>>ich denke mal, die polizei ist nicht befugt ein auto still zu legen. sie können nur die vrkehrssicherheit in frage stellen und eine weiterfahrt untersagen. in jedem fall muss sich solcher sache ein gutachter annehmen, und nur der kann, weil er vom fach ist, ein machtwort sprechen. ist ja in diesem fall geschehen. der werte golffahrer hat sich gewährt und einen sachverständigen rangelassen. der hats eingetragen.
hätte das jetzt der schnittlauch gemacht, würde der sachverständige sagen, technische veränderungen sind nicht eingetragen, blabla be erloschen.
ganz einfach! die cops dürfen auch niemals die landratsamtsplaketten abkratzen.<<
Hallo,
also die brauchen nicht in jedem Fall einen Sachverständigen. Bei offensichtlichen Mängeln können die das schon selbst und Felgen und Federn sieht ein Blinder mitm Krückstock, da brauchste kein "Machtwort vom Sachverständigen". Die Eintragung war erst am nächsten Tag, zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Mangel da. Und Plaketten dürfen die auch abkratzen, auf jeden Fall in Amtshilfe bei nicht bezahlter Versicherung
. Das hat nix mit "gewehrt" zu tun, das war jetzt Glück und mehr nicht.
Grüße, Der Golf Zwei