• hi..


    hab grad was gefunden =)



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    Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt


    Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)




    § 1 Definition
    Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.


    § 2 Anwendungsbereich
    Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt


    § 3 Sitzgebot
    Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.


    § 4 Vorbereitungen
    Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.


    § 5 Sitzposition
    Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.


    § 6 Darmentleerung
    Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.


    § 7 Sichtkontrolle
    Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.


    § 8 Reinigung des Rektums
    Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.


    § 9 Reinigung des Aborts
    Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.


    § 10 Verlassen des Aborts
    Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.


    § 11 Inkrafttreten
    Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft


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    also aufpassen beim schei**********


    MfG :)

  • Siehste..Siehste..
    Deutschland hat tatsächlich Gesetzte für jeden *Scheiss* :D


    Jaja.. Und nach der Entsorgung des ausscheidungsreifen Darminhaltes "JA" net vergessen die Beinkleider wieder auf Position zu bringen, aber ohne dabei das vordere Urinal-fleischstück im Reissverschluss einzurasten.. :D


    Ei meine fresse..

  • komisch ich kenn das teil als gesetverabschiedung um 2004 fürs leipziger rathaus und extra dafür angefertigt und mit 3!!! reinigungsfähnchen damit kosten gespart werden

    Golf 2 1.8L (RP)mit 7,5l/100km Verbrauch, ausfahrbaren heckspoiler, Golf 4 climatronic usw usw ^^


    Ich dachte ich könnte auch so tuen als wäre ich einer von diesen Taubstummen oder nicht? - GitS SC "der lachende mann"


    Wat will ich mit nen Mercedes? Mein Subaru hat 6!! Sterne! ;D

  • Zitat

    Original von Spritsparer
    Ist das ein Scherz oder werden dafür tatsächlich Steuergelder verballert?


    War die Frage ernst gemeint???
    Erst dieser Hammertext und dann noch deine Frage, ich kann nicht mehr... :D :D :D *aufdembodenrumrollvorlachenundsichdietränenwegwisch*


    @Rene
    Besten Dank für die Aüfklärung. "Blick frei nach vorn gerichtet und ne Sichtkontrolle der Exkremente", endlich weiss ich wie man richtig macht :]



    EDIT: ...und bei dem Anblick jeden Morgen sag ich mir dann..."wow, tolle Wurst" :D

    Einmal editiert, zuletzt von carbon ()

  • Zitat

    Original von Count
    was is denn wenns mal länger dauert und man mehr als 5 blättchen braucht wird man dann direkt für 5 jahre verkackt?


    he he was für blätter ? meinst du reinigungsfähnchen 14 cm x 10cm ? :D


    diese jedoch ebenfalls in das porzellanbecken zu entsorgen sind...



    ^^so geil ich kann nimmer^^


    ein perfekter spruch für die heckscheibe...


    MfG

  • am besten ist ja wohl das die reinigungsfähnchen...BEISDEITIG nutzen soll fals mal mehr wird:D :D :D


    das ist doch nen witz oder?? ich lass mir doch nicht vorschreiben wie ich mein geschäft verrichteX( X(


    auch wenns so ziemlig so abläuft:D

    JAAAA ! ich stehe am anfang des aufstiegs....verdammt bin ich gut :D

  • hört sich im ersten moment witzig an, steckt aber ein ernster Hintergrund dahinter.


    Wenn man ein kind zu Adoption frei gibt, so ist und bleibt die Frau die das Kind geboren hat, biologisch gesehen die Mutter.
    Das gleiche gilt bei Pflege-Eltern oder Betreuern ;)


    Ebenfalls BGB:


    Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. (§961 f. BGB).


    §963 Vereinigung von Bienenschwärmen.
    Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer,
    so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben,
    Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms;
    die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme


    Der Radfahrer muß das Brennen des Schlußlichts während der Fahrt ohne wesentliche Änderung der Kopf- oder Körperhaltung überwachen können. [Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung vom 24.08.1953, §67, Abs.3]

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