... um den gti ists natürlich schade


    ansonsten gilt in der stadt auch im sommer 50 und ni 60-65, aber wehe es passiert was, dann ist das geschrei groß... wenns so glatt war das du runter von der bremse mußtest weil du sonst in die geparkten autos gerutscht wärst frag ich mich ehrlich wie du dann auf die idee kommst das knapp 50 nicht zu schnell sind?

    Einmal editiert, zuletzt von schrotty47 ()

  • wenn man nicht dabei war kann man sowas immer schlecht beurteilen, fakt ist, wäre die nicht kurz vor mir raus und hätte ihre augen mal aufgemacht wäre es nicht passiert. selbst wenn ich 30 gefahren wäre hätte ich die zusammen geschoben.


    anhörungsbogen werde ich bekommen, hat der anwalt schon gesagt. den werden wir zusammen ausfüllen.


    der ganze witz ist ja das ich überhaupt an erster stelle stehe trotz zeugen. es war auch nie die rede von den polizisten das ich zu schnell war, die haben nur gesagt, es war ein stumpfer zusammenstoss und deshalb bin ich schuld weil die oma stand.



    edit: das schlimme ist ja, das leute die was gesehen haben einfach weiter gehen, ich hoffe das sich noch zeugen melden, denn ich habe über die zeitugn ja eine anzeige aufgegeben.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

    Einmal editiert, zuletzt von Golf1.6 ()

  • Tja, nur die wenigsten handeln so geistesgegenwärtig und notieren sich unabhängige Zeugen vor Ort. Mir ist mal eon Kind mit Fahrrad vor´s Auto gefahren - seidem schreib ich mir immer sämtliche Passanten auf..


    Was die "stumpfen Spuren" betrifft, so ist das eine sache für den Gutachter - nicht für die aufnehmenden Beamten.


    Also abwarten bis Post kommt.

    Gruss Sören

  • Wenn einer (den rückwärtigen Verkehr unbeachtend) rauszieht,dann ists scheiss egal ob du 50 oder 30 gefahren bist. Sie ist ganz klar Unfallverursacherin!


    Polizisten haben da keine Ahnung...zu mir meinten sie auch mal ganz dreist,dass mir das ja ganz recht kommen würde


    ! Da war es auch glatt, ich war auf der Hauptstrasse und kurz vorher zog ne Frau mitn 4er von ner Seitenstrasse auf die Hauptstrasse! Stand schon mit der Schnauze fast auf der Gegenspur und ich bin noch ausgewichen und habse leider noch mit der rechten Seiten erfasst! Die hat auch behauptet, ich wäre in die Seitenstrasse im Bogen reingefahren... oder hätte geblinkt... damit zum Anwalt und dann gabs Geld.


    Anzeige hat sie aber auch gleich vor-ort bekommen (gefährlicher eingriff in den strassenverkehr)

    Golf 2 GTI G60- Die Rückkehr des Spiralladers

  • falsch! nimmt dir einer die vorfahrt und bist zu schnell gibts teilschuld! kumpel so passiert und konnte nix dagegen machen! ansonsten wird das eine langwierige sache, besonders wenn die gute frau klagt, sogar egal wie der ihre versicherung das sieht, da gehen locker 2 jahre ins land...


    beispiel: mein bruder fährt mit etwas über 50 auf den straßenbahnschienen an ungefähr 5 autos vorbei. der erste pennt und zieht rüber. kollision. eigentlich eindeutig, kein blinken und kein beachten des nachfolgenden verkehrs beim spurwechsel. denkste! bullen die straße gemessen und kamen drauf die hälfte der straße ist 5.90m breit und somit keine 2 spuren (da ist 6.00m vorgeschrieben). daher: anzeige wegen widerrechtlichen überholen und mein bruder war schuld für die bullen. anwalt das ding gedreht da die straßenmarkierung so verblichen war (die pfeile nach rechts) das sie kaum sichtbar waren. bußgeldverfahren eingestellt. beide versicherungen waren sich einig das der verursacher der jenige war der die spur gewechselt hat. eigentlich alles geklärt. falsch gedacht. der typ hat erstmal 2000euro bar beim gericht auf den tisch gelegt und geklagt. ergebnis gericht: teilschuld!


    ansonsten brauch ich bei deinem unfall ni dabei sein um zu wissen was zu schnell oder ni zu schnell ist. konntest sicher anhalten? nein! du bist gerutscht und wußtest ni wie du das auto zum stehen bringen sollst ohne in die geparkten autos zu rutschen (deine aussage!). fährt man bei dem wetter 30 wird von hinten gedrängelt oder überholt... straße ist doch frei, man kann doch, warum schleicht der so... warum der schleicht? na warum wohl, weil der bremsweg bei dem wetter erheblich länger ist und der sein auto ni riskieren will und deshalb auch mit der dummheit oder unberechenbarkeit anderer verkehrsteilnehmer versucht zu rechnen. ist sicher keine garantie einem unfall aus dem weg zu gehen. aber wenigstens der versuch.


    fahre pro jahr 50.000 km beruflich und das schon seit 10 jahren, davor und auch während der zeit auch viel private km, und die erkenntnis kann ich sicher weitergeben, an zu geringer geschwindigkeit lagen die meisten unfälle die ich gesehen habe sicherlich nicht... hab genug mahleur am straßenrand gesehen (teilweise auch vor meinen augen passiert) das ich schon bissel beurteilen kann was angemessen ist oder eben zu schnell ist. auch wenn du es mit 30 auch ni geschafft hättest, wär doch sicher der schaden an den autos etwas geringer und der gti hätte eine größere chance wieder repariert zu werden.


    wie sahs den an beiden autos mit den winterrädern und deren zustand aus?


    und bitte auch ni falsch verstehen, will hier ni gegen deine fahrkünste reden und kann mir auch kein urteil zum unfallgeschehen erlauben, aber soviel kann ich sicher sagen: 50, winter, glatteis passen ni zusammen. und zu deiner frage: teilschuld wirds werden, wie oben beschrieben kann das sehr lange dauern bis alles geklärt ist. schade finds nur schade um den gti.

    Einmal editiert, zuletzt von schrotty47 ()

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