Tüv ist albern

  • Es gibt ja 50 Millionen Paragraphen der StVo. Einige gehen auch in das Thema Fahrwerksveränderung hinein. Bin ja nun leider nicht Professor Dr. Hirnriss und kann den Paragraphen jetzt expliziet benennen, aber kann ja versuchen zu erlären worum der sich dreht. Bei einer Fahrwerkstieferlegung sollte ja lt. diesem Paragraphen immer ein Mindestabstand zwichen Fahrbahn und Unterkannte Scheinwerfern von 500 mm sein. Naja, bei meim Wagen Golf 2 ist das aber nicht! Hab ein 6oer Fahrwerk und der Tüv-Fritze hats damals auch eingetragen, nur war ich im Sommer bei nem Anderen wegen was Anderem eintragen u der meinte das er an meim Fahrzeug nix anfässt. Ja, das aufgrund meines zu "tiefen 6oer Fahrwerks"! Bloß wenn was eigetragen ist ist es doch eingetragen, oder? Ein Bekannter hat gemeint das dieser Paragraph auch erst für Fahrzeuge nach Bj. 1988 wirkt, nur ist das doch Trotzden albern. Ich meine wenn mein Wagen Ordnungsgemäß am Boden schleifen würde, könnte ich es ja vielleicht verstehen. Wahrscheinlich ist das auch nur die Willkürr deutscher Sachverständiger!

    Wir werden die gemeinen Grenzen der Schwerkraft durchbrechen, um Gott einen Schlag ins Gesicht zu verpassen!

  • Es ist der §50 Absatz 3 Satz 2.
    Da steht genau das drin was mit den 500mm, also kann von Willkür keine Rede sein.


    Tipp von mir: Fahr zu einem anderen TÜV ;)

    "Wahnsinn ist, wenn man immer wieder das Gleiche tut, aber andere Resultate erwartet." (Rita Mae Brown)

  • Na ist ja klar, meine ja damit nicht den Paragraph an sich, nur das ein Prüfer so handelt, und einer so, unabhängig von gesetzlichen Regelungen, an die er eigentlich einhalten sollte. Egal, Fakt ist ein anderer hat mir ja auch dann alles Weitere eingetragen, was natürlich der Nächste wieder bemängeln könnte, welche Ironie.

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  • hmmm... ich hab auch keine 500mm mehr mit meinem 60/40 Fahrwerk... und hoffe, dass ich das die Woche auch eingetragen krieg :D


    Dennoch... wenns mal eingetragen ist, dürfte es doch keine Probleme geben oder ?! Da kann doch nich einer hü und der andre hott sagen X(

  • Zitat

    Original von Terpentin
    Dennoch... wenns mal eingetragen ist, dürfte es doch keine Probleme geben oder ?! Da kann doch nich einer hü und der andre hott sagen X(


    Doch können sie, Stichwort Ermessensspielraum ;)

    "Wahnsinn ist, wenn man immer wieder das Gleiche tut, aber andere Resultate erwartet." (Rita Mae Brown)

  • hi...
    leider gibt es da welche die das können! Der TÜV kann euch das komplette Auto eintragen, mit allem was dran ist!
    Nur, wenn euch, z.b. die Polizei anhält und meint das es nicht(trotz Eintragung) STVZO konform ist,können sie leider euer auto vor ort und stelle still legen oder das auto in eine von ihnen ausgesuchte TÜV-Station schicken, wo dann im beisein der Polizei euer Auto komplett auseinander genommen wird!
    Also, verlasst euch nicht zu 100% auf eure eintragungen!
    Denn auch wenn wir alle die Polizei nicht als unsere besten Freunde ansehen, doof sind die nicht. Sie wissen auch das es TÜV-Prüfer gibt die für ne Flasche Schnaps alles eintragen oder nach einer Eintagung eines Bauteils nochmal nachträglich dran geschraubt wird!


    Gruß Norman

    Und der Lader pfeift die Melodie der Vernichtung!
    ACHTUNG!!! "G"laden und entsichert....

  • Das beste wär man montiert kurzer Hand eine Selbstschussanlage uner der Motorhaube, tja und wenn dann die werten Herrn von der Staatsmacht ein Auge unter Diese werfen wollen, ja denn... Jeder bekommt das was er verdient kann man denn nur noch sagen!

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  • wenn jeder das bekommen sollte was man verdient, denn weiß ich nicht was dir für diesen komentar blühen würde! Die Polizei macht es bestimmt nicht weil sie lust daran hat irgendwelche Leute anzuschwärzen, auch wenn es uns manchmal so vorkommen mag! Wenn die werten Herren in grün nicht da wären, will ich nicht wissen was auf den Strassen los wäre, sie sorgen nur dafür das alles mit rechten dingen zugeht!...ist es denn so schwer sich an die STVZO zu halten?
    Gruß Norman

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  • Ja na hoppla, wenn ein wenig Sarkasmus nicht erlaubt ist, ja denn zieh ich diese Aussage höchst feierlich zurück!
    Im übrigen halte ich mich an die StVo, da auch alle Sachen an und in meinem Wagen abgenommen und eingetragen sind! Wenn man nun schon den Schritt geht und an seinem Fahrzeug "rumbastelt", sollte dies natürlich auf einem Level geschehen, das keinerlei Gefahr davon ausgeht, denn leider Gottes gibt es sone Piloten immer. Da brauch mir jetzt auch keiner was zu unterstellen, schon gar nicht das ich solche Aussagen tätige weil eventuell mein Wagen zerfuscht ist und ich nicht den Arsch in der Hose hätte ihm einem Sachverständigen vorzustellen!!!!

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Terpentin
    Da kann doch nich einer hü und der andre hott sagen X(


    Leider doch.


    Und ich wette, wenn du bei drei verschiedenen TÜV-Stationen deine HU machst bekommst du drei verschiedene Aussagen. Mir wollte man auch schon mal erzählen, dass das Loch im Luftfilterkasten des G60 vorne nicht original ist. Da fässt man sich an den Kopf und fährt weiter.


    Darum immer: "versuch es beim nächsten".



    Zum Thema "Scheinwerferunterkante 50cm". Das lassen sich leicht mit einer Rallyefront einige cm gewinnen. Der TÜVer kam auch gleich mit einem Maßband rausgerannt.
    Hätte ich nun an meinem Auto aber normale Scheinwerfern, dann hätte ich keine TÜV-Plakette bekommen, weil die 50cm-Grenze stark unterschritten worden wäre.
    Wo ist denn da bitte die Logik?!?!?



    andy

  • @ knüppeljoe
    ich habe dir in keiner art und weiße unterstellt das dein auto nicht der Vorschrift entspricht oder? Es ging mir allein um deinen Kommentar...
    Es geht mir nämlich wirklich langsam auf die nerven(nichts gegen dich sondern allgemein) das alle über die Polizei herziehen nur weil sie ihren job machen!
    Und leider, so wie du schon sagtest, gibt es viel zu viele schwarze schafe!


    andy
    mir hat ein Polizist mal erklärt das die Logik darin besteht das ,wenn die Scheinwerferunterkante vom Golf2 unter 50cm liegt, die optimale Strassenausleuchtung nicht mehr gewährleistet werden kann!da frag ich ihn wozu es Scheinwerfereinstellschrauben gibt! auf diese Frage wurde der Polizist auf einmal ganz komisch und ich habe nur gedacht: immer stur lächeln!
    Ein anderer Poilzist wollte mir klar machen dass, wenn ein Golf2 unter 50cm Scheinwerferunterkante hat, das die Stoßstange dann auf der " Kniehöhe" von Menschen liegt 8o! Darauf fragte ich ihn ob die "kniehöhe" in Deutschland in irgendeiner art und weise genormt ist und da wurde auch er ganz komisch und ich dachte wieder: immer nur stur lächeln!

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    Einmal editiert, zuletzt von G60Bam ()

  • Für so unsinnig halte ich das mit der optimalen Straßenausleuchtung garnicht. Ab einer gewissen Tiefe der Scheinwerfer muss man um weit leuchten zu können die Scheinwerfer schon recht hoch stellen. Leider wird dadurch der Gegenverkehr geblendet.
    Warum man allerdings die untere Scheinwerferkante nimmt und nicht die obere kann ich mir im Augenblick nicht erklären. Und ob die kritische Höhe wirklich bei 50cm liegt weiss ich auch nicht.


    Gibt es eigentlich für die Rundscheinwerfer ne Art Böser Blick für unten? Das könnte dann ja oft die Lösung sein.

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