Falsch geparkt, im verwarnungsgeld falsche starsse

  • Moin,
    Ich hab da dringend ein problem zu lösen.
    Ich hatte zwangslüfig falsch geparkt. Und natürlich auch erwischt, naja, ist ja auich ok mein fehler.
    Aber jetzt kommts, im zettel ander scheibe war eine strasse eingetragen die aber mehrere km entfernt ist, also falsche adresse im verwarnungszettel, und dann noch ohne hausnummer... . X(


    Also hab ich eine wiederspruch eingelegt, mit der bitte um einstellen des verfahrens, da ich zeugen habe das pkw zu der zeit nicht an dieser stelle gepark war/wurde, und ich dies auch anhand des fotos zusätzloich beweisen kann.


    Huete kommt ein schreiben mit ablehnung des wiederspruchs, da meine gründe nicht reichen...
    und das foto wurde beigefügt mit aktenzeichen und ein vermerk-ein fehler sei ausgeschlossen-, nur, das aktenzeichen dekt sich mit dem falschen ausgestellten verwarnungszettel, wie auch mit dem anhörungsbogen, in beiden die gleicjhe falsche starsse... !!!!


    Wie würdet ihr jetzt vorgehen ?
    Ich kann ja beweisen das auf dem foto nicht die vorgeworfene strasse zu sehen ist und ich habe 3 zeugen, das das pkw bei mir zu hause(wie AUCH AUF DEM FOTO zu sehen) steht...



    Bitte um ratschläge für den weiteren verlauf.....


    Ich danke euch schonmal....

    wozu signatur.... ?

    Einmal editiert, zuletzt von jetta-turbo ()

  • Zitat

    Original von Melfja
    Erneuten wiederspruch einlegen mit Daten der Zeugen!


    ich hab in dem schreiben jetzt keine wiederspruch möglichkeit mitbekommen, nur die info bei n ichtzahlen das es teuerer wird... oder soll ich so einen wiederspruch am pc einfach selbe rmahchen und ausdrucken ?


    Soll ich auch sagen wo ich wirklich gestanden habe ? Jetzt können die es ja ruhig wissen oder ?


    dennbei mir ist es wie in diesem beispiel:
    - am Knöllchen "max reuter str."
    - dann das schreiben" max reuter str."
    - man bemerke ohne hausnummer, und die strasse ist 6km lang-
    -nach dem wiederpsuch in der ablehnung ist das foto es ist
    bei mir vor der haustür "Dehnheide 18a"
    -meine adresse "Dehnheide 18a"


    so, also ich denke das ist doch ausreichend das das ein irrtum vom amt ist...
    wie beweise ich dehnen jetzt das das foto NICHT die "max reuter str" ist ???


    muss ich bis ganz zur verhandlung vor gericht warten ?
    oder einen eigenen wiederspruch schreiben mit der erklärung " die sollen sich das foto anschauen, das das die Dehnheide 18a ist"...


    zumal die Max reuter str. auch im gewerbegebiet ist... deswegen auch 6km lang

    wozu signatur.... ?

  • würds auf ein verfahren ankommen lassen wenn du nen rechtschutz hast.
    aber ist hier das falsche forum für die frage oder?:-)
    mfg
    andy

    raser??? ?( das nennt man MOTORSPORT!!! :P

  • Zitat

    Original von toofast
    1)würds auf ein verfahren ankommen lassen wenn du nen rechtschutz hast.
    2)aber ist hier das falsche forum für die frage oder?:-)
    mfg
    andy


    1) habe ich nkicht, aber ich kann ja selber den wiederspruch machen, und beim gericht den richter fotos mitbringen von meinen zuhause und von der "angeblichen"strasse...


    2) ohh.. ja.. sorry, das ist wohl die gewohnheit.... hatte ich jetzt garnicht bemerkt.. ;(

    wozu signatur.... ?

  • wenns ne strafe von 20euro is würd ich da kein max machen. Den diese summe kann sich schnell auf das 10-100er fache verdoppeln. Und dan bekommst DU schuld gesprochen und stehst da.


    Weiße darauf hin einfach, das die straße Falsch ist, vllt lassen sie es dan fallen aufgrund des fehlers wenn nicht, Zahl einfach.


    Aber würde dein anwalt nochmal fragen.


    ps:wenn du den richter nen foto zeigst von deiner hastür lacht er sich kaputt^^ Woher soll er wissen, das es dein haus ist? also is das 0 aussagekräftig.

  • naja, falsch geparkt hast du ja sowieso. halt nur etwas dumm, dass sich das ordnungsamt in der straße geirrt hat. aber wenn sie die richtige reingeschrieben hätten, hättest du ja auch bezahlt. und ohne rechtschutz auf diesem wege wirds echt schwer, bzw teuer.
    da hätte dir schon was besseres einfallen müssen. z.b. ein defektes fahrzeug. dann evl ein kostenvoranschlag für ein neues getriebe miteinreichen und behaupten du hättest ne panne. oder wenn man echt dämlich parkt und es echt teuer wird, z.b. über 2 behindertenparkplätze einfach schnell den adac rufen und behaupten das auto sei kaputt. wenn der kommt läuft es wie von wunderhand wieder und du bekommst ein zettel von dem. den kannst du dann mit einricheichen beim widerspruch und da kommt nie wieder post vom ordnungsamt. ich bezahl ja schlißlich meine strafzettel auch nicht :)

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

  • Zitat

    Original von knüppeljoe z.b. ein defektes fahrzeug. dann evl ein kostenvoranschlag für ein neues getriebe miteinreichen und behaupten du hättest ne panne. oder wenn man echt dämlich parkt und es echt teuer wird, z.b. über 2 behindertenparkplätze einfach schnell den adac rufen und behaupten das auto sei kaputt. wenn der kommt läuft es wie von wunderhand wieder und du bekommst ein zettel von dem. den kannst du dann mit einricheichen beim widerspruch und da kommt nie wieder post vom ordnungsamt. ich bezahl ja schlißlich meine strafzettel auch nicht :)


    Man kann sich auch ganz einfach an die Regeln halten und parken wie (fast) jeder andere auch :rolleyes:

  • hallo.


    ich parke auch immer falsch und bekomme auch andere zettel, aber da ich ohnehin
    alle 2 monate zu meinem anwalt muss wegen div forderungen usw.. kann der das gleich mit machen.


    bis jetzt hat es immer geklappt :wink:


    grüße

  • Zitat

    Original von dieratte
    wenns ne strafe von 20euro is würd ich da kein max machen. Den diese summe kann sich schnell auf das 10-100er fache verdoppeln. Und dan bekommst DU schuld gesprochen und stehst da.




    ps:wenn du den richter nen foto zeigst von deiner hastür lacht er sich kaputt^^ Woher soll er wissen, das es dein haus ist? also is das 0 aussagekräftig.


    es geht um ab 35euro..


    und, ich will dem richter das beweisfoto zeigen und fotos die ich mache von diesem gleichen platz so das man meine hausnummer o-ä sehen kann.... das foto vom schreiben zeigt ja mein zu hause :] :wink:


    denn wenn ich nicht in der angeblichen strasse war und das foto das auch zeigt muss ich das ja nunmal beweisen können, wozu soll sonnst einb beweisfoto sein ...
    "der staat, der größte schutzgelderpresser der welt"

    wozu signatur.... ?

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