Hallo erstma, bin neu hier is mein erster beitrag.
Meine Frage bezieht sich nicht direckt auf Tüv und Verkehrsrecht. Allerdings weis ich nicht wo ich sonst mit der frage hinsoll!
Also mein problem ist folgenes:
ich habe einen neuen Golf 5 ca. 5 monate alt. und seit ca 2 monaten plagt mich ein unangenehmes klackern was warscheinlich von der Klimaanlage kommt.
ich war also vor einem monat schon ma bei einer vw werkstatt welche das problem leider nicht beheben konnten da sie angebelich kein klacken gehört hätten. vor lauter ärger über die inkompetenz der vw mitarbeiter habe ich micht erstmal mir dem geräusch angefreundet und ein paar tage nichts unternommen.
Jetzt war ich letzte woche bei einer anderen vw werkstatt wo ich mein problem gleich vorgeführt habe und der vw mitarbeiter wusste auch gleich worum es geht also habe ich mein auto zur reperatur gebraucht dagelassen am nächsten tag abgeholt und siehe da das geräusch war weg, für 2 minuten. ich also heute wieder hin und einen termin für freitag gemacht. so meine frage ist nun. sollten die vw werkstatt diesmal wieder nicht in der lage sein den fehler zu beheben. wo von ich leider stark ausgehe. habe ich dann irgendwelche ansprüche auf ersatz. oder was könnte ich dann als nächstes unternehmen, ich haben nämlich ehrlich gesagt keine lust jede woche mein auto zur werkstatt zu bringen. zumahl ich laut vw auch kein recht auf einen ersatzwagen habe, was ich hinsichtlich das mein auto 5 monate alt ist schon sehr sehr ärgerlich finde.
p.s. wenn ich hier in der falschen kategorie gelandet bin, tuts mir leid !
p.s.2 wer einen rechtschreibfehler findet darf sich freuen !