ABGEZOCKT!


  • Ich hatte auch einen mehr oder weniger fiesen Vorfall.
    Hatte damals Fahrwerk/Felgen/Lenkrad montiert.


    Hatte glaub ich ziemlich Glück, dass ich neue Felgen brauchte, da meine alten überhaupt nicht für meinen 2er zugelassen waren, was sich allerdings - Gott sei Dank - 1 Tag vorher rausstellte.
    Ich also mit nagelneuen Felgen unterwegs.


    Die Polizei hat mich schön auf der Autobahn rausgeholt und wollte direkt zum TÜV mit der Kiste, was klar war, weil ja nichts eingetragen war.
    Da ich in der Probezeit war, hatte ich natürlich richtig Bange, vor allem wegen der Punkte.


    Der Unterschied war, dass die Jungs erstmal meinen ganzen Wagen fotografiert haben.
    Also wirklich Lenkradnabe, Lenkrad, Fahrwerk, Scheinwerfer, Rückleuchten - einmal alles sozusagen.


    Ich hatte Glück, dass ich 3 Tage vorher beim TÜV war, der aber meine Lichtaustrittskante bemängelt hat.
    Hatte noch die Visitenkarte von dem TÜV im Auto.
    Der Prüfer hat dann zum Glück bestätigt, dass ich mit dem Wagen letztens bei ihm war.
    Laut dem TÜV Prüfer mit der Polizei wird mir ein gewisser Zeitraum gewährt, in dem ich den Mangel beheben kann.


    Nach der Belehrung der Polizei, die mir freundlicherweise ein Fahrtüchtigkeitsgutachten (sehr teuer) ersparen wollte, durfte ich dann wieder fahren und den Mangel berichtigen.


    Vielleicht hat Freundlichkeit auch dazu beigetragen, dass sie im Grunde ein Auge zu gedrückt haben.
    Hab mich mit den Polizisten in der Wartezeit eigentlich recht nett unterhalten.
    Das ist aber denke ich klar, dass wenn man sich dann noch wie ein Idiot aufführt, das die Polizisten die harten Register ziehen. (Das soll keine Unterstellung sein :) )


    Es gab für mich also keine Punkte und keine Konsequenzen.



    Mal back to topic:


    Die Polizei hätte bei dir beispielsweise ein Fahrtüchtigkeitsgutachten vorschlagen können. Dann hätte sich die Verkehrssicherheit ja ggf. rausgestellt.


    Was ich nicht weiß ist, ob die Polizisten nach Augenschein dein Auto als verkehrsuntauglich einstufen dürfen. - Vor allem ohne Dokumenation!
    Wenn du jetzt n dicken Metallspoiler mit einer Schraube befestigt hättest, könnte ich das verstehen.


    Ich hätte da auf jeden Fall auf einen Besuch beim TÜV bestanden.
    Der TÜV schaut dann genau hin und kann in dem Fall mehr zu der Verkehrssicherheit sagen.


    Ich finde das irgendwie seltsam, wie die Polizisten bei dir vorgegangen sind.
    Aber Jeti hat schon recht: Im Falle des Falles bezahlst du alles selbst.


    Das ist immer ein Problem, wie du schon sagtest, auf welchen Polizisten du stößt.
    Es gibt leider Polizisten, die ihren Job wirklich viel zu ernst nehmen.



    Berichte mal, wie es weiterhin läuft!



    Grüße,


    Kai

    umbau.gif
    Umbauphase: [SIZE=7] . [/SIZE]bar1.gif 21%


    1. GL-Stoßstangen angebaut
    2. Schwarz/Rote Rückleuchten - Danke LG_Raz3r!


    Nächster Schritt: Schwarze Original-Blinker

    2 Mal editiert, zuletzt von KaiderCoder ()

  • was soll man dazu sagen? meine meinung: tunning heißt auch verantwortung und ni nur wild drauflosschrauben... und dazu mal ne ne ausssage die mir mal die rennleitung vor jahren an den kopp geknallt hat: ,,nachts ist jeder golf verdächtig,,! soll heißen die jungs machen ihren job och ni erst seit gestern und denen ihr ,,beuteschema,, hat sich über die jahre wahrscheinlich (berechtigt) verfestigt... und wenn ich sehe mit was für eigenbauten jenseits von gut und böse und jenseits irgendwelcher sicherheitsrelevanten normen so manche draußen rumfahren (ni nur golis oder vw allgemein) muß ich ehrlich sagen die können von mir aus noch viel mehr kontrollieren, ganz zu schweigen von der sinnlosen raserei. tatsache ist auch wenn man in angemessener geschwindigkeit, einem seriennahen auto und einem ordentlichen ton bei nem check durch rennleitung ,,auffällt,, gibts auch keine repressalien, muß auch leider feststellen das im näheren umfeld leute dabei sind die sich so schon kaum ordentlich artikullieren können, wenn die dann angehalten werden ist das dann schon zum scheitern verurteilt weil dann nur gemotzt wird und den beamten dumm gekommen wird.

  • Für alle die es interessiert, die Tage kam Post vom Amtsgericht!


    Verfahren wurde eingestellt!

    Über VW lacht die Sonne, über Opel die ganze Welt!!!

  • Die Herren in Grün haben mir ja vorgeworfen, dass das Fzg. nicht verkehrssicher sei.
    Das habe ich am Tag darauf sofort durch die Dekra prüfen und natürlich auch eintragen lassen.


    Das hat das Gericht wahrscheinlich überzeugt.


    Meines Wissens nach muss die Verkehrsunsicherheit doch eh TÜV oder Dekra festgestellt werden?

    Über VW lacht die Sonne, über Opel die ganze Welt!!!

  • >>Meines Wissens nach muss die Verkehrsunsicherheit doch eh TÜV oder Dekra festgestellt werden?<<


    Nö. Bei offensichtlichen Mängeln reicht das Auge des Gesetzes. Und wenn die Fahrsicherheit nicht bestätigt ist (genau das macht Tüv / Dekra bei der Begutachtung von Reifen / Felgen / Federn) ist es halt verkehrsunsicher. Ich sag mal so: du hast vor Gericht nicht dein Recht gekriegt sondern einfach Glück gehabt.


    Grüße, Der Golf Zwei

  • ich denke mal, die polizei ist nicht befugt ein auto still zu legen. sie können nur die vrkehrssicherheit in frage stellen und eine weiterfahrt untersagen. in jedem fall muss sich solcher sache ein gutachter annehmen, und nur der kann, weil er vom fach ist, ein machtwort sprechen. ist ja in diesem fall geschehen. der werte golffahrer hat sich gewährt und einen sachverständigen rangelassen. der hats eingetragen.
    hätte das jetzt der schnittlauch gemacht, würde der sachverständige sagen, technische veränderungen sind nicht eingetragen, blabla be erloschen.
    ganz einfach! die cops dürfen auch niemals die landratsamtsplaketten abkratzen.


    also, immer auf zack sein und den netten grünen schimmelsporen honig um die eier schmieren, und wenn alles am auto tip-top ist kann man den richtig dämlich kommen!


    da wollten die schlingel doch bei ner kontrolle tatsächlich ihre mappe auf mein autodach packen! ich dann: "ah-ah, nix da mit der mappe aufs auto, das gibt schrammen! könn sie bie sich auf die motorhaube legen!"
    da hat der dusselig geguckt. respeckt vor fremden eigentum, ich hau ihm ja auch kein feldstein durch seine frontscheibe...

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

  • naja, aber er hat ja selber zugegeben das das Fahrwerk noch nicht vom TÜV abgenommen wurde und hat auch nur ein TG dabei gehabt.
    Also hätte das Fahrzeug so gar nicht im öffentlich. Straßenv. geführt werden.
    Weil es ja keine Betriebserlaubnis hat.


    Hätte er einfach gesagt er fährt das Auto zum TÜV wäre alles Tutti gewesen.

  • Ich hätte mich auf verfahrensfehler & mangel an beweisen berufen.


    Die Blauen haben in seinem Fall nicht ansändig dokumentiert und haben daher keine beweise. Daher wohl auch fallen gelassen.


    Korrekt wäre der Begleitet weg zum Tüv mit Prüfung und den konsequenzen dann. Oder zumindest Optische Dokumentation durch Fotos und dann anschließend noch die Prüfung durch einen Prüfstelle wie Dekra/Tüv usw.


    Da dies alles nicht geschehen ist. War das urteil bzw. die einstellung des Verfahrens korrekt.


    Bin zwar kein Jura student aber ohne beweise und korrekte vorgehensweise kann man immer gegen an gehen.

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